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Dagmar Heib

15.02.2023 Sitzungen 17/11

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/300. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/300 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/300 in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Fraktion. Dagegen gestimmt haben SPD und CDU. Wir kommen zu Punkt 8 der Tagesordnung: Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (AG GlüStV-Saar) (Drucksache 17/249) Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Alwin Theobald, das Wort. Abg. Theobald (CDU), Berichterstatter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat den von der Regierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Saarländischen Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland, Drucksache 17/249, in seiner zehnten Sitzung am 18. Januar 2023 in Erster Lesung angenommen und an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport überwiesen. (Abg. Theobald (CDU)) Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll das Saarländische Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag 2021 redaktionell angepasst werden. Die weiteren Änderungen betreffen die Einbeziehung aller Geschlechter. Der Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport hat den Gesetzentwurf gelesen und auf die Durchführung einer Anhörung verzichtet. Der Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport empfiehlt dem Plenum einstimmig die Annahme des Gesetzes Drucksache 17/249 in der vorliegenden Form in Zweiter und letzter Lesung. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall.)

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