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Alwin Theobald

CDU 15.02.2023 Sitzungen 17/11

Vielen Dank! Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Saarländerinnen und Saarländer! Kinderschutz und Kinderrechte gehen uns alle an! Der Schutz unserer Kinder und die Stärkung der Familien in unserem Land waren, sind und bleiben für uns als CDU ein Kernelement unserer politischen Arbeit. Wir begrüßen es deshalb sehr, dass die seit Mitte 2021 in § 9a SGB VIII verpflichtend vorgeschriebene Ombudsstelle auch im Saarland nun gesetzlich verankert und eingerichtet wird. Das Gesetz, das wir heute beschließen, hätte man vielleicht auch als Artikel in ein saarländisches Kinderschutzgesetz einbetten können und damit einen wirklich großen Wurf machen können, vielleicht genau den großen Wurf, auf den wir seit sieben Monaten warten. (Zuruf des Abgeordneten Commerçon (SPD).) Vor sieben Monaten hat uns der zuständige Minister der alleinregierenden SPD hier im Saarland ein solches Kinderschutzgesetz versprochen, passiert ist nichts. Vor fünf Monaten haben wir als CDU einen wirklich weitgehenden Entwurf für ein saarländisches Kinderschutzgesetz hier an dieser Stelle vorgelegt. Mit ihrer absoluten Mehrheit hat die SPD damals jedoch das weitere Verfahren und damit eine Diskussion im Ausschuss und vor allem auch eine damit einhergehende große Anhörung, zum Beispiel von Kinderschutzverbänden, verhindert. Begründung: Der zuständige Minister wird einen eigenen Entwurf vorlegen. Passiert ist nichts. Vor diesem Hintergrund verblasst somit leider die Bedeutung dessen, was wir heute beschließen. Ich kann mir gut vorstellen, dass die Ombudsstelle als Bestandteil eines umfassenden Gesetzeswerkes aus einem Guss im Ausschuss anders diskutiert, vielleicht letztlich in der Frage, wo sie angesiedelt wird, auch anders gestaltet worden wäre. Eingebettet in ein Kinderschutzgesetz, das einem verpflichtenden Netzwerk Kinderschutz einen großen Stellenwert einräumt, das die örtlichen Jugendämter ebenso stärken würde wie das Landesjugendamt und das den Kinderschutzbeauftragten, vielleicht sogar in der Kinderkommission, zu einem zentralen Element machen würde, hätte das vorliegende Gesetz vielleicht die Unabhängigkeit der Ombudsstelle doch stärker so betont, wie es in anderen Bundesländern oder auch im benachbarten Luxemburg der Fall ist. Noch gestern hatte ich Gelegenheit, mich mit Vertretern des Kinderschutzbundes, aber auch mit Charel Schmit, dem Kinderrechtsbeauftragten und Ombudsmann für Kinder und Jugendliche im benachbarten Großherzogtum Luxemburg, unterhalten zu können. Der Kinderschutzbund hätte eine Lösung favorisiert, wie sie beispielsweise in Hessen und Niedersachsen gewählt wurde, und die Ombudsstelle mit einer entsprechenden Förderung gerne bei einem Trägerverein gesehen. In Luxemburg ist die sehr gut ausgestattete Ombudsstelle am Parlament angesiedelt und eben nicht ausgerechnet an dem Ministerium, das auch die Fachaufsicht über Einrichtungen der Jugendhilfe hat und dessen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen regelmäßig in verschiedenen Arbeitskreisen mit Vertretern der örtlichen Jugendämter zusammensitzen. Beide alternativen Lösungen spiegeln schon ganz per se viel mehr § 9a SGB VIII und die im Kinder- und Jungendstärkungsgesetz festgeschriebene Unabhängigkeit wider und wären gegenüber Kindern, Jugendlichen und Familien ein deutlicheres Signal, dass sie sich jederzeit vertrauensvoll an eine Stelle wenden können, die auch auf den ersten Blick schon völlig unabhängig wirkt. (Abg. Theobald (CDU)) Wir haben uns als CDU entschieden, zunächst trotzdem den im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Weg mitzugehen. Ob es richtig ist, dass die Ombudsstelle an das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit angebunden wird, werden erste Erfahrungen zeigen. Wir werden hier genau hinschauen. Liebe Saarländerinnen und Saarländer, liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Diskussion um die Änderung des Heilberufekammergesetzes für mehr Kinderschutz durch einen interkollegialen Austausch von Kinder- und Jugendärzten sagten die Vertreter der SPD-Landtagsfraktion damals, das sei nicht die Lösung. Minister Jung sagte damals, das brächte fast nichts. Das ist richtig. Nichts ist die eine, die ganz große Lösung im Kinderschutz. Aber jeder noch so kleine Schritt auf dem Weg zu mehr Kinderschutz und zu mehr Kinderrechten ist ein wichtiger Schritt. Jede Gesetzesinitiative, die den Kindern mehr Schutz bietet, hilft, eine mögliche Gefährdung des Kindeswohls früher zu erkennen. Wenn sie gleichzeitig immer auch die individuellen Rechte von Kindern, die Rechte der Eltern und die Stärkung der Familien in unserem Land im Blick hat, ist sie eine gute und wichtige Initiative. Die Einrichtung einer Ombudsstelle ist eine solche Initiative. Es zählt jeder Mosaikstein, es zählt jedes Kind. Das ist unsere Leitlinie in der Kinder- und Jugend- sowie Familienpolitik der CDU. Wir werden der Änderung des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes heute auch in Zweiter Lesung zustimmen. Es ist ein gutes Gesetz. Es ist ein richtiger Schritt. Es ist die richtige Richtung. Wir stehen dazu. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)

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