landtag-saar.de ↗

Stefan Thielen

CDU 15.03.2023 Sitzungen 17/12

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor etwa genau einem Jahr hat hier Oskar Lafontaine im Parlament seine letzte Rede gehalten. Er nutze die Gelegenheit für ein eindrückliches Plädoyer für den Frieden. Trotz aller weltanschaulichen Unterschiede wurde es mit stehenden Ovationen beschieden. Ich denke, das ist ein Zeichen, dass das gesamte Hohe Haus diese Position für den Frieden teilt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dies darf uns nicht daran hindern, sondern muss uns ermutigen, grundsätzlich über Frieden nachzudenken - jederzeit. Es darf uns auch nicht davon ablenken, was der Grund für diesen Krieg und auch für viele andere Kriege ist. Ein von einem Tyrannen geführtes Regime hat ohne Grund ein demokratisches Nachbarland überfallen - ein Regime, welches auch in Deutschland, das muss man klipp und klar sagen, von einer Partei gefeiert wird und wurde, Herr Dörr. Da kommen Sie nicht raus, das machen Sie auf Bundesebene immer noch. Und immer noch reisen Vertreter von Ihrer Partei nach Moskau und führen dort freudige Pläusche und werten Leute wie Herrn Lawrow auf. Wäre es nicht so traurig, dass Sie hier einen solchen Antrag vorlegen, man könnte es für einen Scherz halten. (Beifall von der CDU und der SPD.) Ich möchte aber gar nicht weiter auf diese dubiosen Verbindungen eingehen. Das hat Frau Schindelhauer an der Stelle sehr gut gemacht. Ich möchte auf das eingehen, was in der Sache betroffen ist. Das ist unsere Landesverfassung. Schnell einmal den Frieden in Artikel 60 von 133 hineinzuquetschen, das mag Ihnen opportun erscheinen, Herr Dörr. Für mich beziehungsweise für uns gibt es mannigfaltige Gründe, die dagegensprechen. Ein Beispiel: Soll man ein Land nennen, das geradezu symbolisch für den Frieden steht, werden viele an die Schweiz denken. Man könnte nun vermuten, dass die Schweizer Bundesverfassung nur so durchdrungen ist vom Wort „Frieden“. Was denken Sie, wie oft das Wort „Frieden“ in der Schweizer Bundesverfassung vorkommt? Es ist tatsächlich nicht einmal darin enthalten. Das braucht es auch nicht, denn die Bundesverfassung der Schweiz ist, ebenso wie unsere Verfassung, nicht einfach eine leere Worthülse. Diese Verfassungen sind Dokumente, die eine ganze Reihe anderer Aussagen enthalten. Wie jede gute Verfassung ist auch die Schweizer Verfassung ein Dokument, das die Identität des Staates darlegt. Und da die Eidgenossenschaft durch und durch geprägt ist von Freiheit und Demokratie, von Solidarität und Offenheit untereinander und gegenüber der Weltgemeinschaft, dies alles festgehalten in der Verfassung in einer abgestimmten und zeitgemäßen Weise, lebt sie den Geist des Friedens. Entsprechendes trifft auch auf unsere Landesverfassung zu: Sie ist ein Dokument ihrer Zeit. 1947, als sie verfasst wurde, hat sie viele Erkenntnisse der damaligen Zeit festgehalten, die sich in zwei Aussagen zusammenfassen lassen: Nie wieder Krieg! Nie wieder Auschwitz! - Das ist ein Bekenntnis zu Frieden und Völkerverständigung, das immer weiterentwickelt wurde. Ganz deutlich wird das am Beispiel des 1992 festgelegten Staatsziels der Europäischen Integration. Damit waren wir Vorreiter, und das steht sinnbildlich für ein „Haus Europa“, das wir alle errichten wollen. Ein Haus Europa, in dem Gorbatschow noch einen Platz für Russland sah, für das Putin aber nur die Abrissbirne bereithält. Diese Abrissbirne aber bedroht nicht nur Europa, sie hat auch in seinem eigenen Land gewirkt: Sie hat dort alle Fundamente von Freiheit, Demokratie und Rechtsstaat zerstört. Das sollten wir auch hier doch noch einmal zur Kenntnis nehmen. (Beifall von der CDU und der SPD.) Wir hören diese Parolen, mit denen für „Frieden“ getrommelt wird. Von der linken Seite kommt das „Manifest für den Frieden“, der „Aufstand für den Frieden“. Das mögen alles nur leere Worthülsen sein. Bei der AfD aber sagt man: dem Frieden die Freiheit. - Ich kann nur sagen: (Abg. Thielen (CDU)) Das ist eine Verspottung des Begriffs der Freiheit, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall von der CDU und bei der SPD.) Das sage ich nicht nur so daher. Es gibt vielmehr ein, so meine ich, grundlegendes politisches Denken, das dies begründet. Liest man die großen Denker der Freiheit, erkennt man, dass die AfD hier mit faulem Zauber arbeitet. Immanuel Kant legte in seinem Werk „Zum ewigen Frieden“ bereits vor 230 Jahren die Grundlagen für das Völkerrecht und für die Theorie der internationalen Beziehungen. Aus diesen Gedanken lässt sich eine ganz praktische Erkenntnis ableiten, die auch empirisch bestätigt ist: das Postulat des demokratischen Friedens. Das ist ganz einfach: Demokratien führen keine Kriege gegeneinander. - Dies ist bis heute nicht widerlegt. Ich nenne das gerne auch einfach „die schönste Nebensache der Demokratie“. Wichtige Grundlagen in diesem Sinne finden sich auch bei anderen liberalen Denkern, so etwa bei John Locke. Er begründete die Gewaltenteilung hinsichtlich der Legislative, dass nur das Parlament einen Krieg erklären könne. Er legt dar: Sind beide Länder Rechtsstaaten mit demokratisch gewählten Volksvertretungen, so werden sie sich gegenseitig keinen Krieg erklären. - Das ist bis heute auch ein Fakt, den man festhalten kann. Auf den Punkt gebracht: Wäre Russland heute eine liberale und rechtsstaatlich verfasste Demokratie, hätte es keinen Krieg gegen sein Nachbarland begonnen. Wir dürfen hier nicht den Verursacher dieses Krieges aus der Verantwortung entlassen. Will man das tun, wie es bei der AfD der Fall ist, übertüncht man damit nur seine eigene Sicht auf dieses Regime, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall von der CDU und bei der SPD.) Wie kommen wir aus dieser Lage wieder heraus? Ganz sicher nicht mit einfachen Parolen. Wir müssen ständig weiter für Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie kämpfen. Wie können wir das tun? Ganz sicher nicht, indem wir hier im Schnellschuss unsere Verfassung ändern, unser höchstes Rechtsgut. Auf diese Weise würde nur das Gegenteil bewirkt: Schnelle Änderungen der Verfassung bringen leicht ein Ungleichgewicht mit sich. Eine Änderung der Verfassung bedarf umfassender und tiefgreifender Anstrengungen, die wesentlichen Rechtsnormen dürfen nicht unabgestimmt angetastet werden. Man muss feststellen, dass unsere Verfassung in ihrer ersten Fassung große Ungleichgewichte mitgebracht hat. Das Saarland war eben ursprünglich nicht als ein freies und unabhängiges Land konzipiert, das ist eine Tatsache. Viele dieser Ungleichgewichte konnten aber behoben werden. Im Saarland gab es dazu zwei große Verfassungsreformen, die beide durch die Arbeit von Enquetekommissionen geprägt wurden. 1976 bis 1980 wurden Verfassungsprinzipien und Staatsorganisation modernisiert. Demokratie, Rechtsstaat, bundesstaatlicher Föderalismus - dies alles wurde neu geordnet. 1996 bis 1999 standen die Gleichbehandlungsgebote, das Wahlrecht und der Föderalismus in Bezug auf die Kommunen im Fokus. Allein schon angesichts der seitdem vergangenen Zeit ist meine Fraktion der Auffassung, dass wir wieder solch eine Enquetekommission zur Reform unserer Verfassung benötigen. (Beifall von der CDU.) Wir haben auch klare Vorstellungen, was wir neu regeln wollen. Selbstverständlich, das ist für uns absolut gesetzt, wollen wir den Begriff der „Rasse“ aus der Verfassung streichen und durch ein Verbot rassistischer Beleidigung ersetzen. Das ist für uns völlig klar, das muss abgestimmt erfolgen. (Beifall von der CDU und bei der SPD.) Wir werden sicherlich auch den Begriff der Menschenwürde noch einmal anders ausgestalten: Er muss bedingungslos sein, anders, als es derzeit in der Verfassung formuliert ist. Auch das müssen wir angehen. Ebenfalls wollen wir - damit folgen wir dem Vorschlag, den unser Fraktionsvorsitzender Stephan Toscani den anderen Fraktionen gemacht hat - eine Präambel in unsere Landesverfassung einführen. Dabei, Herr Dörr, muss auch der Begriff des Friedens nicht zu kurz kommen. Denn wo findet sich der „Frieden“? Im Grundgesetz, genauer: in seiner Präambel. Ich möchte das, mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, zitieren: „in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen“. Übrigens ist es ähnlich auch in der Schweizer Bundesverfassung gehandhabt: Findet man den Begriff des Friedens dort auch nicht in ihren 199 Artikeln, so entfaltet er doch in der Präambel seine große Wirkung. Sie wurde 1999 im Zuge der damaligen Verfassungsreform in der Schweiz eingefügt: „im Bestreben, den Bund zu erneuern, um Freiheit und Demokratie, Unabhängigkeit und Frieden in Solidarität und Offenheit gegenüber der Welt zu stärken“, so lautet die Formulierung, die ich hier zitieren darf. „Den Bund zu erneuern“, so etwas schafft man nicht mit Floskeln, Herr Dörr. Das schafft man nur mit intensiver Arbeit: an unserer Landesverfassung, durch unsere Landesverfassung und für unsere Landesverfassung. In der Sache fordere ich daher für unsere Fraktion noch einmal die Einrichtung einer Enquetekommission. - Ihren Antrag aber lehnen wir aus den genannten Gründen ab. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)

Alle Reden von Stefan Thielen Protokoll ↗