Dr. Magnus Jung
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der bisherigen Debatte und in der Anhörung im Ausschuss sind alle wesentlichen Argumente vorgetragen und gewürdigt worden. Es ist mir wichtig, zu unterstreichen, dass es hier um einen ganz elementaren Bereich der Gesetzgebung geht: Wir regeln die Handhabung und den Schutz von Grundrechten jedes Bürgers und jeder Bürgerin in besonderen Lebenssituationen. Es geht also darum, wie mit ihnen gemeinsam und über sie und ihr weiteres Leben in unterschiedlichen Bereichen entschieden werden kann. Das sind ganz wesentliche Dinge. Die inhaltlichen Fragen hat der Bundesgesetzgeber in einem langjährigen und guten Verfahren entschieden. Unsere Aufgabe auf Landesebene ist es nun, die Zuständigkeiten zu klären und die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass das, was der Bundesgesetzgeber als Zielsetzung in das Gesetz hineinformuliert hat, auch tatsächlich umgesetzt werden kann. Wir wissen, dass Gesetze zu schreiben das eine ist, aber Gesetze Wirklichkeit werden zu lassen, noch einmal etwas anderes. Hier sind es vor allen Dingen die Landkreise als Betreuungsbehörden, die in Zukunft eine wesentlich größere Aufgabe haben werden, nämlich gemeinsam mit den Berufsbetreuern, den Betreuungsvereinen, aber auch mit den einzelnen Betreuerinnen und Betreuern dafür zu sorgen, dass die Betreuung eine gute Qualität hat. Ich will darauf hinweisen, dass das, was dort geleistet wird, in vielen konkreten Fällen, insbesondere dann, wenn die Betreuung von Ehrenamtlichen durchgeführt wird, über die rein rechtliche Vertretung, Beratung und Interessenwahrung hinausgeht. Betreuerinnen und Betreuer gehören häufig zu den wenigen Menschen, die zu alten oder pflegebedürftigen Menschen, die sich nicht mehr in allen Bereichen selbst versorgen können, regelmäßigen Kontakt haben, also echte Vertrauens- und Bezugspersonen im Alltag sind. Die Qualität der Betreuung ist also besonders wichtig und ein wesentlicher Punkt. In der Umsetzung wird es für die Landkreise eine ganze Menge mehr Aufgaben geben. Damit muss auch mehr Personal zur Verfügung gestellt werden. Wenn ich es richtig im Kopf habe, geht es hier um 17 zusätzliche Stellen - das ist eine ganze Menge -, die insgesamt geschaffen werden, damit die Arbeit in dem Bereich noch verbessert werden kann. Wir werden als Land auch die Betreuungsvereine finanziell, sozusagen mit Rechtsanspruch, stärker unterstützen. Insgesamt gehen wir Stand heute von Mehrkosten für das Land von rund 1,6 Millionen Euro aus. Die Verhandlungen mit dem Landkreistag sind so weit abgeschlossen, sodass wir davon ausgehen, dass die dazugehörige Verordnung sehr kurzfristig in Kraft treten kann. Ich will an dieser Stelle in erster Linie ganz herzlich Danke sagen, zunächst allen Bürgerinnen und Bürgern, die als ehrenamtliche oder hauptamtliche Betreuerinnen und Betreuer für Tausende von Menschen in diesem Land Verantwortung übernehmen. Dabei beurteilen und entscheiden sie sehr wichtige rechtliche Fragen, teilweise in ganz schwierigen Situationen für das Leben anderer, und bringen dafür viel Zeit und Engagement auf. Dafür ein herzliches Dankeschön. (Beifall von der SPD und der CDU.) Ich möchte - zweitens - allen Beteiligten der verschiedenen Verbände danken, die an dieser Anhörung teilgenommen haben. Insbesondere mit dem Landkreistag waren die Verhandlungen nicht immer ganz einfach; das ist aber immer so, wenn’s um Geld geht. Auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Hauses sei ein herzlicher Dank gesagt. Sie hatten ja immer den Auftrag, die harte Linie des Hauses durchzuhalten. Aber am Ende haben wir nun gute Kompromisse gefunden. Ausdrücklich bedanken möchte ich mich aber auch bei den Abgeordneten in diesem Hause und insbesondere auch bei dir, Herrmann, als dem Ausschussvorsitzenden. Nachdem wir als Ministerium etwas lang gebraucht hatten, um das Gesetz ins Verfahren zu bringen, konnte es hier im Hause sehr schnell beraten werden und kann heute schon in die Zweite Lesung kommen, sodass wir schnell ein gültiges Gesetz verfügbar haben. In diesem Sinne: Der Landtag hat gut gearbeitet, die Regierung aber natürlich auch. Ich darf Sie nun um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf bitten. - Vielen Dank.
