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Sandra Quinten

SPD 26.04.2023 Sitzungen 17/13

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Bitte stellen Sie sich folgende Situation vor: Die beihilfeberechtigte Mutter von zwei Kindern - gerne kann man auch den Vater einsetzen - reicht mehrere Rechnungen und Rezepte von Behandlungen für sich und ihre Kinder bei der Beihilfestelle ein. Der Gesamtbetrag beläuft sich auf mehrere hundert Euro. Für die Einreichung musste sie zunächst einmal den Papierantrag ausfüllen, verschiedene Rezepte und Rechnungen fotokopieren, die Unterlagen sortieren, kuvertieren, frankieren und zur Post bringen. Da- (Abg. Quinten (SPD)) nach ist Geduld angesagt. Lange vor dem Beihilfebescheid und damit lange vor der Kostenrückerstattung flattern die ersten Mahnungen der Ärzte ins Haus: Zahlungsziel versäumt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer meint, wir reden hier von Einzelfällen: Nein, das sind keine Einzelfälle, sondern das ist gelebte Realität im Alltag vieler Beihilfeberechtigten im Saarland. Mit einer modernen Verwaltung, wie wir sie 2023 erwarten, hat das wenig zu tun. Und das, obwohl im Onlinezugangsgesetz verpflichtend geregelt ist, dass bereits mit Ablauf des vergangenen Jahres Verwaltungsleistungen für Bürger und Unternehmer digital anzubieten sind, und zwar alle Verwaltungsleistungen. Diese Vorgabe - Innenminister Jost hat es auch dargestellt - ist mit dem derzeit im Saarland eingesetzten Beihilfeverfahren nicht in Einklang zu bringen. Gott sei Dank haben die meisten Krankenkassen schon vor geraumer Zeit die gesetzliche Verpflichtung umgesetzt und bieten eine zeitgemäße Interaktion mit ihren Kunden an, arbeiten so wesentlich schneller und vor allen Dingen effizienter. So erfolgt für die Beihilfeberechtigten zumindest eine zügige Kostenteilerstattung der angefallenen Arzt- und Behandlungskosten. Werte Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Gesetzentwurf bietet die künftige Option, sich im Rahmen der gesamten Beihilfebearbeitung geeigneter Stellen, also Einrichtungen des öffentlichen Rechts - auch außerhalb des Landesbereichs - zu bedienen und diesen die Aufgaben zu übertragen. Diese Übertragung erfolgt im Wege einer Organleihe, ausgestaltet durch eine Verwaltungsvereinbarung in Form einer Kooperation, soweit sie den Anforderungen des verfassungsrechtlichen Gesetzesvorbehalts Rechnung trägt. § 67a Absatz 1 und 3 des Saarländischen Beamtengesetzes bietet insoweit die dem Bestimmtheitsgrundsatz Rechnung tragende landesrechtliche Grundlage im Sinne des Artikel 112 Satz 1 der saarländischen Verfassung. In Ausführung dieser gesetzlichen Vorgabe ist vonseiten der Landesregierung vorgesehen, auf Verordnungsebene eine Festlegung auf die Postbeamtenkrankenkasse zu treffen und die konkrete Form der Zuständigkeitsübertragung durch Vereinbarung herbeizuführen. Innenminister Jost hat schon darauf hingewiesen: Die Postbeamtenkrankenkasse als bundesunmittelbare rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung hat seit mehr als 40 Jahren Erfahrungen im Beihilfeverfahren und ist entsprechend versiert. Hervorzuheben ist auch, dass sie keine Gewinnerzielungsabsichten verfolgen darf. Andere Alternativen wurden geprüft, haben sich aber als unwirtschaftlich erwiesen. Diese Initiative und der hier heute eingebrachte Gesetzentwurf sind nicht nur ein wichtiger, sondern auch ein richtiger Schritt in Richtung moderne und effiziente Verwaltung. (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Außerdem bietet diese Initiative eine Menge Vorteile gegenüber der bislang praktizierten Verwaltungsarbeit. Am wichtigsten ist hier, dass Anträge künftig insgesamt deutlich schneller und unkomplizierter eingereicht werden können, entweder per Mail oder per App. Sie werden bearbeitet und beschieden, was zu einer schnelleren Auszahlung der Beihilfe führt. So ist der Beihilfebescheid künftig zeitnah und lange vor einem Mahnschreiben im Haus. Mahnschreiben werden in vielen Fällen überflüssig. Auch die Benutzerfreundlichkeit steht im Vordergrund, denn das Programm beziehungsweise das Hochladen des Antrags ist auch für solche Personen völlig problemlos möglich, die nicht über versierte IT-Kenntnisse verfügen. Trotzdem bleibt denjenigen, die das machen möchten, die Möglichkeit, Anträge wie bisher auf dem Postweg einzureichen. Durch die weitgehende Digitalisierung und den Einsatz automationsgeschützter Prüfmechanismen werden Fehler vermieden, wie sie bei der händischen Bearbeitung von Anträgen entstehen können. Das wiederum hat Datengenauigkeit und Datenzuverlässigkeit zur Folge und somit auch eine verbesserte Datensicherheit. Durch den Einsatz modernster Technologien kann sichergestellt werden, dass die Daten der Beihilfeberechtigten jederzeit geschützt sind und nicht in falsche Hände geraten. Zudem spart die Beihilfe viel Zeit - das haben wir gehört - und auch Ressourcen, weil sie weniger papierbasierte Dokumente und manuelle Prozesse erfordert. Ein angenehmer Nebeneffekt: Man kann Verwaltungskosten senken und Ressourcen besser nutzen. Letztlich ist die digitale Verwaltung auch ein Beitrag zur Klimaneutralität. Wir verbrauchen weniger Papier und schaffen weniger CO -Emissionen. (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, heute können wir mit diesem Gesetz den Fortschritt im Saarland auch in diesem Bereich ermöglichen. Wir bitten um Zustimmung. Die SPD-Fraktion wird dem Gesetzesentwurf in Erster Lesung zustimmen. - Herzlichen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD und bei der CDU.)

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