Dagmar Heib
Dann nehme ich die so an. - Ich danke zunächst der Berichterstatterin und eröffne die Aussprache. (Zuruf des Abgeordneten Commerçon (SPD).) Entschuldigung, Herr Commerçon. Aber die Reihenfolge ist normal. Erst SPD, CDU und dann die weiteren Meldungen. - Wortmeldungen sind eingegangen. Ich erteile das Wort der Abgeordneten Réka Klein für die SPD-Fraktion. Bitte schön. Abg. Klein (SPD), Berichterstatterin: Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg*innen! Liebe Saarländer*innen! Lieber Herrmann Scharf, von dieser Stelle hier die allerbesten Wünsche und vielen Dank für die Durchführung der Anhörung zum Gesetzentwurf. Ich durfte dich in meiner Funktion als deine Stellvertreterin heute als Berichterstatterin vertreten. (Beifall von der SPD.) Und nun von den Kinderrechten zur politischen Auseinandersetzung mit diesem Gesetz. Auch heute reden wir wieder über die Stärkung der Rechte unserer Kinder und über die Stärkung des Kinderschutzes. Lieber Minister Magnus Jung, dafür gleich zu Anfang ein großes Dankeschön an dich und dein Ministerium. Ihr erfüllt (Abg. Klein (SPD)) den Kinderschutz im Saarland mit Leben. Du kündigst an und hältst dein Versprechen. Danke! (Beifall von der SPD.) Unser Ziel ist es, den Kinder- und Jugendschutz und die Rechte unserer Kinder und Jugendlichen zu stärken. Es gilt, juristische Pakete zu schnüren, die gespickt mit wirksamen Maßnahmen sind, um unsere Kinder und Jugendliche zu stärken, aber auch, um sie zu beschützen. Eine dieser wirksamen Maßnahmen, quasi ein Puzzleteil dieses Gesamtpakets, ist die Einrichtung einer Ombudsstelle. Sie ist die unabhängige Beratungs- und Beschwerdestelle, wenn es um Jugendhilfe geht. Sie kann, wenn es gewünscht ist, mit Rat und Tat zur Seite stehen, informieren, unterstützen und vermitteln. Das Wort Jugendamt oder Jugendhilfe löst bei manchen Menschen gemischte Gefühle aus, obwohl sie gerade die Instanz ist, welche Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung hilft und unterstützt, um den Kinderschutz sicherzustellen. Wenn ich an meine berufliche Zeit in der Jugendhilfe zurückdenke, denke ich an viele schöne und ergebnisreiche, aber auch an manche herausfordernden Zeiten zurück. Die menschliche Ebene und das Vertrauen zu erlangen, sind wichtige Bausteine, um konstruktiv, zusammen und auf Augenhöhe Ergebnisse zu erzielen. Dieses Vertrauen zu erlangen und zu erwerben, ist eine erschwerte Startposition für die Jugendhilfe. Dann kommt hinzu, dass die Bitte um Hilfe sowieso schwierig ist. Wenn sich dann noch die Unterstützungsbedürftigkeit mit dem Thema Erziehung verbindet, dann wird die Situation für viele noch unangenehmer, denn gerade Erziehung ist ohnehin ein heikles Thema. Als Mutter weiß ich, dass Erziehung sehr herausfordernd sein kann. Um ehrlich zu sein, es ist manchmal echt ärgerlich, dass es kein Handbuch für diese kleinen Racker gibt. Um diese große Errungenschaft und die Aufgabe der Ombudsstelle näherzubringen, skizziere ich Ihnen nachfolgend ein Gesamtbild, in das sich dieses Gesetz einfügt. Zunächst zur Startposition, von der ich gerade eben gesprochen habe. Die Betroffenen suchen Rat beim Jugendamt oder bei der Jugendhilfe. Oder es kommt von außen ein Faktor hinzu, der dazu führt, dass das Jugendamt oder die Jugendhilfe aktiv wird. Was kann ein solcher Anlass sein? Ein einfaches Beispiel ist die Untersuchung. Eltern kennen sie. Die Untersuchungen U1 bis U9 sind im Saarland Pflichtuntersuchungen, zu denen Kinder bis zum sechsten Lebensjahr im vorgegebenen Zeitrahmen insgesamt neunmal beim Kinderarzt vorstellig sein müssen. Man wird auch per Post eingeladen und erinnert, dass die nächste Untersuchung ansteht, denn diese Untersuchungen sind sehr wichtig. Hier werden altersentsprechende Entwicklungen geprüft. Hat das Kind zum Beispiel Probleme mit der Stifthaltung, fällt das spätestens bei der U8-Untersuchung auf. Das wird vermerkt und dann kann man Ergotherapie verschreiben, dem Kind wird geholfen. Was leider nicht immer gelingt, ist, auch zeitnah tatsächlich einen Arzttermin zu bekommen. Manchmal ist es schwer, überhaupt beim Kinderarzt telefonisch durchzukommen. Dann gibt es da auch noch die Tage, viele von Ihnen kennen das vielleicht, an denen Mann oder Frau vielleicht noch wichtige Aufgaben auf der Arbeit hat, der Kindergarten früher zumacht, man vielleicht noch ein Geschenk besorgen muss und der Tag mal wieder zu wenig Stunden hat. Und Schwupps wird verpasst, einen Termin in der gegebenen Frist zu machen. Die Konsequenz - und zwar die folgerichtige Konsequenz - ist, dass man zuerst noch ein Erinnerungsschreiben bekommt und dann wahrscheinlich ein netter Mitarbeiter oder eine nette Mitarbeiterin des Jugendamts unangekündigt anklopft und nachschaut, ob es dem Kind gut geht. Keine leichte Situation, nicht für die Mitarbeiter*innen der Jugendhilfe, nicht für die Eltern. Alleine dieser Gedanke: „Es klingelt jemand vom Jugendamt an der Tür“, ist wahrscheinlich schon für viele Eltern ein Albtraum. Aber warum? Denn im Grunde ist es Ausdruck der Fürsorge für die jüngsten Mitglieder unserer Gesellschaft. Der Staat kümmert sich und unterstützt. Und jetzt ehrlich, wer kennt die von mir beschriebene Situation nicht oder kennt vielleicht nicht jemanden aus dem Bekanntenkreis, der diese Situation bestätigen kann? Der Punkt hierbei ist: Es handelt sich ums Jugendamt. Denn wenn es sich um das Jugendamt handelt, kann schnell das Gefühl aufkommen: „Die sitzen am längeren Hebel“. Mann oder Frau fühlt sich ihnen ausgeliefert. Es wird ein Machtgefälle wahrgenommen. Das, meine Damen und Herren, ist keine gute Startposition in einem vertrauensvollen Verhältnis zwischen Familie und Jugendhilfe, die eigentlich helfen soll. Das ist eine schlechte Startposition. Das, meine Damen und Herren, ist aber sehr häufig die Startposition für die Mitarbeiter*innen in der Jugendhilfe und die Familien, eine von außen angeregte und teilweise als aufgedrängt empfundene Zusammenarbeit. Durch die Instanz der Ombudsstelle wird die Grundlage geschaffen, dass dieser Teufelskreis endlich durchbrochen wird. Denn es gibt eine weitere Stelle, die Betroffene kostenlos einschalten können, die Ombudsstelle. Fühlt man sich als Saarländer*in in seinen/ihren Rechten durch die Jugendhilfe verletzt, kann Mann oder Frau oder Kind sich bei der Ombudsstelle beraten lassen und erfährt konkrete Hilfe. Das, meine Da- (Abg. Klein (SPD)) men und Herren, ist ein Meilenstein für die Jugendarbeit! (Beifall von der SPD.) Denn dadurch, dass es eine unabhängige und weisungsungebundene Beratungs- und Beschwerdestelle gibt, wird das Argument, „hilflos der Jugendhilfe ausgeliefert zu sein, weil sie ja am längeren Hebel sitzt“, entkräftet. Das, meine Damen und Herren, ist ein Grund zum Feiern und darf auch noch einmal beklatscht werden! (Beifall von der SPD.) Ich möchte noch erwähnen, die Einrichtung der Ombudsstelle traf in den Anhörungen im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit auf große Zustimmung. Die Ombudsstelle ist ein wichtiger Schritt für die Stärkung der Kinder, Familien und für die Jugendhilfe. Sie ist ein wichtiges Puzzlestück im juristischen Gesamtpaket, um den Kinder- und Jugendschutz zu stärken. Denn es gilt, unsere Kinder und Jugendliche zu schützen und die Bedingungen für ein gutes Leben auszugestalten. Danke an unseren Minister Magnus Jung, an alle Mitwirkenden in den Anhörungen und danke an meine Landtagskollegen und Landtagskolleginnen, dass wir hierbei gemeinsam und in großem Einklang voranschreiten! - Glück auf für die Kinderrechte in unserem Saarland! (Beifall von der SPD und bei der CDU.)
