Dagmar Heib
Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Es sind keine Wortmeldungen eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/250. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/250 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben SPD, CDU und die AfD. Wir kommen zu Punkt 10 der Tagesordnung: Zweite Lesung des von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (Drucksache 17/149) Zur Berichterstattung erteile ich der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden, Frau Abgeordneter Réka Klein, das Wort. Abg. Klein (SPD), Berichterstatterin: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion zur Änderung des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, Drucksache 17/149, wurde vom Plenum in seiner achten Sitzung am 17.11.2022 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit überwiesen. Dem Gesetzentwurf liegen folgende Erwägungen zugrunde. Kinderrechte und die verschiedenen Hilfearten sind im Kinder- und Jugendhilfegesetz sowie im Achten Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Aber gerade das Sozialrecht und insbesondere das Jugendhilferecht sind kompliziert - nicht nur für Juristinnen und Juristen, sondern auch für Eltern und ihre Kinder. (Abg. Klein (SPD)) Genau dort setzt dieses Gesetz an. Mit der Einrichtung dieser Ombudsstelle geben wir Kindern und Familien einen Wegweiser an die Hand und schaffen einen Ort, der das Informationsgefälle zwischen Leistungsträgern und Leistungsempfängern ausgleicht. Die Ombudsstelle wird ein Teil des Kompetenzzentrums Kinderschutz im Saarland werden. Diese soll künftig von der oder dem neuen Kinderschutzbeauftragten geleitet werden. Oft sind die Vorstellungen über Jugendhilfe abstrakt, die Belastungen aber ganz akut. Es geht dabei um Familien, in denen häufig Streit an der Tagesordnung ist. Es geht um Familien, in denen die Eltern so überfordert sind, dass sie nicht genügend Kapazitäten haben, sich ausreichend um ihre Kinder zu kümmern. Es geht um Kinder, deren Hilflosigkeit in Ärger, Wut und Frust oder gar Gewalt umschlägt. Es geht um Einrichtungen der Jugendhilfe, in denen Konflikte mit dem Kind und der Familie nicht mehr intern gelöst werden können. Das sind Beispiele für Fälle, in denen die Ombudsstelle künftig eine wichtige und konstruktive Verbindung zwischen Jugendhilfe und Familie knüpfen wird. Es geht dabei auch darum, dass Eltern und ihre Kinder im Konfliktfall nicht mit unzähligen Regelungen des Sozialgesetzbuchs alleingelassen werden. Und es geht vor allem darum, dass Kinder, Jugendliche und Familien Unterstützung von einer unabhängigen Stelle erfahren, die über Rechte informiert, aber auch vermittelt und bestenfalls zu einer Klärung des Konfliktes beiträgt. Durch die Schaffung dieser externen Beschwerdestelle wird die Rechtsposition von jungen Menschen und ihren Familien gestärkt werden. Die Ombudsstelle, angedockt an das Sozialministerium, soll gemäß § 9a SGB VIII unabhängig und fachlich nicht weisungsgebunden agieren, wenn sie jungen Menschen und ihren Familien im Konfliktfall mit der Kinder- und Jugendhilfe beratend und vermittelnd zur Seite steht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir schaffen mit dieser Änderung eine Ombudsstelle, die insbesondere Kinder über all ihre Rechte berät und oft auch die Schlichtung eines Konflikts zwischen Eltern und Kind herbeiführen wird. Dieses Gesetz trägt dazu bei, Kinder, Jugendliche und ihre Familien zu schützen und zu beraten. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung mehr Kinder- und Jugendschutz im Saarland. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf gelesen und in seiner Sitzung vom 11.01.2023 eine Anhörung unter Beteiligung der LIGA der freien Wohlfahrtspflege, Frau Prof. Ulrike Zöller für die htw saar und des Deutschen Kinderschutzbunds durchgeführt. Der Gesetzentwurf stieß bei den Angehörten und ebenso in den zahlreichen schriftlich eingegangenen Stellungnahmen vom Landkreistag, von der Beratungsstelle Phoenix, der AWO, der Psychotherapeutenkammer, der SHG Kliniken Sonnenberg, dem Universitätsklinikum sowie dem Weißen Ring, von „Neue Wege“ und dem Landesjugendhilfeausschuss nahezu einhellig auf Zustimmung mit zahlreichen konstruktiven Anmerkungen. Der Ausschuss hat daher einstimmig, bei Zustimmung aller Fraktionen, die Änderung des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinderund Jugendhilfegesetzes Drucksache 17/149 beschlossen und empfiehlt dem Plenum die Annahme des Gesetzes in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall von der SPD.)
