Reinhold Jost
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, die es ermöglicht, die Bearbeitung von Beihilfen im Beamtenbereich von der obersten Landesbehörde auf eine Einrichtung des öffentliches Rechts übertragen zu können. Hierzu möchte ich Ihnen einige weitergehende Hintergrundinformationen geben. Wie Sie wissen, verpflichtet das Onlinezugangsgesetz Bund, Länder und Kommunen, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten. Das bei der Zentralen Besoldungsund Versorgungsstelle zurzeit noch eingesetzte Abrechnungsprogramm zur Gewährung von Beihilfen im Landesbereich wird diesen Anforderungen allerdings nicht mehr gerecht. Im Zuge einer umfassenden Markterkundung wurden daher vonseiten des Ministeriums der Finanzen und für Wissenschaft unterschiedliche Anwendungsformen einer neuen Beihilfebearbeitung bearbeitet und untersucht. Danach hat sich eine Kooperation mit der Postbeamtenkrankenkasse als haushaltsrechtlich sinnvoll und erfolgsversprechend gezeigt. Die Postbeamtenkrankenkasse ist als bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts bereits seit über 40 Jahren im Bereich der Beihilfe tätig. Um die Kooperation umsetzen zu können, ist ein Regelungsverbund erforderlich, der in einem ersten Schritt durch die Änderung des Saarländischen Beamtengesetzes eingeleitet wird. Künftig bildet die neu geschaffene Regelung des § 67a im Saarländischen Beamtengesetz die gesetzliche Grundlage dafür, um durch Erlass einer Rechtsverordnung die Kooperation mit der Postbeamtenkrankenkasse verfassungskonform durch eine Verwaltungsvereinbarung abschließen zu können. Dabei sollen die Aufgaben der Beihilfebearbeitung in einem weit verstandenen Sinne übertragen werden. Gemeint ist hierbei nicht nur die Festsetzung der Beihilfe durch Verwaltungsakt, sondern darüber hinaus auch die Vertretung des Dienstherrn im Verwaltungs- und Gerichtsverfahren. Durch die Zusammenarbeit mit der Postbeamtenkrankenkasse als einem erfahrenen Dienstleister im Beihilfebereich sollen dabei Synergieeffekte zum Tragen kommen, unter anderem durch den Austausch von Know-how, das Bündeln von Ressourcen, das Optimieren von Arbeitsabläufen und die Nutzung einer modernen IT-Infrastruktur. Ziel ist es, die Bearbeitungszeiten und die Kundenzufriedenheit zu verbessern. Mit der neuen gesetzlichen Regelung werden somit die Voraussetzungen für eine moderne und auch zukunftssichere Beihilfebearbeitung geschaffen. Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie, dem Gesetzentwurf in Erster Lesung zuzustimmen und ihn zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss weiterzuleiten. Ich danke Ihnen für Ihre ungeteilte Aufmerksamkeit. - Glück auf. (Beifall von der SPD.)
