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Raphael Schäfer

CDU 15.02.2023 Sitzungen 17/11

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin heute Morgen besonders froh, dass viele junge Menschen der Debatte beiwohnen können. Ich will zu Beginn meiner Rede auf das eingehen, was Kira Braun gesagt hat: Was die Anpassung der saarländischen Verfassung betrifft, sind wir als CDU-Fraktion jederzeit gesprächsbereit. Ich schaue rüber zu Roland Theis, der federführend vor wenigen Wochen unsere Metzer Erklärung erarbeitet hat, in der eben das Thema des Nachhaltigkeitsbegriffs in der saarländischen Verfassung, das Thema des Rassebegriffs, aber auch die Einführung einer Präambel angesprochen sind. Wir sind gerne bereit, mit Ihnen gemeinsam diese Anpassung auf den Weg zu bringen. Wir sagen an dieser Stelle aber auch ganz klar - ich ziehe das jetzt einfach einmal vor die Klammer -, Herr Kollege Dörr, dass wir den heute vorgelegten Gesetzentwurf der AfD-Landtagsfraktion ablehnen, und die CDU-Landtagsfraktion lehnt insgesamt auch die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre ab. Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, gerade für die Zuhörerinnen und Zuhörer ist es ganz wichtig, dass wir noch einmal auf die Genese schauen. Kira Braun hat ja auch die Europawahl angesprochen. Wie ist dort die Situation? Vor wenigen Monaten, Anfang November, hat die Ampelkoalition im Deutschen Bundestag - SPD, GRÜ-NE und FDP - das Wahlalter mit Blick auf die Europawahl von 18 auf 16 Jahre abgesenkt - wichtiger Zusatz: gegen die Stimmen der CDU und, auch das ist interessant für die heutige Debatte, auch gegen die Stimmen der AfD-Bundestagsfraktion. Die Saarländerinnen und Saarländer müssen wissen, dass das Europawahlgesetz ein einfaches Bundesgesetz ist, es kann mit einer einfachen Mehrheit geändert werden. Ich glaube, in diesem Zusammenhang ist es wirklich sehr wichtig zu betonen, dass die Ampel in Berlin diese Änderung gegen das Votum namhafter Verfassungsjuristen durchgedrückt hat. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich halte das gelinde gesagt für einen Skandal! (Beifall von der CDU.) Ich will jetzt den Fokus auf die Bundestagswahl und die Landtagswahl legen. Dort verhält es sich nämlich völlig anders. Es wäre das Grundgesetz zu ändern, es wäre die saarländische Verfassung zu ändern. Dort ist es eben so, dass eine verfassungsändernde Mehrheit erforderlich wäre, eine Zweidrittelmehrheit. Ich füge an dieser Stelle hinzu: Das ist gut und richtig so! Warum? Weitreichende Veränderungen an unserem Wahlsystem benötigen zwingend eine ganz breite parlamentarische Beteiligung, fraktionsübergreifende Mehrheiten. Ich betone: Alle Oppositionsfraktionen müssen dort ganz eng eingebunden sein. Es kann und darf nicht sein, dass das Wahlrecht zum politischen Spielball derjenigen gemacht wird, die Regierungsverantwortung tragen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das werden wir so nicht akzeptieren! (Beifall von der CDU.) Frau Kollegin Braun, was ist denn eigentlich das Ziel der Ampel beziehungsweise der SPD gewesen mit Blick auf die Europawahl? Ganz simpel: Dort soll Druck aufgebaut werden, dort soll die Union dazu gedrängt werden, einer Absenkung des Wahlalters auf allen Ebenen, sei es bei der Landtagswahl oder der Kommunalwahl, zuzustimmen. Ehrlich gesagt, ich finde das sehr billig, ich finde es auch ein Stück weit schäbig. (Abg. Schäfer (CDU)) Die Realität ist Folgende - das ist für Sie, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, ganz wichtig: 24 von 27 EU ‑ Mitgliedsstaaten haben das Wahlalter bei 18 Jahren. Das ist Fakt - bei 18 Jahren, nicht bei 16. Heute beschäftigen wir uns ja mit einem konkreten Gesetzesvorschlag der AfD-Fraktion. Ich kann nur noch mal sagen: Beim Europawahlgesetz hat die AfD im Deutschen Bundestag klar gegen eine Absenkung des Wahlalters gestimmt. Ich glaube, liebe Kollegin Braun, wir sind in einer Bewertung sehr einig: Das Verhalten der AfD ist für uns nicht von Bedeutung, es ist uns, gelinde gesagt, egal. Viele Dinge, die von dort kommen, kann man nur mit einem gewissen Kopfschütteln zur Kenntnis nehmen. Was aber für die Öffentlichkeit wohl von Interesse ist, ist die Frage: Was ist das Ziel der AfD? Es ist immer das gleiche: destabilisieren, Unruhe stiften und gegen die Volksparteien hetzen. Das ist deren Intention, nicht mehr und nicht weniger. Ich glaube, in dem Punkt sind wir uns einig. (Beifall von CDU und SPD.) Heute, das ist der entscheidende Punkt, geht es um den Austausch von Argumenten. Und, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, genau das will ich jetzt tun, auf die Argumente eingehen, die ganz sachlich gegen eine Absenkung des Wahlalters sprechen. Erster Punkt: Ihr Gesetzentwurf, Herr Kollege Dörr, ist rechtsfehlerhaft. Es steht nämlich in Ihrer Gesetzesbegründung, dass Sie das Wahlalter im Landtagswahlgesetz ändern wollen. Wenn Sie aber in die Verfassung kucken, sehen Sie, dass Sie damit auch gleichzeitig das Wahlalter bei der Kommunalwahl absenken würden. Sie vergessen aber, das Kommunalwahlgesetz auch zu ändern. Deswegen sagen wir, das ist ein klarer Rechtsbruch. Allein aus formalen Gründen ist Ihr Gesetzentwurf daher abzulehnen. Ich komme jetzt zur viel wichtigeren rechtlichen Begründung der Thematik. Entscheidender Punkt ist doch an dieser Stelle die Kopplung des Wahlalters an die Volljährigkeit, ich hoffe, da sind wir uns einig. Und die Volljährigkeit steht in ganz engem Zusammenhang mit der Frage der Reife. Juristisch gesehen - Frau Braun, ich kucke Sie als Juristin an - ist eindeutig geregelt, dass der Abschluss des Reifeprozesses erst mit dem Abschluss des 18. Lebensjahres vollzogen wird. Und das hat auch einen guten Grund, die Minderjährigkeit schützt nämlich Jugendliche vor rechtlichen Nachteilen aufgrund ihrer mangelnden Reife - das ist so. Ich stelle deswegen eine entscheidende Frage an alle Kolleginnen und Kollegen: Kann es auf der einen Seite möglich sein, dass eine Person eine Reife besitzt, um politische Zusammenhänge hinreichend überblicken zu können, nicht aber beispielsweise viel einfacher gelagerte juristische zivilrechtliche Fragen beispielsweise im Kaufvertragsrecht? Die einfache Frage: Können Sie als SPD, können Sie als AfD den klaren Widerspruch auflösen, dass man auf der einen Seite einfache Handyverträge erst mit 18 Jahren abschließen darf, aber auf der anderen Seite das Wahlrecht von Minderjährigen ausgeübt werden können soll? Diesen Widerspruch müssen Sie auflösen. (Zuruf des Abgeordneten Dörr (AfD).) Ich will auch ein paar Argumente aufgreifen, die Befürworter ins Feld führen. Die sagen nämlich, zahlreiche Rechtsvorschriften regeln doch schon die Verantwortung von Jugendlichen unter 18 Jahren. Das Entscheidende ist aber, dass in § 1 des Jugendgerichtsgesetzes klar geregelt ist, dass der Reifeprozess eben noch nicht abgeschlossen ist! - Herr Commerçon, Sie können lachen, aber das ist ein ganz wichtiger und zentraler Punkt. - Wie wird denn auf Verfehlungen von Jugendlichen reagiert? Eben nicht mit dem Strafgedanken, sondern mit dem Erziehungsgedanken, und das ist ein klarer Beleg dafür, dass der Reifeprozess noch nicht abgeschlossen ist. (Abg. Commerçon (SPD): Bei manchem dau- ert es noch länger.) Ich komme zu weiteren Fakten. Da muss ich beiden Fraktionen in diesem Hohen Haus widersprechen. Entwicklungspsychologische Untersuchungen der Frage, ob die Fähigkeit, politische Entscheidungen zu überblicken, regelmäßig früher eintritt als die Fähigkeit - ich habe das eben ausgeführt -, rechtliche Konsequenzen hinreichend zu erkennen, liegen nicht vor! Ich betone noch mal: Die liegen nicht vor. Genau das Gegenteil ist der Fall, liebe Kolleginnen und Kollegen, medizinische und psychologische Studien belegen ganz klar, dass man die Konsequenzen seines eigenen Handelns erst ab dem 18. Lebensjahr vollständig überblicken kann. Jetzt kann man natürlich eine berechtigte Frage stellen, Frau Kollegin Braun: Könnte das Defizit an Reife gezielt in Kauf genommen werden, um junge Menschen mit Blick auf eine Wahlentscheidung sehr früh an eine demokratische Willensbildung heranzuführen? Die viel entscheidendere Frage ist aber doch, ob die Herabsetzung des Wahlalters geeignet ist, genau dieses Ziel zu erreichen? Gesamtfazit und ehrliche Antwort: Die Wahlbeteiligung von 16- bis 17-Jährigen ist ganz regelmäßig unterdurchschnittlich ausgeprägt. Auch das kann man an vielen Stellen nachlesen. Ich will nur noch einen weiteren Punkt erwähnen, der Kollege Jonas Reiter wird als jugendpolitischer Sprecher gleich auch noch in die Debatte einsteigen. Was für die Saarländerinnen und Saarländer ganz wichtig ist, ist Folgendes. Es gibt eine aktuelle Umfrage des Allensbach-Instituts von Ende 2021, sie ist also gerade mal ein Jahr alt. Und was wird dort ausgeführt? 71 Prozent der Deutschen sind für eine Beibehal- (Abg. Schäfer (CDU)) tung des Wahlalters von 18 Jahren! Lediglich 19 Prozent befürworten eine Absenkung. Ich glaube, das ist ein wichtiger Punkt in der Debatte. Sie versuchen hier, aus ideologischen Gründen etwas zu verändern, was in der Bevölkerung akzeptiert ist. Ich glaube, ich habe die Sachargumente, die juristischen Argumente in der nötigen Breite und Tiefe dargelegt. Wir lehnen die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre ab. - Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU.)

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