Becker
Die Fraktionen haben mich ermächtigt, den Antrag zu begründen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, in den Abgeordnetengesetzen des Bundes und der Länder ist der Grundsatz verankert, dass die Ausübung des Mandats im Mittelpunkt der Tätigkeit eines oder einer Abgeordneten steht. Verschiedene Ereignisse der jüngeren Vergangenheit haben in der Öffentlichkeit hierzu erhebliche Zweifel aufkommen lassen. Mir ist bewusst, dass es sich dabei um Einzelfälle handelt, denn für die weit überwiegende Zahl der Abgeordneten steht die gewissenhafte Mandatsausübung im Mittelpunkt ihrer Tätigkeit. Daran sollten wir in den Regelungen, die wir als Parlament für uns selbst erlassen, keine Zweifel aufkommen lassen. Als Abgeordnete tragen wir nicht nur die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit unserer Demokratie und ihrer Institutionen, sondern auch für ihre Glaubwürdigkeit und ihr Ansehen in der Öffentlichkeit. Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich ein Bild davon machen können, ob und in welchem Umfang ihre Vertreterinnen und Vertreter in den Parlamenten andere, über das Mandat hinausgehende, Aufgaben oder Verpflichtungen wahrnehmen. Demokratie braucht Transparenz und Offenheit. Deshalb bin ich dem Landtagspräsidium dankbar, dass es meinem Vorschlag für eine Verschärfung der geltenden Transparenzregeln einstimmig gefolgt ist und Ihnen heute die entsprechende Drucksache zur Änderung unserer Geschäftsordnung zur Entscheidung vorlegt. Wir stärken damit das Vertrauen in unsere Arbeit, die Arbeit der Abgeordneten, aber auch das Vertrauen in die Institution des Landtages als Ganzes. In Zukunft sind alle entgeltlichen Tätigkeiten, die neben dem Mandat ausgeübt werden, der Landtagspräsidentin anzuzeigen. Die bisherigen Einschränkungen dieser Anzeigepflicht entfallen. Dasselbe gilt für die Einkünfte, die aus diesen Tätigkeiten erzielt werden. Sie sind ab dem ersten Euro der Landtagspräsidentin anzuzeigen. Entgeltliche Nebentätigkeiten und die aus ihnen erzielten Einkünfte sind darüber hinaus uneingeschränkt ebenfalls ab dem ersten Euro veröffentlichungspflichtig. Die bisher eingeschränkte Veröffentlichung in lediglich unübersichtlichen Einkommensstufen entfällt. Ebenso verhält es sich bei Spenden, die Abgeordnete zur Unterstützung ihrer Arbeit von Dritten erhalten, also bei den sogenannten Direktspenden. Bisher mussten diese erst dann angezeigt werden, wenn ihr Wert 5.000 Euro pro Jahr übersteigt. Veröffentlichungspflichtig waren Einzelspenden oder mehrere Spenden desselben Spenders/derselben Spenderin bislang erst ab einer Summe von 10.000 Euro. In Zukunft fallen diese Einschränkungen weg, sodass alle Spenden ab dem ersten Euro der Präsidentin angezeigt und veröffentlicht werden müssen. Wir führen ein Lobbyregister ein, also eine beim Landtag geführte Liste, in die sich alle Verbände eintragen, die ihre Interessen gegenüber dem Landtag oder der Landesregierung wahrnehmen. Diese Eintragung in das Register ist zeitgleich die Voraussetzung für eine Teilnahme an Anhörungen bei Gesetzgebungsverfahren. Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Regelungen, die ich Ihnen heute vorschlage, sind ein erster Schritt hin zu mehr Transparenz, den wir jetzt über die Änderung der Geschäftsordnung gehen. Ich bin den Fraktionen sehr dankbar dafür, dass sie im Präsidium meinen Vorschlag aufgegriffen haben, dabei nicht stehenzubleiben. Wir wollen den legislativen Fußabdruck sichtbar machen und die entsprechenden Regelungen dann in einem zweiten Schritt in einem einheitlichen Transparenzgesetz verankern. Beteiligung und Anhörungen von Interessenverbänden, von Berufs- und Unternehmerverbänden, von Gewerkschaften und Initiativen sind nicht zu beanstanden, sondern sie sind aus meiner Sicht sehr zu begrüßen. Beteiligung ist ein unerlässlicher Bestandteil unserer parlamentarischen Demokratie und vor allem ein Ausdruck der Pluralität in der Demokratie. Dafür stehe ich als Präsidentin des Hohen Hauses ein. Gleichzeitig stehe ich als Präsidentin jederzeit für den Grundsatz der freien Ausübung des Mandats ein. Darüber hinaus haben wir auch die Rechte derjenigen zu wahren, die das Gespräch mit Abgeordneten suchen und führen. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind die Abwägungen, die wir im Bemühen um mehr Transparenz vorzunehmen haben. Das erfordert Gründlichkeit und auch Zeit. Dem wollen wir gemeinsam gerecht werden. Mit den jetzt vereinbarten Änderungen leisten wir bereits einen Beitrag zur Stärkung unserer Demokratie. (Beifall des Hauses.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Vollständigkeit halber möchte ich erwähnen, dass wir mit der Änderung der Geschäftsordnung noch einige Anpassungen vornehmen. Diese betreffen das Landtagshandbuch, die Vereinfachung zur Autorisierung von Ausschussprotokollen und die Möglichkeit zur Einberufung von Ausschusssitzungen in Form der Teilnahme von Mitgliedern sowie berichterstattender, anzuhörender und sonstiger als Gast teilnehmender Personen unter vollständiger oder teilweiser Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel in begründeten Ausnahmefällen. Auch diese Änderungen wurden vom Präsidium einstimmig empfohlen. Ich bitte Sie nun um Zustimmung zur vorgelegten Drucksache 17/340. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall des Hauses.)
