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Becker

26.04.2023 Sitzungen 17/13

Danke. - Ich stelle fest, dass keine weiteren Wortmeldungen eingegangen sind. Ich schließe nun die Aussprache zu Tagesordnungspunkt 1. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit zu überweisen. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/377. Ich darf darauf hinweisen, dass nach Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 der Verfassung des Saarlandes ein Gesetz, welches die Verfassung ändert, der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages bedarf. Das bedeutet, dass dieses Gesetz nur dann angenommen ist, wenn mindestens 34 Abgeordnete zustimmen. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 17/377 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/377 die notwendige Mehrheit von mindestens 34 Stimmen nicht erreicht hat und abgelehnt ist. Wir kommen nun zu Punkt 2 der Tagesordnung: Erste Lesung des von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes Zur Begründung des Gesetzentwurfs erteile ich Herrn Abgeordneten Pascal Arweiler das Wort.

Protokoll ↗