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Sebastian Schmitt

SPD 15.03.2023 Sitzungen 17/12

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder des Hohen Hauses! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Womöglich erinnern Sie sich noch an den von mir gewählten Dreiklang in den Reden zum Thema Energie in den vergangenen Monaten. „Energieversorgung sichern“, lautet die erste Forderung. Glücklicherweise sind wir bei dieser ersten Forderung inzwischen in einer Situation, dass wir uns nicht mehr jeden Tag Sorgen machen müssen, wie der Füllstand der Gasspeicher in unserem Land gerade ist. Mit 64 Prozent Mitte März stehen wir, glaube ich, ganz gut da. (Abg. Commerçon (SPD): Zum Glück haben wir nicht auf den Merz gehört!) Das Gröbste ist mit Blick auf die Versorgungssicherheit und Netzstabilität im Moment also überstanden, zumindest bei dem nun ausklingenden Winter. „Energiepreise solidarisch abfedern“, so die zweite Forderung. Die Strom- und Gaspreisbremsen entfallen seit Beginn des Monats. Ihre Rückwirkung wird ab Januar greifen. Zudem hat sich der Markt zunehmend entspannt. Neukunden schließen derzeit Gasverträge für circa 10,9 Cent/kWh ab, bei Stromverträgen sind es etwa 35,0 Cent/kWh. Damit liegen die Preise unterhalb der Preisdeckel von 12,0 Cent für Gas oder 40,0 Cent für Strom, und das bereits seit Januar. Und endlich: „Erneuerbare Energien ausbauen“ Versorgungssicherheit und Energiepreise sind einigermaßen unter Kontrolle. Daher können wir jetzt unseren Fokus und unsere ganze Kraft auf diese dritte wichtige Forderung verwenden. (Beifall von der SPD.) Wir müssen zu den bereits unternommenen Anstrengungen noch einmal eine gute Schippe drauflegen - Saarlandgeschwindigkeit muss hier das Motto sein. Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist wichtig, nicht nur, um unabhängig von fossilen Energieträgern zu werden, sondern auch, um den Strompreis langfristig zu senken. Denn der Strompreis und die Verfügbarkeit von erneuerbaren Energien sind inzwischen ein starkes Argument auch im Bereich von Unternehmensansiedlungen geworden. Mit jedem investierten Euro schützen wir Klima und Arbeitsplätze gleichermaßen. Das gilt auch und besonders für die Mittel des Transformationsfonds. Das Gelingen der Energiewende stellt eine Schlüsselfunktion für die Zukunftssicherung des Saarlandes dar, meine Damen und Herren. (Beifall von der SPD.) Mit der Unterzeichnung des Übereinkommens von Paris aufgrund der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen im Jahr 2015 wurde das gemeinsame Ziel gesetzt, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur möglichst auf 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Dazu soll der vorliegende Entwurf eines Saarländischen Klimaschutzgesetzes einen Beitrag leisten. Die Gesamtsumme der Treibhausgasemissionen im Saarland soll bis zum Jahr 2030 um mindestens 55 Prozent im Vergleich zu den Gesamtemissionen im Jahr 1990 gesenkt werden. Bis zum Jahr 2045 soll Netto-Treibhausgasneutralität erreicht werden. Ja, als kleines, aber dicht besiedeltes Land mit viel Industrie unterscheiden sich unsere Ausgangsbedingungen von anderen Ländern. Aber das Saarland wird mit dem Klimaschutzgesetz und dem Klimaschutzkonzept anpacken und alle Anstrengungen unternehmen, um seinen Teil zu den Klimaschutzzielen und dem Ausbau der erneuerbaren Energien auch im Sinne von mehr Energieunabhängigkeit beizutragen. (Beifall von der SPD.) Hierbei werden wir alle Sektoren in die Betrachtung miteinbeziehen müssen: Die Energiewirtschaft und die Industrie, den Gebäude- und Verkehrssektor, die Landwirtschaft und die Abfallwirtschaft genauso wie die Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft. Klimaschutzministerin Petra Berg wie auch meine Kollegin Kira Braun haben schon wichtige Themen dazu angesprochen, denen ich mich selbstverständlich vollumfänglich anschließe, die ich aber nicht wiederholen möchte. Ich möchte meine Ausführungen daher auf ein paar wenige Aspekte beschränken und diese gesondert betrachten. Ein Thema, das uns in diesem Jahr sicherlich noch beschäftigen wird, ist die Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes. Das Gesetz ist am 01. Februar 2023 in Kraft getreten und weist den Ländern verbindliche quantitative Flächenziele für die Windenergienutzung an Land zu. Die Flächenbeitragswerte für das Saarland betragen dabei 1,1 Prozent bis Ende 2027 und 1,8 Prozent bis Ende 2032. Das Saarland hat bereits darüber hinausgehende Ziele beschlossen, sodass künftig 2 Prozent der Landesfläche für Windenergie zur Verfügung gestellt werden sollen. Meine Damen und Herren, erlauben Sie mir an der Stelle einen kurzen Blick zurück. Die Windenergie erreichte im Saarland im Jahr 2017 mit einem Zubau von 38 Anlagen und 110 MW Leistung einen Spitzenwert. Danach ist die Entwicklung fast vollständig zum Erliegen gekommen. Doch was ist passiert? - Die CDU hat sich aus parteitaktischen Gründen dazu entschieden, (Abg. Schmitt (SPD)) dass Windkraft für sie kein Thema mehr ist. Die Flächenpotenziale für Windenergie seien erschöpft und man beteiligte sich lieber an Demonstrationen gegen Windenergieanlagen. Das ist Verhinderungspolitik. Sie haben den Klimaschutz hier jahrelang verhindert, liebe CDU! (Beifall von der SPD. - Mehrere Gegenrufe von der CDU.) Doch Zurücklehnen und nur auf Solarenergie allein setzen, wird nicht reichen. Allein die Investitionen in Elektrolichtbogenöfen und eine Direktreduktionanlage seitens der saarländischen Stahlindustrie werden einen Strombedarf mit sich bringen, wie ihn derzeit das ganze Saarland hat. Und dann sprechen wir noch nicht von neuen Ansiedlungen wie SVOLT oder Wolfspeed. Wir haben dann auch noch keine einzige neue Wallbox an einer saarländischen Garagenwand montiert. - Na ja, montiert vielleicht schon, aber zumindest nicht angeschlossen und in Betrieb genommen. Der Stromverbrauch im Saarland wird in den nächsten Jahren stark ansteigen. Das Saarland wird womöglich auch in Zukunft Energieimporteur bleiben. Aber wir müssen doch alles daransetzen, unsere Ziele im Bereich der erneuerbaren Energien zu erreichen und wenn möglich zu übertreffen. Wir müssen unsere Hausaufgaben machen. Es wird nicht reichen, die Hausaufgaben kurz vor Abgabe morgens im Bus bei Mecklenburg-Vorpommern abzuschreiben, auch wenn Sie darin so große Erfahrungen haben, lieber Herr Kollege Theis. (Beifall von der SPD. - Zuruf der Abgeordne- ten Schmitt-Lang (CDU).) Im Jahr 2020 wurden 1.033 GWh aus Wind und 432 GWh aus Sonne erzeugt. Laut Energiefahrplan ist bis 2030 ein Zuwachs von bis zu 1.100 GWh im Bereich Wind und 700 GWh im Bereich Solar möglich. Doch um dies zu erreichen, müssen wir anpacken. Daher müssen wir nun, dies wurde bereits genannt, eine vorbedingungsfreie Potenzialanalyse aufzeigen lassen, wo zusätzliche Möglichkeiten zu bereits umgesetzten Standorten bestehen. Mögliche Hürden werden wir abbauen, etwa überholte Vorgaben bestehender Landesgesetzgebungen. Und ja, wir werden auch über das Landeswaldgesetz reden müssen, meine Damen und Herren. (Erneuter Zuruf der Abgeordneten Schmitt- Lang (CDU).) Lassen Sie mich einen weiteren Bereich ansprechen. Wir brauchen im Saarland ein Bürgerund Gemeindebeteiligungsgesetz, um die Akteure vor Ort an den Projekten zu beteiligen und damit die Akzeptanz für den Ausbau erneuerbarer Energien zu steigern. Auch dieses Vorhaben werden wir sicher noch in diesem Hause diskutieren dürfen. Und hierbei sollten wir neben Windrädern auch Solarparks mit in die Betrachtung nehmen, um Beteiligungen von Bürgern und Kommunen zu ermöglichen. Die Kompetenz vorhandener Bürgerenergiegenossenschaften - aber auch regionaler Energieversorger - sollten wir nutzen und diese bei den Überlegungen und der späteren Ausgestaltung der Beteiligungsmöglichkeiten miteinbeziehen. (Beifall von der SPD.) Bereits im Energiefahrplan wurde der Bedarf für ein unterstützendes Stromspeicherprogramm für den verstärkten Ausbau an Fotovoltaik ermittelt. Bislang war die Marktlage leider so, dass die notwendigen Geräte kaum am Markt zu beziehen waren. Aus diesem Grund war es bislang nicht sinnvoll, ein solches Programm anzubieten. Doch die Rahmenbedingungen und die Marktsituation bei den Speichersystemen haben sich zwischenzeitlich verändert, sodass neue Förderansätze entwickelt werden müssen. Lassen Sie mich noch ein paar Worte über die Netze verlieren. Wir müssen die Energiewirtschaft und die Netzbetreiber auch bei der Leistungsfähigkeit der Stromnetze unterstützen. Die Anforderungen an die Netzinfrastruktur im Kontext der energetischen Transformation und des Ausbaus der erneuerbaren Energien werden stark steigen. Und wir haben heute schon teilweise die Situation, dass Dachflächen-PV-Anlagen, zum Beispiel auf Bauernhöfen außerhalb von Ortslagen, oft nicht genutzt werden können, da der Netzanschluss fehlt. Hinzu kommt: Die Energiewende gelingt nur dann, wenn das Netz digitaler wird und Smart Meter flächendeckend ihr volles Potenzial entfalten. Gerade in diesem Bereich sind die vorliegenden Vorschläge der Bundesregierung noch nicht ausgereift. Sie ignorieren das zeitgemäße Eichrecht komplett. Damit werden die digitalen Smart Meter den gleichen Eichprozessen unterworfen, die bereits in den Anfangsjahren der Bundesrepublik galten. Vor dem Aufspielen eines Sicherheitsupdates wäre so erst die Genehmigung von 13 Landeseichbehörden einzuholen. Hier muss der Bundesgesetzgeber nachbessern, damit die Digitalisierung in den nächsten Jahren auch wirklich Einzug in unsere Netze halten kann. (Beifall von der SPD.) Dann will ich doch noch kurz Bezug nehmen auf den Antrag der CDU zum Thema Verbot von Öl- und Gasheizungen. Sie bezeichnen die Eckpunkte des Habeck-Entwurfes als De-facto-Enteignung. Meine Damen und Herren, es gibt doch noch gar keinen abgestimmten Entwurf der Bundesregierung. Die Ressortbeteiligung wurde noch nicht eingeleitet. Natürlich wird das Saarland darauf achten, dass die Hausbesitzer nicht überfordert werden und es am Ende vom Bund passgenaue Fördermöglichkeiten geben muss. Zudem handelt es sich um Überlegungen beim Neu-Einbau von Heizungsanlagen - übrigens (Abg. Schmitt (SPD)) technologieoffen. Niemand wird seine womöglich erst wenige Jahre alte Heizungsanlage rausreißen müssen. Warten Sie doch die weitere Diskussion auf Bundesebene mal ab und zünden Sie keine Panik-Nebelkerzen. Nutzen Sie die Kraft doch lieber, um wirklich sinnvolle Ideen für die anstehenden Beratungen zum Klimaschutzkonzept auszuarbeiten. (Lebhafter Beifall von der SPD.) Ich schließe nun, nicht mit warmen Worten, sondern mit warmen vier Wänden und einer Bitte. Bei den Überlegungen zum Klimaschutz dürfen wir die Wärmewende nicht außer Acht lassen. Meine Bitte dabei ist: Lassen Sie uns die Kommunen in den nächsten Jahren bei der Grundlagenerfassung, der Konzeptionierung und der Umsetzung von kommunalen Wärmeplanungen bestmöglich unterstützen. Ohne den Wärmebereich bleibt jede Konzeption unvollständig, darauf müssen wir achten und Unterstützungen ermöglichen. Meine Damen und Herren, der vorliegende Entwurf für ein Saarländisches Klimaschutzgesetz gibt den rechtlichen Rahmen und bildet das starke Fundament, auf dem die weiteren Maßnahmen aufbauen können. Unser Umsetzungsinstrument wird darauf aufbauend das Klimaschutzkonzept sein. Für die kommenden parlamentarischen Anhörungen wollen wir alle Akteure und Verbände ermutigen, sich mit ihren Ideen und Anregungen einzubringen. Einen ersten Aufschlag als SPD-Fraktion dazu hatten wir bereits. Wir freuen uns auf viele weitere Diskussionen und auf den Austausch. Sie haben heute Morgen auf Ihren Plätzen unter anderem eine kleine Erdkugel vorgefunden. Diese Erinnerung unserer Klimaschutzministerin Petra Berg - vielen Dank dafür - möchte uns vor Augen führen: „There is no planet B.“ Diese Erdkugel ist auch ein sogenannter Stress- oder Wutball. Lassen Sie uns dafür sorgen, dass es eine Mutball wird. (Vereinzelt Heiterkeit bei der SPD.) Jetzt gilt es: Lassen Sie uns nicht übereinander reden, sondern miteinander - und dabei einen guten Gesetzentwurf zu einem sehr guten Gesetz machen. Ich lade Sie ein: Stimmen auch Sie diesem Gesetzentwurf zu. Packen wir es an, jetzt geht es los. Ein herzliches Glückauf! (Anhaltender Beifall von der SPD.)

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