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Maximilian Raber

SPD 18.01.2023 Sitzungen 17/10

Politik darf aus unser Sicht nicht Streit um des Streites willen sein, sondern vielmehr Streit um der Sache willen. Das bedeutet zum einen den Austausch von Argumenten, aber auch die Einsicht, dass andere Demokratinnen und Demokraten Ideen haben können, die mit unseren eigenen Ideen und Werten korrespondieren. Auch wenn Sie gerne das Märchen pflegen, Ihre Anträge würden abgelehnt, weil sie nicht aus der sozialdemokratischen Feder stammen, bleibt es eben genau das, nämlich ein Märchen. Gute Ideen und Intentionen, wie die der vorliegenden Gesetzesänderung, finden durchaus Anklang bei uns. Das haben wir im Verfahren bereits deutlich gezeigt. (Beifall von der SPD.) Ich habe zu Beginn von einem gemeinsamen Weg gesprochen, den wir gegangen sind. Wir haben das parlamentarische Verfahren aufgenommen und die Intention aus Ihrem ursprünglichen Antrag dabei natürlich kritisch hinterfragt, aber letztlich für gut und umsetzungswert befunden. So konnte im parlamentarischen Verfahren aus einem gut gemeinten Antrag auch ein gut gemachter werden. Wir haben dabei Vorschläge aufgenommen und berücksichtigt. Die hier beispielhaft genannte Stellungnahme des (Abg. Raber (SPD)) Landkreistages hat unsere erste Kritik am ursprünglichen Antrag bestätigt. Also haben wir ihn nicht etwa verworfen, wie man es uns sonst unterstellen würde. Nein, wir haben den Antrag im Einvernehmen mit den Kolleginnen und Kollegen der CDU nachgebessert und rechtssicher ausgestaltet. Das ist gute, sachorientierte Politik unter genau der Maxime, welche ich Ihnen vorhin vorgestellt habe. Eben nicht streiten um des Streites willen, sondern Streit um der Sache willen. (Beifall von der SPD.) Ein Gesetz kommt nie so aus dem parlamentarischen Verfahren, wie es hineingegangen ist; so besagt es das sogenannte Struck‘sche Gesetz. In den meisten Fällen ist das auch gut so. Ist die Intention aus unserer Sicht nachvollziehbar und unterstützenswert, stimmt unsere Fraktion unter Berücksichtigung einer sachlich und fachlich basierten Betrachtung gerne zu. Dann wird aus einer guten Intention auch ein guter Antrag. Den Beleg dazu liefern wir heute gerne wieder. Darum stimmen wir der vorliegenden Änderung heute selbstverständlich zu. (Beifall von der SPD.)

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