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Friedrich Josef Dörr

AfD 15.02.2023 Sitzungen 17/11

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Unsere Verfassung besteht seit dem 15. Dezember 1947. Ich gehe einmal davon aus, dass von den hier Anwesenden zu dieser Zeit noch niemand gelebt hat. Ich selbst war in der 4. Klasse der Volksschule und habe das damals erlebt. Ich muss ehrlich sagen, dass das bei mir keinen nachhaltigen Eindruck hinterlassen hat, denn damals - ich war wie gesagt in der 4. Klasse der Volksschule - saßen dort mit mir rund 60 Kameradinnen und Kameraden, die schlecht angezogen und halb verhungert waren. Die Lehrer waren älteren Datums. Es gab auch noch Lehrerinnen, die ihr Bestes gegeben haben. Viele Menschen - hauptsächlich Männer - waren im Krieg gefallen. Manche waren auch aus der Gefangenschaft noch nicht zurückgekehrt wie mein Vater. In Saarbrücken war noch alles in Scherben. Es war also eine - so sage ich es einmal - schlechte Zeit, aber der Aufbauwille, die Aufbaustimmung und die Aufbruchsstimmung waren in der Bevölkerung ungebrochen. Ab dem Zeitpunkt ging es wirklich aufwärts - ich weiß nicht, ob das etwas mit der Verfassung zu tun hatte ‑ , und 1948 hat im Saarland niemand mehr zu hungern brauchen. Auch mit der Kleidung wurde es besser. Die damalige Verfassung ist unter dem Einfluss der französischen Militärregierung entstanden. Wir waren französische Besatzungszone und vom Deutschen Reich abgetrennt. Des- (Abg. Dörr (AfD)) halb versteht man manche Dinge, die in der Verfassung stehen, aus dieser Sicht sehr wohl. Es war damals festgelegt, dass man mit 21 Jahren volljährig ist. Man durfte mit 20 Jahren wählen. Seither hat sich sehr viel getan. Zuerst einmal ist das Saarland wieder zu Deutschland zurückgekehrt. Dann gab es - Gott sei Dank - im Jahr 1990 die Wiedervereinigung. Es hat sich auch etwas bei dem Wahlalter und der Volljährigkeit geändert. Als ich mit 20 Jahren Lehrer wurde, musste ich noch die Unterschrift meiner Mutter oder meines Vaters haben, um ein Buch zu bestellen, weil ich nicht volljährig war. Das hat sich nachher geändert. Mit 18 Jahren ist man nun volljährig und darf auch wählen. Daran zeigt sich, dass diese Dinge nicht für immer festgeschrieben sind, sondern man daran etwas ändern kann, wenn man denkt, es wäre an der Zeit. Wir glauben, dass es an der Zeit ist, das Wahlalter - zumindest einmal aktiv - für die Jugendlichen auf 16 Jahre abzusenken. Wir haben den Antrag hier schon einmal gestellt. Es war vor ungefähr drei Jahren. Damals hat man gestaunt, dass ausgerechnet die AfD einen solchen Antrag stellt. Ja, wir sind fortschrittlich und lernen dazu. Wir hören auf die Argumente und stimmen dann nach dem ab, was wir für richtig halten. Wir halten ein Wahlalter mit 16 Jahren für unsere Jugendlichen für richtig. Warum? - Zuerst einmal gibt es ganz einfache Gründe. Jemand, der 16 Jahre alt ist, an Politik interessiert ist und vielleicht sogar mitarbeitet - man kann ja mit 16 Jahren schon Mitglied einer Partei werden, nicht nur der Jugendorganisation -, der sollte auch das Recht haben, wählen zu dürfen oder sich der Wahl zu stellen. Zumindest sollte er aber wählen dürfen. Nun gibt es natürlich die alten Argumente, dass die Jugendlichen nicht reif genug seien und so weiter. Das kann man widerlegen. Je nachdem, aus welchem politischen Lager man kommt, kann man auch sagen: Die Alten sind auch nicht reif. - Wenn ich beurteilen soll, wie derjenige gehandelt hat, der zum Beispiel die SPD gewählt hat, kommt etwas anderes heraus, als wenn ein SPD-Mitglied gefragt wird. Genauso ist es bei denjenigen, die die AfD gewählt haben. Diese Dinge sind sehr subjektiv und sollten auch nicht unser Maßstab sein. Unser Maßstab sollte sein, dass wir im Endeffekt Politik für die jetzige Jugend machen. Für uns ist die Politik sozusagen nicht mehr so lange - für die etwas Jüngeren noch ein bisschen länger -, aber die 16-, 17- und 18-Jährigen haben die gesamte Zukunft noch vor sich. Hoffentlich wird es eine gute Zukunft sein. Da sollte man sie auch mitbestimmen lassen. Das sind einige der Argumente, die dafürsprechen. Was hat den Ausschlag gegeben, dass wir das damals beantragt haben? - Die Mehrheit hier im Hause hat damals das inklusive Wahlrecht beschlossen. Dieses inklusive Wahlrecht - ich verkürze es jetzt - beinhaltet, dass Leute, die sich im Leben überhaupt nicht mehr vorstehen können, die absolut betreut werden, und zwar in jeder Hinsicht ‑ beispielsweise bei Dingen des täglichen Lebens -, die zum Teil auch nicht mehr reden können, also wirklich - so sage ich es jetzt einmal - stärkst behinderte Menschen, wählen dürfen. Ihnen muss natürlich unsere ganze Sorge gelten. Das ist klar. Ob diese Menschen auch wählen dürfen - das Wahlrecht ist von unseren Vorfahren als wichtiges Recht erkämpft worden -, ist allerdings eine Frage, die zweifelhaft zu beantworten ist. Sie haben sie beantwortet, Sie haben den Menschen das Wahlrecht gegeben. Wenn es so ist, dass diese Menschen wählen dürfen - wir haben das ja so beschlossen, das ist jetzt auch so -, dann sehen wir von der AfD überhaupt nicht mehr ein, dass Menschen, die 16 Jahre alt, politisch interessiert und politisch gebildet sind, nicht wählen dürfen. Aus diesem Grund haben wir diesen Antrag gestellt und bitten Sie, ihn anzunehmen. Die SPD hat einen ähnlichen Antrag gestellt. Sie wird unseren Antrag ablehnen. Hier wird sich zeigen, ob es um die Sache geht oder ob es nur darum geht, wer den Antrag stellt. Wir bitten wie gesagt um Annahme. - Herzlichen Dank und Glück auf. (Beifall von der AfD.)

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