Becker
Ich danke der Frau Ministerin und eröffne die Aussprache. - Ich darf feststellen, dass keine Wortmeldungen eingegangen sind. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit zu überweisen. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/372. Wer für die Annahme dieses Gesetzentwurfs in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss überwiesen ist. Zugestimmt haben alle Fraktionen des Hohen Hauses. Wir kommen nun zu den Punkten 6, 11, 12 und 16 der Tagesordnung: Zweite Lesung des Gesetzes zur Beitragsfreiheit der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (Kita-Beitragsfreiheitsgesetz) (Drucksache 17/307) Beschlussfassung über den von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Unser Dreiklang für beste Bildung von Anfang an: Beitragsfreiheit, Platz-Ausbau, mehr Qualität (Drucksache 17/385) Beschlussfassung über den von der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Beitragsfreiheit und Sicherung der Qualität in Kindertagesstätten Beschlussfassung über den von der AfD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Kita ‑ Plätze für alle - sofort Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Sascha Haas, das Wort. Abg. Haas (SPD), Berichterstatter zum Gesetzentwurf Drucksache 17/307: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat den von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzentwurf zum Gesetz zur Beitragsfreiheit der Förde- (Abg. Haas (SPD)) rung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, kurz Kita-Beitragsfreiheitsgesetz, Drucksache 17/307, in seiner elften Sitzung am 15. Februar 2023 in Erster Lesung angenommen und an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien überwiesen. Gute frühkindliche Bildungsangebote sorgen für mehr Chancengleichheit im Bildungssystem. Voraussetzung dafür ist, dass der Zugang zur Kita nicht von den finanziellen Möglichkeiten der Eltern abhängt. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die Elternbeiträge in vier Schritten beginnend ab dem 01. August 2023 bis zur Beitragsfreiheit am 01. Januar 2027 abgesenkt. Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien hat den Gesetzentwurf gelesen und dazu eine Anhörung durchgeführt. Er empfiehlt dem Plenum einstimmig bei Enthaltung der CDU-Fraktion und Abwesenheit der AfD-Fraktion die Annahme des Kita-Beitragsfreiheitsgesetzes Drucksache 17/307 in der vorliegenden Form in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD.)
