Friedrich Josef Dörr
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Ich bin Christ und für mich gilt das Grundgesetz des Alten Testamentes. Das sind die Zehn Gebote. Jesus hat seiner Zeit die Zehn Gebote zusammengefasst in der Goldenen Regel „Alles, was ihr wollt, das euch die Leute tun, das sollt auch ihr ihnen tun. Das ist das Gesetz und die Propheten.“ Weltlich gesehen gilt für mich das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Saarlandes. Das ist also die Ordnung. Die einzelnen Grundgesetze - religiös oder weltlich - widersprechen sich meiner Ansicht nach nicht. Ich habe da keine großen Widersprüche festgestellt, wobei die weltlichen, sprich Grundgesetz und Verfassung des Saarlandes, veränderlich sind, während die religiösen mehr oder weniger nicht veränderlich sind. Das Grundgesetz ist ein kompliziertes Werk. So stellt es sich jedenfalls dar, weil selbst hohe Regierungsvertreter der Bundesrepublik Deutschland mit dem Grundgesetz nicht so umgehen, wie man das eigentlich meinen oder annehmen könnte. Deshalb landen viele Entscheidungen unserer Bundesregierung oder einzelner Ministerien beim Bundesverfassungsgericht und werden teilweise auch als verfassungswidrig eingestuft. So ganz einfach ist das also nicht. Von 1961 bis 1965 gab es den Bundesinnenminister Hermann Höcherl von der CSU. Er hat mal gesagt: Ich kann nicht erwarten, dass meine Beamten von morgens bis abends oder den ganzen Tag mit dem Grundgesetz unter dem Arm herumlaufen. - Inzwischen ist das Ganze kundenfreundlicher. Ich habe eine Ausgabe des Grundgesetzes dabei, das man, wenn es sein muss, wirklich unter den Arm klemmen und womit man den ganzen Tag rumlaufen kann. (Der Redner zeigt eine wenige Zentime- ter große Ausgabe des Grundgesetzes und klemmt sie zur Demonstration kurz unter seinen Arm.) Ich weiß aber nicht, ob Sie das machen werden. In unserer saarländischen Verfassung, über die wir heute beraten, gibt es auch vieles, was man verbessern, berichtigen, fortschreiben kann. Wir wissen, dass die erste Verfassung des Saarlandes nach dem Krieg eine Verfassung des teilautonomen Saarlandes war. Nach der Abstimmung 1955 und der Rückgliederung am 01. Januar 1957 musste man verschiedene Passagen aus dieser Verfassung streichen. Man hat aber nicht die gesamte Verfassung erneuert. Man hat zum Beispiel die Präambel weggelassen, aber keine neue Präambel hinzugefügt. Es ist also noch einiges zu tun. Wir haben gedacht, dass wir mal ein Zeichen setzen. Artikel 12 sagt: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Dann zählt er auf, wer alles gleich ist. Es ist klar, dass man die Gleichberechtigung von Mann und Frau deklarieren sollte. Es gibt aber andere Aspekte, die vielleicht nicht ganz so wichtig sind. Wenn man eine Liste beziehungsweise Aufzählung hat, kann es immer vorkommen, dass eine Gruppierung vergessen wird. Hier sind zum Beispiel die Alten vergessen, obwohl - jetzt komme ich auf die Zehn Gebote zurück - im vierten Gebot ausdrücklich beziehungsweise sinngemäß gesagt wird: Du sollst Vater und Mutter ehren, auf dass es dir wohlergehe und du lange lebest auf Erden. - Bei den Zehn Geboten war das also immerhin dabei. Hier hat man es aber vergessen. Man hat auch andere Dinge vergessen, aber auch vieles aufgezählt. Es sind Merkmale dabei, die inzwischen strittig diskutiert werden und von denen verlangt wird, dass man sie abschafft. Dazu kann man stehen, wie man will. Wir sind der Ansicht, dass eine Bereinigung das Gebot der Stunde wäre. Ich schaue mal, wie das wortwörtlich heißt. „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Wir haben vorgeschlagen, dass dann nur noch dazu kommt: „Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Niemand darf benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Das ist unserer Ansicht nach klar genug. Da braucht man keine weitere Aufzählung. Deshalb bitten wir, diese Verfassungsänderung mit uns anzunehmen. - Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD.)
