Raphael Schäfer
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir befassen uns bei der heutigen Debatte innerhalb von zwei Monaten zum zweiten Mal mit einer möglichen Absenkung des Wahlalters bei der Landtags- und Kommunalwahl im Saarland. Überspitzt formuliert könnte der eine oder andere denken beziehungsweise es könnte der Eindruck entstehen, dass SPD und AfD bei diesem Thema Seite an Seite unterwegs sind. Das sage ich ganz offen. (Zuruf und lautes Sprechen von der SPD. - Zuruf des Abgeordneten Toscani (CDU).) Frau Ministerpräsidentin, da können Sie sich beschweren. Genau das ist doch das Thema. Im Februar gab es konkrete Initiativen von beiden Fraktionen - SPD und AfD. Jetzt legt die SPD erneut einen Gesetzentwurf vor. Deswegen sage ich es; der Kollege Reiter ist schon darauf eingegangen. Wir lehnen natürlich auch jetzt den vorgelegten Gesetzentwurf - in dem Fall den der SPD-Landtagsfraktion - ab. Wir lehnen eine Absenkung des Wahlalters bei der Landtags- und der Kommunalwahl auf 16 Jahre ab. Interessant ist Folgendes. Jonas Reiter hat gesagt, bei unserer Argumentation hat sich seither natürlich nichts geändert. Wie könnte es auch anders sein? Ich glaube, zentral ist aber, in den Blick zu nehmen, wie die Ampel und die SPD insgesamt beim Thema Wahlalter mit uns und mit der gesamten Gesellschaft umgeht. Jonas Reiter hat es gesagt. Vor wenigen Monaten ist im Deutschen Bundestag mit einfachgesetzlicher Mehrheit das Europawahlgesetz geändert worden - übrigens gegen die Stimmen der Opposition, also auch gegen die Stimmen der CDU-Bundestagsfraktion. Ich muss sagen, wenn man das Wahlalter auf diese - wie ich finde - undemokratische Art und Weise und rein aus ideologischen Gründen motiviert absenkt, dann habe ich große Vorbehalte. Diese Vorbehalte werden auch von namhaften Verfassungsrechtlern, die das in der Anhörung im Deutschen Bundestag zum Ausdruck gebracht haben, geteilt. Deswegen wiederhole ich meine Worte aus der letzten Debatte. Das Thema Wahlrecht und all das, was damit zu tun hat, darf nicht zum politischen Spielball derjenigen werden, die gerade Regierungsverantwortung tragen. Nein. Wenn man derart weitreichende Änderungen am Wahlrecht vornimmt, dann braucht man eine breite (Abg. Schäfer (CDU)) partei- und fraktionsübergreifende Beteiligung in den Parlamenten. Ich glaube, es ist wichtig, das zum Ausdruck zu bringen. Dafür stehen wir ein: eine breite Beteiligung. (Beifall von der CDU.) Jetzt ist es Gott sei Dank so, dass man im Saarland für die geplante Absenkung des Wahlalters eine verfassungsändernde Mehrheit braucht, also eine Zweidrittelmehrheit. Wir haben gesagt, das ist mit uns nicht zu machen. Deswegen wird es heute zu keiner Absenkung des Wahlalters kommen. Entscheidend ist doch die Intention der SPD und der Ampel auf Bundesebene gewesen. Man wollte wirklich massiv Druck ausüben, insbesondere auf die Union, und Fakten schaffen, damit bei der Europawahl das Wahlalter abgesenkt wird, nach dem Motto: Jetzt haben wir es da schon gemacht, dann muss die CDU ja bei der Kommunalwahl dafür sorgen, dass einheitliche Stimmzettel da sind, damit jeder beide Stimmzettel ausfüllen kann. Da muss die CDU ja Gewehr bei Fuß stehen. Das ist mitnichten der Fall. Ich nenne Ihnen auch die Gründe dafür. Erstens. Blicken wir doch nach Gesamteuropa. 24 von 27 Mitgliedsstaaten - Jonas Reiter hat es ausgeführt - haben das Wahlalter bei 18 Jahren. Das sind Fakten. Das zweite Argument. Kollegin Braun, Sie sind auf den Saarlandtrend eingegangen. (Sprechen bei der SPD.) Es ist eine repräsentative, statistische Umfrage des Saarländischen Rundfunks. Was war das Ergebnis? 71 Prozent der Saarländerinnen und Saarländer lehnen eine Absenkung des Wahlalters klipp und klar ab. Das sind Fakten. Da ist also eine ganz klare gesellschaftspolitische Mehrheit dagegen. Natürlich wurden auch junge Menschen ab 18 Jahren befragt. Auch sie lehnen zu über 50 Prozent eine Absenkung des Wahlalters ab. Deswegen sage ich, es mag Ihnen weh tun. Das ist so. SPD und AfD möchten von oben herab gegen gesellschaftliche Mehrheiten und gegen unsere eigene Bevölkerung das Wahlalter absenken. Das ist Fakt. (Beifall von der CDU.) Ich muss sagen, ich finde es durchaus bemerkenswert, aber auch befremdlich. Die Wahrheit ist - auch bezüglich der späteren Debatte zum Thema Verbot von Öl- und Gasheizungen -, dass es mittlerweile bei der Ampel und der SPD en vogue zu sein scheint, Dinge gegen gesellschaftliche Mehrheiten durchzudrücken. Für uns als CDU ist völlig klar, das sage ich in aller Deutlichkeit: Weniger Verbote, weniger Ideologie gerade beim Wahlrecht und weniger Bevormundung der Saarländerinnen und Saarländer! (Beifall von der CDU.) Frau Kollegin Braun, ich will die Argumente für unsere Ablehnung nennen. Erstens. Für uns ist eine Kopplung des Wahlalters an die Volljährigkeit wirklich unabdingbar. Da gibt es eine Vielzahl von Gesichtspunkten und Gründen, die das notwendig machen. Das ist doch der zentrale Punkt. Rechte und Pflichte gehören in unserem Land zusammen. Das ist ganz entscheidend. Jonas Reiter hat das Beispiel mit den Handyverträgen genannt. Sie haben diesen Widerspruch noch gar nicht auflösen können, dass einfache Handyverträge erst mit 18 Jahren abgeschlossen werden können, aber weitreichende gesellschaftspolitische Entscheidungen ein Minderjähriger treffen können soll. Das passt einfach nicht zusammen. Frau Kollegin Braun, ich schätze Sie wirklich sehr, Sie sind immer sehr engagiert bei Ihren Debatten, aber ich will wirklich ein ganz zentrales Gegenargument bringen, das Sie selbst aufgetan haben. Sie haben nämlich gesagt, dass Anfang der Siebzigerjahre in Deutschland mit den Stimmen der Union das Wahlalter auf 18 Jahre abgesenkt wurde. Was Sie aber nicht gesagt haben: Die Volljährigkeit wurde parallel durch den Deutschen Bundestag eben auch von 21 auf 18 Jahre abgesenkt. Insofern ist Ihr Argument ein klares Argument gegen eine weitere Absenkung oder treten Sie an der Stelle für eine Absenkung der Volljährigkeit ein? Das müssen Sie dann hier auch klipp und klar sagen! (Beifall von der CDU.) Jetzt muss ich schon ein bisschen auf die Tube drücken, die Zeit läuft mir davon. Ich will noch einmal den Punkt bringen, dass auch wir natürlich junge Menschen stärker beteiligen wollen. Jonas Reiter hat es gesagt, mit Blick auf die Kommunalwahl ist es uns wichtig, eine Möglichkeit zu schaffen. Herr Innenminister, wir werden bei der Änderung des Kommunalwahlgesetzes hier entsprechende Initiativen vortragen. Wir wollen, dass junge Menschen, die einen Zweitwohnsitz im Saarland haben, auch wählbar sind, dass sie in den kommunalen Räten - Ortsrat, Gemeinderat - mitarbeiten können. Die Wahrheit ist doch folgende: Viele Studierende verlagern ihren ersten Wohnsitz in die jeweilige Universitätsstadt, weil sie Geld sparen wollen, weil sie keine Zweitwohnsitzsteuer dort zahlen wollen. Deswegen melden sie den ersten Wohnsitz in der Universitätsstadt an, sind aber nach wie vor hier vor Ort verwurzelt. Sie verbringen sehr viel Zeit hier, sind am Wochenende oftmals hier. Deswegen sagen wir, dass man diesen Menschen die Möglichkeit einräumen muss, bei den Gemeinderäten, bei den Ortsräten mit dabei zu sein. Deswegen treten wir für eine Wählbarkeit am Zweitwohnsitz ein. (Abg. Schäfer (CDU)) Ich komme zum Schluss: Wir lehnen den heutigen Gesetzentwurf der SPD ab. Die Gründe haben wir ausreichend dargelegt. - Herzlichen Dank! (Beifall von der CDU.)
