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Becker

18.01.2023 Sitzungen 17/10

Ich danke der Frau Ministerin. Es sind keine weiteren Wortmeldungen eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen nun zur Abstimmung Drucksache 17/253. Wer für die Annahme der Drucksache 17/253 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/253 einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben alle Fraktionen des Hohen Hauses. Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 11 Jahresbericht des Ausschusses für Eingaben für das Jahr 2021 (Drucksache 17/251) Zur Berichterstattung erteile ich der Vorsitzenden des Ausschusses für Eingaben, Frau Abgeordneter Petra Fretter, das Wort. Abg. Fretter (CDU), Berichterstatterin: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Tätigkeit des Ausschusses für Eingaben steht einmal im Jahr auf der Tagesordnung des Hohen Hauses. (Unruhe. - Sprechen.) Diese Gelegenheit zur Berichterstattung nehme ich stellvertretend für alle Ausschussmitglieder sehr gerne wahr und freue mich jetzt schon auf Ihre uneingeschränkte Aufmerksamkeit. (Vereinzelt Lachen.) Die heutige Berichterstattung bezieht sich auf das Jahr 2021, das - wie auch das Vorjahr - stark durch die Corona-Pandemie geprägt war. Grundsätzlich ist der Ausschuss für Eingaben für Anliegen der Bürger, die die öffentliche Verwaltung oder die Gesetzgebung des Landes betreffen, zuständig. Zivilrechtliche Fragen oder Fragen, die die Unabhängigkeit der richterlichen Tätigkeit berühren, liegen außerhalb seiner Zuständigkeiten. Jede Bürgerin und jeder Bürger hat ein verfassungsrechtlich verbürgtes Petitionsrecht. Der Ausschuss für Eingaben hat die Aufgabe, die Bitten und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, die an die Adresse des Landtages gerichtet sind, zu prüfen und zu bescheiden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, in diesem Ausschuss werden die Sorgen und Nöte, aber auch die Interessen der Menschen konkret sichtbar. Wir als Ausschussmitglieder orientieren uns an diesen Bedürfnissen und Problemen unserer Bürgerinnen und Bürger. Mit anderen Worten: Wir arbeiten bürgernah. Man liest immer wieder, der Ausschuss für Eingaben sei eine Art Notrufsäule der Bürgerinnen und Bürger, ein Seismograf für die Stimmung in der Bevölkerung. Das ist - wie ich finde - ein sehr treffendes Bild. Deshalb hat dieser Ausschuss meiner Meinung nach auch eine entsprechende Würdigung und Aufmerksamkeit verdient, da er ein sehr wichtiges Bindeglied zwischen Bürgerinnen und Bürgern und deren (Abg. Fretter (CDU)) gewählten Vertreterinnen und Vertretern hier im Landtag ist. (Beifall von der CDU und der SPD.) Das könnte sich auch darin zeigen, dass die jährlich einmalige Berichterstattung vorgezogen würde und somit die Bürgerinnen und Bürger einmal über Funk und Fernsehen erreicht würden. Vielleicht findet diese Anregung ja in der Abstimmung auf Zustimmung. Das würde mich und auch unsere Ausschussmitglieder wirklich sehr freuen. Seit vielen Jahren bin ich mit viel Herzblut in diesem wichtigen Ausschuss Mitglied. Nach der letzten Landtagswahl habe ich das Amt der Ausschussvorsitzenden übernommen. Ich versichere Ihnen, dass die Ausschussmitglieder und ich als Vorsitzende uns den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger verpflichtet fühlen und diese auch in Zukunft mit hoher Wertschätzung weiter vorantreiben. Lassen Sie mich zunächst meinen werten Kollegen, den Mitgliedern des Eingaben-Ausschusses selbst, aber auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Ministerien danken. Denn ohne diese engagierten Kolleginnen und Kollegen ist ein bürgernahes Petitionswesen nicht möglich. Ihnen allen sei an dieser Stelle herzlich gedankt. Ich möchte nun einmal kurz unsere Arbeit im abgelaufenen Kalenderjahr 2021 anhand von aufbereiteten Daten und ausgewählten Beispielen konkretisiert darstellen. Sie finden in der als Drucksache 17/251 vorliegenden Statistik, dem Jahresbericht 2021, die Zahlen zu verschiedenen Aspekten des Petitionswesens. Die Statistik umfasst zum einen die Gesamtzahl der vom Ausschuss im Berichtsjahr eingegangenen und beratenen Eingaben. Zum anderen gliedert die Statistik die behandelten Eingaben nach drei Merkmalen: nach der Zuordnung zu den Geschäftsbereichen in der Landesverwaltung, nach der Art der Einbringung in den Landtag und nach der Art der Erledigung durch den Ausschuss. Im Jahr 2021 hatte der Ausschuss insgesamt 272 Eingaben behandelt. Das ist zwar ein leichter Rückgang um 9 Petitionen beziehungsweise 3,2 Prozent nach einer erheblichen Steigerung von fast 55 Prozent im Jahr 2020 gegenüber dem Vorjahr 2019. In den letzten 11 Jahren hatte der Ausschuss aber jährlich zwischen 180 und 285 Petitionen pro Jahr behandelt. Nachdem wir im Jahr 2020 die höchste Anzahl an Petitionen seit über 20 Jahren erhalten hatten, stabilisierten wir uns 2021 aber immer noch auf einem hohen Niveau. Die Aufgliederung nach den Geschäftsbereichen zeigt einen leichten Rückgang des Gesamtaufkommens und ist das Ergebnis recht unterschiedlicher Entwicklungen. Im Einzelnen. Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass Sie in der Statistik die im Jahr 2021 gültigen Bezeichnungen der Ministerien finden. Auffällig ist der starke Zuwachs von 21 Eingaben im Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen, die sicherlich im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen. Damit kommt das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie erneut - und das mit deutlichem Abstand - auf den höchsten Wert an zugewiesenen Petitionen, den die Aufschlüsselung nach Ressorts im Jahr 2021 ergibt. Fast 28 Prozent aller im Jahr 2021 eingegangenen Petitionen betreffen den Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Es gab nur drei Geschäftsbereiche, die im Vergleich zum Vorjahr weniger Petitionen hatten. Dazu zählt das Ministerium für Finanzen und Europa, das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz sowie das Ministerium der Justiz. Das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport belegte mit einem Anteil von über 14 Prozent den zweiten Platz. Lassen Sie uns kurz einen Blick auf die Art der Einbringung in den Landtag werfen, seien diese per Post oder digital eingetroffen. Schriftlicher und digitaler Eingang der Eingaben im Landtag des Saarlandes halten sich in etwa die Waage. Insbesondere weist aber das auf der Homepage des Landtages angebotene Format der Online-Petition im Berichtsjahr eine Steigerung um rund 9 Prozent auf. Der Anteil der Online-Petitionen an der Gesamtzahl der Petitionen stieg von 27,4 Prozent im Jahr 2020 auf 30,88 Prozent im Jahr 2021. Über 69 Prozent aller Eingaben wurden im Jahr 2021 als erledigt beschieden, da der Ausschuss die jeweils eingeholte Stellungnahme der Obersten Landesbehörde bestätigt hat. In fast 9 Prozent aller Fälle hat das Prüfungsverfahren zu dem erfreulichen Ergebnis geführt, dass einem Anliegen ganz oder teilweise entsprochen werden konnte. Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Nach den eher nüchternen Zahlen der statistischen Betrachtung möchte ich Ihnen unsere Arbeit anhand ausgewählter Eingaben beispielhaft veranschaulichen. Der erste Fall betrifft den Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport. Die Petentin aus Nordrhein-Westfalen wendet sich mit ihrer Petition aus dem Jahr 2019 an den Deutschen Bundestag, welcher diese im Oktober 2020 an die Landesparlamente weitergeleitet hatte. Darin setzt sie sich für die Ausstattung von Behinderten-Toiletten mit Liegen für Erwachsene ein. Menschen mit Behinderungen sind teilweise nicht in der Lage, eigenständig zur Toilette zu gehen, und müssen manch- (Abg. Fretter (CDU)) mal Windeln tragen. Diese können aber nicht immer vor Ort gewechselt werden, da die Behindertentoiletten nicht mit Liegen ausgestattet sind. Manchmal ist das aber notwendig. Der Ausschuss für Eingaben hat die Petition an den fachlich zuständigen Unterausschuss für Bauen weitergeleitet. In diesem Ausschuss wurde die Problematik im Rahmen einer Anhörung intensiv diskutiert und man ist übereingekommen, das Thema im Rahmen der nächsten Reform der Landesbauordnung erneut zu beraten. Im zweiten Beispiel handelt es sich wie bei vielen Petitionen um das Thema Corona. Der Petent bittet mit seiner Petition vom August 2021 darum, das Quorum von 300 Unterstützungsunterschriften für eine Teilnahme von nicht im Land- oder Bundestag vertretenen Parteien vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie zu reduzieren. Die Einwerbung von 300 Unterstützungsunterschriften sei eine unverhältnismäßig große Behinderung in dieser Corona-Pandemie. Diesem Petitum konnte entsprochen werden. Der Landtag des Saarlandes hat in seiner 58. Sitzung am 13. Oktober 2021 das Gesetz der SPDund CDU-Landtagsfraktion zur Änderung des Landtagswahlgesetzes beschlossen. Somit wurde das Unterstützungsquorum für diese Landtagswahl auf 200 Unterschriften herabgesetzt. Auch im letzten Fall, den ich Ihnen heute schildern möchte, war der Ausschuss erfolgreich. Der Petent wendet sich mit seiner Petition aus dem Jahr 2020 gegen den zugesagten, aber bis dato nicht erfolgten Rückbau von durch den EVS auf seinem Grundstück errichteten Brunnen. Diese Brunnen waren im Rahmen einer Kanalbaumaßnahme errichtet worden. Es kam zu einem Konflikt darüber, ob und wie der Rückbau erfolgen solle. Zwischenzeitlich ist der Rückbau erfolgt, sodass auch in diesem Fall der Petitionsausschuss helfen konnte. Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich schließe nun meine Berichterstattung und bedanke ich mich herzlich für eure und Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall.)

Protokoll ↗