Friedrich Josef Dörr
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Gott sei Dank leben wir in einer Demokratie. Diejenigen wie wir, die keine großen Vermögen haben, um damit Einfluss auszuüben, schützen uns und die unsrigen durch die Demokratie. Deshalb müssen wir die Demokratie natürlich auch pflegen. Sie kommt ja nicht geflogen. Sie ist erkämpft worden. Ich sage immer, wir haben eine Demokratie im Aufbau und wir müssen dafür sorgen, dass aus der Demokratie im Aufbau nicht eine Demokratie im Abbau wird. Hier haben wir jetzt einen Antrag zum Schulmitbestimmungsgesetz gestellt. Ich möchte im Voraus sagen, das Schulmitbestimmungsgesetz soll in diese Richtung auch die Kinder und die Beteiligten zur Demokratie erziehen und demokratische Spielregeln einüben. Gut gemeint und schlecht gemacht! Es ist ein Überreglementierungsgesetz, das am Schluss nicht zu dem Ziel führt, das vorher angepeilt worden ist. Ich war in einer Ausschusssitzung, da war eine Elternvertreterin. Es hätten, glaube ich, fünf Personen zu dem Gremium gehört, aber nur zwei waren gewählt. Wir haben jetzt schon Februar. Das geht alles sehr schleppend und bürokratisch vor sich. Das heißt, das klappt nicht. Ich bringe Ihnen jetzt einmal ein Beispiel, indem ich aus diesem Gesetz zitiere. Da steht: „Erziehungsberechtigte im Sinne dieses Gesetzes sind a) die Eltern oder sonstige Personensorgeberechtigte, b) mit schriftlicher Zustimmung des allein personensorgeberechtig- (Abg. Dörr (AfD)) ten Elternteils Personen, die mit diesem verheiratet sind, eine eingetragene Lebenspartnerschaft führen oder in eheähnlicher Gemeinschaft zusammenleben, wenn das Kind ständig im gemeinsamen Haushalt wohnt.“ Ich war lange Schulleiter, so etwas habe ich nie nachgeprüft, in welcher Eigenschaft die zusammen sind. Wenn die Frau als Mutter gekommen ist und hat jemanden mitgebracht, dann durfte er natürlich bei mir auch teilnehmen. Dann steht da: „Soweit es die Mitgliedschaft in den in diesem Gesetz vorgesehenen Gremien betrifft, gelten auch die Eltern volljähriger Schülerinnen und Schüler als Erziehungsberechtigte im Sinne dieses Gesetzes.“ Da muss man „Schulmitbestimmungsgesetz“ studiert haben, um klarzukommen. Dann kommt nachher - was aber viel schlimmer ist -, wie diese Wahlen durchgeführt werden. Wir haben ja hier nur ein Beispiel herausgeholt. Wir hätten das ganze Gesetz zerpflücken können. Aber wir haben folgendes Beispiel herausgeholt: „Näheres über die Durchführung von Wahlen an der einzelnen Schule regelt jeweils die Schulkonferenz unter Beachtung demokratischer und rechtsstaatlicher Grundsätze.“ Die kennen wir ja schließlich. Aber hier wird aufgeführt: „Wahlen nach diesem Gesetz sind nur gültig, wenn mindestens die Hälfte, bei Landeseltern- und Landesschülervertretungen ein Drittel der Wahlberechtigten daran teilnimmt. Wahlen von Elternvertretungen (…) sind gültig, wenn mindestens ein Fünftel der Schülerinnen und Schüler durch wenigstens eine erziehungsberechtigte Person vertreten ist; in Klassen von Förderschulen mit weniger als 20 Schülerinnen und Schülern ist die Wahl gültig, wenn mindestens drei Schülerinnen und Schüler (…)“. Ich habe das Jahrzehnte durchgeführt. Dann haben Sie die Situation, dass in einer Klasse, in der sowieso nur zehn Kinder sind, zwei Eltern da sind. Die müssten Sie eigentlich dann nach Hause schicken und sagen, Satz mit x, war wohl nix, da fehlt noch die dritte Person, wir können keine Wahlen durchführen. Wenn Sie 18 Klassen haben und das kommt in 15 Klassen so vor, dann haben Sie am Schluss keine Elternvertretung. Da muss man, sage ich einmal, pragmatisch vorgehen. Wenn jemand gekommen ist, dann war der selbstverständlich auch Vertreter. Dann ist er in der Elternvertretung aufgetaucht und hat beim Elternsprecher oder bei der Elternsprecherin oder beim Stellvertreter mitgewählt. Diese kleinlichen Regelungen können nur Leute erfinden, die niemals in der Schule verantwortlich waren und am grünen Tisch aus juristischen Gepflogenheiten die Dinge, die vielleicht in 20 Jahren irgendwo vorkommen können, auch noch regeln wollen. Das ist gegen die Demokratie. Insgesamt gesagt wäre Schulmitbestimmung besser. Das ist die Aufgabe, die wir haben. Es wäre besser, wenn man den Schulen auch nach außen mehr Rechte gäbe. Dann haben die Leute, die Eltern vor allen Dingen, auch mehr Interesse, im Inneren der Schule mitzuwirken. Ich empfehle, unserem Antrag zuzustimmen. - Danke. (Beifall von der AfD.)
