Dagmar Heib
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren Zuhörer und Zuschauer hier im Saal oder an den Bildschirmen! Ich kann nahtlos an die Rede meiner Vorrednerin Nadia Schindelhauer anknüpfen. Sie haben das Diskriminierungsverbot hergeleitet und ausgelegt. Das möchte ich nicht mehr in der Theorie machen, sondern ich möchte praktisch an das Thema rangehen. Herr Dörr war so nett und hat den eigenen Gesetzentwurf vorgelesen. Hinter uns sehen wir die saarländische Verfassung. Artikel 12, wie er heute existiert, ist hier aber nicht in der Form verschriftet. Die letzte Änderung war 2011. Ich durfte damals mit abstimmen. Da gab es auch Diskussionen im Vorfeld. Es ging um die sexuelle Identität. 2011 haben wir sie in Artikel 12 der saarländischen Verfassung aufgenommen. Das ist grade (Abg. Heib (CDU)) 12 Jahre her. Im April war das. Vor genau 12 Jahren haben wir unseren Artikel auf den Weg gebracht, mit ganz vielen anderen Landesverfassungen. Das Grundgesetz ging vorweg. Wir haben damals eine ganz deutliche politische Aussage getroffen, die sich in Artikel 12 und insgesamt in unserer saarländischen Verfassung findet. Mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, möchte ich gern zitieren. Artikel 12 Absatz 1: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Absatz 2: „Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Das Land, die Gemeinden und Gemeindeverbände und die sonstigen Träger öffentlicher Gewalt fördern die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung und wirken auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Absatz 3: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen, seiner sexuellen Identität benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Absatz 4: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Das sind klare Aussagen. Über den Begriff der Rasse haben wir hier schon diskutiert und werden auch in Zukunft diskutieren. Den Begriff klammere ich mal aus, obwohl immer wieder Bewegung in die Diskussion kommt. Auch daran werden wir gehen. Aber ganz deutlich: Wir schreiben hier fest, was Diskriminierungsverbote für uns sind. Sie, Herr Dörr - und das ist entlarvend für Sie -, haben eine Änderung vorgeschlagen, eine vom Wortlaut her ganz einfache Arbeit. Wissen Sie, an was mich das erinnert? Einfache Antworten auf schwere, komplexe Sachverhalte zu geben, erinnert mich an Populismus. (Beifall von der CDU und bei der SPD.) Meine Damen und Herren, wir als CDU-Fraktion und auch darüber hinaus - wir haben es von meiner Vorrednerin gehört - stehen hinter Artikel 12 und den Diskriminierungsverboten, die dort festgeschrieben sind. Über die Form und die Einschränkungen werden wir noch weiter diskutieren. Einfache Antworten sind nicht die Lösung. Unsere Verfassung steht für die Gesamtbevölkerung, für alle Menschen, für alle Saarländerinnen und Saarländer. Wir wollen weiterhin genau diesen Ausdruck in der Verfassung haben. Ich erinnere noch mal an 2011. Die sexuelle Identität war ein Meilenstein in unserer Verfassung. Daran sollten wir weiter festhalten. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU und bei der SPD.)
