landtag-saar.de ↗

Sebastian Schmitt

SPD 26.04.2023 Sitzungen 17/13

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder des Hohen Hauses! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Lassen Sie uns das Thema der vorliegenden Anträge zunächst einmal etwas genauer auf der energiepolitischen Landkarte verorten. Wir reden über die Dekarbonisierung unserer Industrie und die Verkehrswende durch den Ausbau der Elektromobilität und anderer Antriebsformen. Wir reden auch über den Ausbau der erneuerbaren Energien. Dabei fokussiert sich die richtigerweise geführte Diskussion über Versorgungssicherheit, bezahlbare Energiepreise und den Ausbau der erneuerbaren Energien häufig jedoch rein auf die Stromerzeugung. Mit dieser haben wir uns in diesem Hohen Hause in den vergangenen Plenarsitzungen schon häufiger beschäftigt. Ja, wir haben dabei noch einen großen Teil der Wegstrecke vor uns und noch viel zu tun. Zur Wahrheit gehört aber auch: Mit einem Anteil von mehr als 46 Prozent kann sich der Beitrag der Erneuerbaren an der Stromerzeugung bereits jetzt einigermaßen sehen lassen. Doch für eine gelingende Energiewende müssen wir alle Sektoren in die Betrachtung einbeziehen. Dies wird deutlich, wenn man beleuchtet, dass mehr als ein Drittel des gesamten Energiebedarfs in Deutschland zum Heizen der Gebäude und zur Versorgung derselben mit Warmwasser verbraucht wird. Daher ist es dringend notwendig, auch die Wärmeerzeugung nicht unberücksichtigt zu lassen und entsprechende Maßnahmen auf den Weg zu bringen, denn der Weg ist noch weit. Mit rund 17 Prozent im Jahr 2022 stagniert der Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeproduktion weiterhin auf einem sehr niedrigen Niveau. Ein Instrument zur Erreichung der Wärmewende soll auch das derzeit vorliegende Gebäudeenergiegesetz sein. Doch warum veranlasst die Bundesregierung das Ganze überhaupt? Hat man sich zusammengesetzt und überlegt, wie man die Bürgerinnen und Bürger am besten ärgern kann? - Nein, natürlich nicht. Die Novellierung folgt dem festgelegten Ziel, dass Deutschland bis 2045 klimaneutral werden soll. Daher sind die Reduzierung des CO -Ausstoßes im Wärmebereich, die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern und ein klarer Rechtsrahmen für künftige Investitions- und Modernisierungsentscheidungen Ziele des Gesetzes, kurz gesagt: Der Umstieg auf das klimafreundliche Heizen in Deutschland soll eingeleitet werden, meine Damen und Herren. (Beifall von der SPD.) Dieser Weg ist noch lang. Mehr als 80 Prozent der Wärme in Deutschland werden noch durch die Verbrennung von fossilen Energieträgern erzeugt. Von den rund 41 Millionen Haushalten heizt fast die Hälfte mit Erdgas und fast ein Viertel mit Heizöl. Diese Heizungsanlagen sind leider nicht besonders modern. Der Altersdurchschnitt einer Erdgasheizung in Deutschland beträgt 15 Jahre, bei Ölheizungen sind es sogar 21 Jahre. Das Saarland ist dabei aufgrund der hohen Eigenheimquote, der geringeren Durchschnittseinkommen, des hohen Anteils an Ölheizungen und deren überdurchschnittlichem Alter besonders stark betroffen. Diese Besonderheit muss im parlamentarischen Verfahren auf Bundesebene angemessen berücksichtigt werden. Ebenso verlangen wir von den weiteren Beratungen im Bund, dass die nun vorliegenden Maßnahmen eng mit den zu erstellenden kommunalen Wärmeplanungen verzahnt werden. Darüber hinaus müssen wir sicherstellen, dass Hauseigentümern auch in Zukunft unterschiedliche Möglichkeiten des Heizens zur Verfügung stehen, dann jedoch mit mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien. Deshalb wollen wir in den anstehenden Beratungen keine klimafreundliche Technologie von vornherein ausschließen. Das sage ich auch mit Blick auf Holzund Pelletheizungen, denn Holz ist ein nach- (Abg. Schmitt (SPD)) wachsender Rohstoff und sollte als erneuerbarer Energieträger eingestuft werden. Wir können nicht jahrelang für Pelletheizungen werben und sie dann bei Neubauten ohne Grund - Stichwort Biomasse - wie eine Gas- oder Ölheizung ausschließen. Nein, Holz- und Pelletheizungen basieren auf nachwachsenden Rohstoffen und sind erneuerbar. Darauf müssen sich die Menschen in diesem Land verlassen können, meine Damen und Herren. (Beifall von der SPD.) Auch von der Befreiung der Über-80-Jährigen von der Austauschpflicht halte ich persönlich nichts. Wenn schon, dann müssten alle Bezieherinnen und Bezieher einer Altersrente ausgenommen werden. Auch da muss im Gesetz noch nachgebessert werden. Meine Damen und Herren, wenn wir in Deutschland ab 2045 klimaneutral heizen wollen, dann müssen wir jetzt die Grundlagen dafür schaffen. Abzuwarten, das war viel zu lange die Devise der Vorgängerregierungen. Die Zeit bis 2045 entspricht etwa der Lebensdauer einer Heizungsanlage. Daher ist es zur Erreichung des Ziels notwendig, den Umstieg auf klimafreundliches Heizen jetzt bereits einzuleiten. Aber lassen Sie mich zunächst noch einen kleinen Faktencheck anstellen und dabei mit einigen unionsgetriebenen Fake News aufräumen: „Muss ich meine funktionierende Öl- oder Gasheizung am 01. Januar 2024 rausreißen und verschrotten?“ Nein, das Gesetz sieht keine derartige Austauschpflicht vor. (Abg. Schäfer (CDU): Wer hat das denn ge- sagt?) „Muss ich meine Öl- oder Gasheizung rausreißen und verschrotten, wenn eine Reparatur ansteht?“ Nein, Reparaturen sind ganz normal weiterhin möglich. (Zuruf des Abgeordneten Thielen (CDU).) „Muss ich meine Heizkörper in den Wohnräumen austauschen?“ Nein, das ist rechtlich nicht vorgesehen. - „Muss ich meinen Holzkamin stilllegen?“ Im Gegenteil, ein Kamin kann sogar mit 10 Prozentpunkten bei der Erfüllung der 65-Prozent-Erneuerbaren-Regelung angerechnet werden. - „Wird es weiterhin möglich sein, eine Gasheizung neu einzubauen?“ Ja, in den Fällen, in denen beispielsweise in Kombination mit einer solarthermischen Anlage zur Warmwasserbereitung auf dem Dach die Voraussetzung erfüllt wird, dass mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien verwendet werden. - „Wie lange darf ich meine Öl- oder Gasheizung denn noch betreiben?“ Sofern die Anlage jünger als 30 Jahre ist, darf diese im Normalfall weiter bis zum 31.12.2044 betrieben werden, ab dann nur mit vollständig grünen Gasen. Sofern die Anlage älter als 30 Jahre ist, muss diese bereits nach heutigen Vorschriften ausgetauscht werden. Diese Regelung gilt übrigens bereits seit 2020 und stammt damit aus der Feder zweier unionsgeführter Ressorts und einer CDU-geführten Bundesregierung. Ich bitte Sie angesichts all dessen herzlich, in ihrer populistischen Enteignungsdiskussion doch nicht die Fakten zu verdrehen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU. (Beifall von der SPD und Zurufe der Abgeord- neten Schäfer (CDU) und Theis (CDU).) Eine aus parteitaktischen Gründen durchgeführte bewusste Verunsicherung der Menschen beim Thema der „eigenen vier Wände“, und das schon zum vorangegangenen Stadium eines Referentenentwurfes, das, liebe CDU, ist die eigentliche Katastrophe in diesem Zusammenhang. Schade eigentlich, dass man aus so viel heißer Luft keine Energie gewinnen kann. (Beifall von und Heiterkeit bei der SPD.) Die Sozialdemokratie wird im anstehenden parlamentarischen Verfahren auf Bundesebene insbesondere darauf achten, dass sich alle die Wärmewende auch werden leisten können. (Anhaltende Zurufe von der CDU.) Wir dürfen die Menschen nicht alleinlassen. Und gerade Hausbesitzer mit kleinen und mittleren Einkommen müssen unterstützt werden, wenn es darum geht, diesen Umstieg zu meistern. Das gilt auch und insbesondere im ländlichen Raum. Daher ist es notwendig, sich die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes ganz genau anzuschauen und sie gründlich zu beraten. Das tun wir auch: Dem Struckschen Gesetz folgend wird dieses Gesetz sicherlich nicht so aus dem Bundestag herauskommen, wie es reingegangen ist. Wo nötig, sollten die Regelungen noch weiter im Sinne der Bürgerinnen und Bürger angepasst und verbessert werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, uns allen ist bewusst, dass der Austausch einer Heizung mit hohen Kosten verbunden ist. Da nicht jeder Haushalt in der Lage ist, diese Investitionskosten für eine neue Heizungsanlage zu stemmen, soll der Umstieg auf das klimafreundliche Heizen mit passenden Fördermaßnahmen begleitet und sozial flankiert werden. Für die Fälle, in denen das auch mit Förderung noch zu teuer ist, sollen über eine Härtefallregelung Ausnahmen möglich sein. Das zur Diskussion stehende Förderkonzept sieht vor, dass unabhängig von der konkreten Heizungsanlage eine Grundförderung in Höhe von 30 Prozent gewährt wird. Darüber hinaus ist es möglich, bei Vorliegen besonderer Fälle die Grundförderung weiter aufzustocken, sodass im Maximalfall eine Förderung in Höhe von 50 Prozent möglich sein wird. (Abg. Schmitt (SPD)) Je einer von drei Klimaboni kann zur Grundförderung addiert werden. So gibt es im Klimabonus I bei Vorliegen besonderer Härten die eben genannten 20 Prozentpunkte on top, der Klimabonus II fördert einen frühzeitigen freiwilligen Austausch der Heizungsanlagen mit 10 Prozentpunkten on top. Der Klimabonus III fördert bei irreparablen Havariefällen an Heizungsanlagen ebenfalls mit 10 Prozentpunkten on top, wobei die Regelung zur Nachrüstung und Erfüllung der 65-Prozent-Marke für erneuerbare Energien hier abweichend bereits nach einem Jahr gilt, statt, wie ungefördert üblich, nach drei Jahren. Unabhängig von dieser neuen Förderkonzeption sind ergänzende Kreditförderungen durch zinsgünstige Kredite sowie bestehende steuerliche Berücksichtigungen weiterhin möglich. Meine Damen und Herren, je länger Abhängigkeiten von fossilen Brennstoffen fortbestehen, desto unberechenbarer wird für die Menschen der Energiepreis. Deswegen brauchen wir den beschleunigten Umstieg auf erneuerbare Energien auch im Wärmesektor. Aber: Wir werden im weiteren Verfahren darauf achten, dass die Wärmewende sozial ausgestaltet sein wird. Planbarkeit, Machbarkeit und Bezahlbarkeit, das sind wesentliche Aspekte, deren Berücksichtigung wir sicherstellen müssen. Darüber hinaus sollten auch die Förderquoten noch einmal nach oben geschraubt werden. Nur so gelingt es uns, dass auch kleine und mittlere Einkommen die Wärmewende mitgestalten können. Und bei aller Notwendigkeit der Diskussion um die Ausgestaltung der künftigen Regelungen, sollten wir uns dennoch hin und wieder in der Debatte an den Realitäten orientieren und nicht künstlich Verunsicherung streuen. Es gab im vergangenen Winter keine Versorgungsengpässe und keinen Blackout im Strombereich. Und es wird auch am 01. Januar 2024 und danach keine Wohnung kalt bleiben. (Zuruf des Abgeordneten Theis (CDU).) Die Wärmewende meistern wir nur gemeinsam - mutig und der Zukunft zugewandt. - Vielen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD.)

Alle Reden von Sebastian Schmitt Protokoll ↗