Friedrich Josef Dörr
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Wir haben heute Morgen schon ausführlich über die Situation in unseren Kitas gesprochen. Da gab es die Kontroverse „Entweder-oder“, obwohl es eigentlich „Sowohl-als auch“ sein müsste. Ich hatte schon vorgetragen, dass zwischen einem dreijährigen und einem neunjährigen Kind kein rechtlicher Unterschied besteht. Wir sind für beide Kinder verantwortlich, ob drei oder neun Jahre alt. Wir sind natürlich auch dafür verantwortlich, dass sie eine gute Bildung genießen und eine gute Schule besuchen können. Ich hatte auch gefordert, dass selbstverständlich für jedes Kind, das einen Kita-Platz braucht, auch ein Kita-Platz mit einer qualitätsmäßig ausgezeichneten Ausstattung zur Verfügung gestellt werden muss. Nach dem, was ich vorgetragen hatte, war - ohne, dass das ausgesprochen wurde - das Ziel, dass die „Schulmöglichkeit“ erweitert wird. Wir haben ein Schulpflichtgesetz von 1938, wie Sie hoffentlich alle wissen, also aus einer Zeit, in der ein Gesetz immer eine Verpflichtung enthielt. Ein Gesetz wurde meistens erlassen, um die Leute zu etwas zu bewegen, dass sie also etwas machen müssen oder nicht dürfen. Es gab selten ein Gesetz, das den Menschen Rechte eingeräumt hat. So auch unser Schulpflichtgesetz. Das war ein Gesetz, durch das Menschen, die ihre Kinder aus den verschiedensten Gründen nicht in die Schule geschickt haben - ich hatte über Jahrzehnte damit zu tun -, verpflichtet wurden, ihre Kinder in die Schule zu schicken. Wir wollen den umgekehrten oder ergänzenden Ansatz. Wir wollen, dass das Kind ein Recht hat, eine Schule zu besuchen. Man könnte das so machen, wie wir es vorgeschlagen haben, nämlich eine Altersgrenze festsetzen - bei der Schulpflicht ist das der Zeitpunkt, wenn das Kind ungefähr sechs oder sieben Jahre alt ist. Hier könnte man es auf ein Datum festlegen, zum Beispiel, wenn ein Kind fünf Jahre alt ist, hat es das Recht, eine Schule zu besuchen. Es gibt Länder, in denen die Schulpflicht schon mit fünf Jahren beginnt. Das muss nicht sein. Wir hätten aber die Möglichkeit, unseren Kindern das Recht einzuräumen, eine Schule zu besuchen. Das ist der Sinn dieses Antrags. Ich möchte noch etwas Allgemeines sagen: Es ist schön, ich bin auch gern fröhlich und eigentlich kein trauriger Mensch. Jetzt kommt die Fastnacht, das ist nicht so mein Ding, was vielleicht auch ein bisschen vom Alter abhängt. Aber ich finde es nicht in Ordnung, dass sich Leute, die in den Landtag gewählt worden sind, bei einer ernsthaften Frage, bei der es um die Erziehung der Kinder geht, lustig machen. Das gilt auch, wenn Sie nicht derselben Meinung sind; vielleicht sollten Sie aber auch einmal genauer zuhören und auch mal ein bisschen nachdenken. Ob es jetzt um Leute geht, die nicht lesen und nicht schreiben können, oder ob es um Leute geht, die nicht schwimmen können - das haben wir hier alles schon gehabt -, wir sollten uns wirklich ein bisschen an der Kandare nehmen und versuchen, der Würde dieses Hauses gerecht zu werden, indem wir diese Dinge ernsthaft behandeln. - Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD.)
