landtag-saar.de ↗

Jutta Schmitt-Lang

CDU 15.02.2023 Sitzungen 17/11

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich werde jetzt weder über die faulige Brücke der rechten Seite gehen noch werde ich auf die wirklich peinlichen Anwürfe, dass wir daran schuld seien, wenn die AfD entgleist, in irgendeiner Form eingehen. Wir werden uns auch nicht in rechtspopulistische Ecken drängen lassen, sondern ich werde sachlich zu diesem Thema sprechen. (Beifall von der CDU.) Wenn wir darüber diskutieren, welche Anforderungen wir ganz grundsätzlich an Sprache hier im Haus, in Verwaltung und Medien stellen, dann gibt es für uns als CDU-Fraktion zwei Grundanliegen, denen es Rechnung zu tragen gilt. Erstens Verständlichkeit, Klarheit und Authentizität, zweitens Gleichberechtigung und Wertschätzung. Diese beiden Anforderungen sinnvoll miteinander zu vereinbaren, ist die Aufgabe, vor der ein moderner Sprachgebrauch steht. Exakt diese Feststellung habe ich schon zweimal im Plenum an diesem Pult bei Anträgen zu gendergerechter Sprache der AfD-Fraktion getroffen, denn die haben Sie schon gestellt, bevor der Kollege Toscani über den öffentlichrechtlichen Rundfunk gesprochen hat. Ich habe dabei jeweils klargestellt, dass ich es unter dieser Maxime als störend empfinde, wenn sich ein Text wie ein Minenfeld aus Gendersternchen, Unterstrichen, Binnen-I liest. Das kann man im Protokoll nachlesen und auch, dass ich solche Schriftstücke oder Redebeiträge weder als ausreichend klar und verständlich noch als sonderlich wertschätzend empfinde. Vor wenigen Wochen hat Stephan Toscani an dieser Stelle noch einmal klargemacht, dass Institutionen mit besonderer Vorbildfunktion wie beispielsweise der öffentlich-rechtliche Rundfunk sich diesen Maximen in besonderer Weise verpflichtet fühlen sollten. Gerade da ist es zentral, einen gesellschaftlichen Konsens mit Blick auf die Sprache zu beachten, wie ihn das Regelwerk des Rats für deutsche Rechtschreibung definiert. Für die Akzeptanz dieser Institutionen ist es von zentraler Bedeutung, dass sie die Sprache der Menschen sprechen und nicht die Sprache, von der einige wollen, dass Menschen sie sprechen. Im Privaten ist das jedem selbst überlassen. Um für mehr Sprachsensibilität zu werben, ist es nicht zielführend, den Bürgern und Bürgerinnen künstlich geschaffene Sprachkonstruktionen aufdrücken zu wollen, das schafft eher Ablehnung statt mehr Verständigung für ein wichtiges Ziel, nämlich mehr Sprachsensibilität gegen eine verhärtete Debatte. Kommen wir aber zum großen Aber mit Blick auf den vermeintlich halbwegs geländegängigen Antrag, der hier in seiner Präsentation als überhaupt nicht geländegängig enttarnt wurde. „Gendern? - Nein Danke!“, so lautet der Titel. Sie sprechen mehrfach von der sogenannten Gendersprache. Wenn wir das Thema aber mal sachlich betrachten, fällt unter den Begriff „gendern“ so vieles, was jeder hier im Raum im Alltag benutzt, ohne dass es irgendwelche Beißreflexe auslöst. Genderneutrale Begriffe wie Person, Mitglied, Leute fallen in diese Kategorie, substantivierte Partizipien, Adjektive ebenso, die vielleicht nicht in jeder Situation 100-prozentig überzeugen, aber auch überhaupt nicht verdammenswert sind. Studierende, Lehrende, das sind alles Wörter, die wir hier benutzen. Die Beidnennung, ein sprachliches Mittel, das wir wirklich alle im Raum benutzen, im Übrigen auch die Kollegen der AfD, die ihre Reden ja gerne mit „Liebe Saarländerinnen und Saarländer“ beginnen, auch das fällt unter gendergerechte Sprache und ich sehe keinen Grund, mich darüber zu ereifern. Alles sprachliche Phänomene, die ich, mein 80-jähriger Vater, meine 8-jährige Tochter benutzen. Warum betone ich das so? Man muss Ihren Antrag in der Chronologie der früheren Antragsversuche in diesem Bereich bewerten. In Ihrem ersten Aufschlag hatten Sie ganz offen benannt, dass Sie die oben erwähnten neutralen Begriffe verbieten wollen. Dort haben Sie benannt, dass Sie die Beidnennung streichen wollen. Die Konsequenzen, die dabei entstehen, haben wir ja gerade festgestellt. In Ihrer heute vorliegenden Antragsversion haben Sie es zwar geschmeidiger formuliert, aber das Ziel bleibt das gleiche: Wertschätzung spielt in Ihrem Sprachgebrauch keine Rolle, das hat auch die Rede hier gezeigt. Mit Ihrem Antrag ist es wie mit einem T-Shirt, das auch nach dem Waschen fleckig aus der Maschine kommt. Dann nützt es nichts, einfach mehr Kuschelweich-Weichspüler in die Maschine zu schütten, die Trommel noch einmal anzuwerfen. Das duftet vielleicht ein bisschen besser, bleibt aber fleckig. Im Übrigen habe ich bei der letzten Debatte auch einige wenig wertschätzende Formulierungen gegenüber dem weiblichen Geschlecht aufgeführt, die von Ihrer Fraktion losgelassen wur- (Abg. Schmitt-Lang (CDU)) den. Ich erspare es uns heute, aber auch das hinterlässt Flecken, die man nicht mit ein paar freundlicheren Floskeln wegwischen kann. Warum lösen für den Ottonormalverbraucher absolut alltägliche Sprachbegriffe bei Ihnen Zuckungen aus? Warum sollen wir zum Beispiel in der Landtagskommunikation verbieten, von Schülerinnen und Schülern zu sprechen, von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern? Das ist nicht sinnvoll, das sind Normalfälle unserer Sprache und es zeigt, dass dieser Antrag Flecken enthält und Sie nicht gegen die Absurditäten, die die Gendersprache manchmal hervorbringt, sondern gegen eine grundsätzlich wertschätzende Sprache argumentieren. Im Landtag wäre es übrigens sogar witzig, würden wir das generische Maskulin ausschließlich für Frauen verwenden, weil unsere Landtagspräsidentin eine Frau ist und die Stellvertreterinnen auch Frauen sind. Entschuldigung, das ist nicht wertschätzend, das ist ein bisschen absurd. Bei uns im Landtag würde das Absurditäten hervorbringen, deshalb sage ich klar: Keine Sprachzwänge, die den Menschen Gendersternchen und Co aufdrücken, weder in Politik, Medien, Hochschulen, umgekehrt keine Sprachzwänge, die die Beidnennung als wertschätzende Form verbannen wollen. Sprachliche Klarheit und Wertschätzung als Maxime. Unter dem Strich bleibt am Ende der dritten Debatte zu diesem Thema, die ich mittlerweile miterleben darf: Der verbale Kuschelweich-Weichspüler, den Sie in die Antragsmaschine gegossen haben und den Sie nicht mal hier am Rednerpult durchhalten konnten, verbessert maximal die Oberfläche, die Flecken sind allerdings dieselben wie nach der ersten Wäsche, sie scheinen durch. - Wir lehnen diesen Antrag ab, vielen Dank! (Beifall von der CDU.)

Alle Reden von Jutta Schmitt-Lang Protokoll ↗