Dr. Magnus Jung
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, zunächst können wir gemeinsam feststellen, dass heute ein guter Tag für Kinder und Jugendliche im Saarland ist, denn endlich bekommt auch das Saarland ein entsprechendes Gesetz und damit eine Grundlage für Ombudspersonen beziehungsweise eine Ombudsstelle. Andere Länder haben das bereits vor uns eingerichtet. Wir haben damit sozusagen eine Leerstelle in der Kinderschutzpolitik des Landes gefüllt. Das haben wir gemeinsam hinbekommen. Ich gehe einmal von einer einstimmigen Beschlussfassung heute aus. Es gab keine Änderungsanträge zu diesem Gesetzentwurf, weder im Ausschuss noch am heutigen Tage. Das haben wir gemeinsam gut hinbekommen. - Vielen Dank dafür, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Ich will mich auch herzlich bei den Jugendämtern, den Wohlfahrtsverbänden, dem Landkreistag und vielen anderen, die sich im Rahmen der Anhörung in dieses Gesetzgebungsverfahren eingebracht haben, bedanken. In der Tat gehen wir als Saarland einen Sonderweg, indem wir die entsprechende Stelle in einem Kompetenzzentrum Kinderschutz ansiedeln, das organisatorisch zwar am Sozialministerium angegliedert ist, aber fachlich und auch das normale Geschäft betreffend völlig unabhängig ist. Das ist unser Wort. Unser Wort gilt natürlich. Darüber kann man diskutieren, aber es gab gerade für diese Vorgehensweise auch in der Anhörung Zustimmung. Jedes Land muss seinen eigenen Weg finden. Bei der Größe des Saarlandes scheint das genau der richtige Weg zu sein. Zumindest war das die große Resonanz in der Anhörung. Das wird auch der Grund dafür sein, dass es trotz mancher Mäkeleien keine Änderungsanträge dazu gibt. Insofern glaube ich, dass das gut gewählt ist. Wie geht es nun weiter? - Wir werden die entsprechenden Stellen schnell ausschreiben und besetzen, damit die Arbeit aufgenommen werden kann. Wir werden dafür neue Räume suchen, die räumlich von denen des Ministeriums getrennt sind, weil dadurch die Unabhängigkeit gewahrt ist. Es werden Räume in der Saarbrücker Innenstadt sein, die für Kinder und Jugendliche mit dem ÖPNV gut erreichbar sind. All das sind Dinge, die wichtig sind. Ich glaube, der eigentliche Schwerpunkt in der Debatte müsste statt irgendwelcher Machtspielchen jetzt folgende Frage sein: Wie können wir das Gesetz so umsetzen, dass Kinder und Jugendliche davon Gebrauch machen können? - Darin liegt - das ist bei vielen Gesetzen so - die tatsächliche Herausforderung. Es geht darum, einen gut gemeinten gesetzlichen Vorschlag in eine gute Praxis zu bringen. Das heißt, Kinder und Jugendliche im Saarland müssen erst einmal wissen, dass es Ombudspersonen gibt. Sie müssen wissen, welche Hilfe oder Beratung sie von ihnen bekommen können und wie sie sie erreichen können. Da ist noch das eine oder andere zu tun, sowohl von uns als auch von den Jugendämtern, den Jugendverbänden, den Schulen und den Kindertageseinrichtungen. Das heißt, es geht um eine entsprechende Informationsoffensive, im Übrigen auch mit Blick auf die Eltern, die auch eine Zielgruppe sind und sich an Ombudspersonen wenden können. All das ist das, was im nächsten Schritt noch zu leisten ist. Ich will alle, die an diesem Gesetz mitgewirkt haben, einladen, auch an einer guten Umsetzung des Gesetzes mitzuwirken, denn gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. Wir wollen es an dieser Stelle vor allen Dingen auch gut machen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Das gilt auch für die weiteren Themen, die wir im Saarland im Bereich des Kinderschutzes haben. Die Stelle des Kinderschutzbeauftragten ist ausgeschrieben. Das Besetzungsverfahren ist auf den letzten Metern. Ich gehe davon aus, dass wir im Mai einen Kinderschutzbeauftragten im Saarland haben werden, der seine Arbeit dann aufgenommen haben wird. So viel kann man heute schon sagen. Wie gesagt, das Besetzungsverfahren ist sozusagen in der Endphase. Das Gleiche gilt auch für das Kompetenzzentrum Kinderschutz, das dann, wenn die entsprechenden Personen da sind, konstituiert werden und seine Arbeit tatsächlich ausüben kann. Das Kinderschutzgesetz haben wir vor sieben Monaten nicht nur versprochen, wir sind auch fleißig dabei, an diesem Gesetz zu arbeiten. Die Eckpunkte für dieses Gesetz werden in diesen Tagen bei mir im Haus diskutiert. Ich kann also sagen, die Vorlage ist wohl auf dem Weg zu mir. Wir werden dazu sehr schnell die interne Anhörung innerhalb der Regierung durchführen sowie früh und zügig das entsprechende Beteiligungsverfahren durchführen, sodass wir sehr bald ins parlamentarische Verfahren zu diesem Gesetz eintreten können, denn wir haben versprochen, dass wir dieses Gesetz in der ersten Jahreshälfte in diesem Haus beraten und bestenfalls auch verabschieden werden. Es ist mein fester Wille das, was ich dem Parlament verspreche, auch einzuhalten. Herr Kollege Theobald, ich kann Ihnen sagen, wir sind im Zeitplan. Was wir versprochen haben, das werden wir liefern. Es wird zu einer Verbesserung des Kinderschutzes für Kinder und Jugendliche bei uns im Land führen. Ich hoffe auch dann auf Ihre Unterstützung und einen breiten Konsens in diesem Haus. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ich bitte um Zustimmung. (Beifall von der SPD.)
