Jutta Schmitt-Lang
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein Satz zur vorherigen Rede: Ich werde bei diesem Thema sicherlich vieles aufzeigen, bei dem SPD und CDU in diesem Haus wirklich unterschiedlicher Auffassung sind. Eines eint uns aber: Wir sprechen zum gleichen Thema und wir befinden uns in der gleichen Zeitzone. Das unterscheidet sich doch deutlich vom Vorgängervortrag. (Beifall von der CDU und der SPD.) Uns liegt heute der Gesetzentwurf zur Umstellung auf das neunjährige Gymnasium in Erster Lesung vor - ein Thema, das die Öffentlichkeit seit einem Jahr intensiver umtreibt, weil erste Jahrgänge ihre Schule bereits unter dem Türschild G9 gewählt haben und seitdem darauf warten, dass klar wird, was sich hinter diesem Türschild verbirgt. Die rechtlichen Grundlagen sollen nun nachträglich geschaffen werden. Ich muss vorab eines feststellen: Wenn hier mehr als eine reine Schulzeitverlängerung passieren soll, wenn diese Reform wirklich die Weichen für ein zukunftsfähiges Gymnasium im Saarland für die nächsten 20 Jahre oder länger stellen soll, wenn sie eine qualitative Weiterentwicklung sein soll, wie das Gesetz es ankündigt, dann muss an diesem ersten Gesetzentwurf in den nächsten Wochen massiv nachgebessert werden. Denn es handelt sich um einen mut- und kraftlosen Entwurf der verpassten Chancen. Die erste verpasste Chance: das neunjährige Gymnasium so mit Ressourcen und Stunden auszustatten, dass es wirklich zukunftsfähig ist, sodass unsere Schülerinnen und Schüler im Saarland im Bundesvergleich nicht abgehängt werden. Eine Stundentafel von 178 Jahreswochenstunden ist nicht zukunftsweisend. Das ist Mangelverwaltung. Mir ist auch nicht so recht klar geworden, warum das ausgerechnet einen Dank an den Finanzminister wert war, erst recht nicht, wenn der Bundesdurchschnitt beim neunjährigen Gymnasium bei 185 Stunden liegt. Das Saarland drückt den saarländischen Schülern damit die rote Laterne in die Hand. Mir ist es ein Rätsel, wieso sich die SPD-Fraktion völlig ohne Gegenwehr mit dieser Minimalausstattung der Gymnasien zufriedengibt, wo sie sonst doch eigentlich an der Seite der Bildungspolitiker war, um Ressourcen zu erstreiten. Es waren auch Vertreterinnen und Vertreter Ihrer Fraktion, die mit Blick auf G9 an diesem Pult hier im Parlament mehr Lernzeit versprochen haben. Es müsste doch der Anspruch der Sozialdemokratie sein - gerade wenn wir in anderen Bereichen vom gebundenen Ganztag sprechen -, ausreichend Spielräume zum Fördern und Fordern zu geben, möglichst viele Lernangebote in der Schule zu haben und nicht zu sagen, ihr habt jetzt mehr Freizeit, die könnt ihr dann auch zum Lernen nutzen. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist ein Konjunkturprogramm für die private Nachhilfe, es ist sozial ungerecht und hängt die Kinder aus sozial schwächeren Familien ab. (Beifall von der CDU.) Auch deshalb muss an dieser Stundentafel noch einmal gearbeitet werden. Mir ist außerdem ein Rätsel, dass ein Bildungsministerium ein Ziel, eine solche Reform anpackt ohne inhaltlichen, pädagogischen Anspruch. Es muss neben dem berechtigten Wunsch nach weniger Druck doch auch einen inhaltlichen und pädagogischen Anspruch geben, ein Qualitätsversprechen an die junge Generation. Der Bundesverband Musikunterricht hat es in einer seiner Stellungnahmen auf den Punkt gebracht - ich darf zitieren: Unterricht ist keine Zumutung, vor der man die Schülerinnen und Schüler bewahren muss. - Wenn schon ein Bildungsministerium den Eindruck erweckt, dass Unterricht eine Zumutung ist, vor der man Kinder bewahren muss, dann frage ich mich ernsthaft, was mit der vielgerühmten besten Bildung eigentlich gemeint ist. Ich stelle mir wirklich die Frage: Mit welcher Forderung zur Ausstattung Ihrer Gymnasien sind Sie, Frau Ministerin, in die Verhandlungen mit dem Finanzminister gegangen, wenn das das Ergebnis ist? Denn, meine sehr geehrten Damen und Herren, es gibt keinerlei pädagogische Grundlage für diese Stundenzahl 178. Im Gegenteil, diese Stundenzahl eröffnet neue pädagogische Baustellen. Nehmen wir einmal das Fach Musik, das in Klassenstufe 8 überhaupt nicht und in den Klassenstufen 9 und 10 jeweils einstündig unterrichtet werden soll. Einstündigkeit bedeutet in der Praxis, dass kaum Raum für das Musizieren bleibt, dass kein Raum für das Vertiefen von Inhalten bleibt, dass kein Raum für das Erschließen von kulturellen Erlebnissen bleibt, die vielen Kindern im Elternhaus verwehrt bleiben mögen. Stattdessen heißt es: schnelles Vorbereiten auf den nächsten Test, eiliges Durchhecheln durch den Lehrplan, kurz: mehr Druck. Von der Situation des Musiklehrers ist damit noch gar nicht gesprochen: Er kommt, selbst wenn er noch einen Kurs in der Oberstufe hat, schnell auf 14 Lerngruppen und 350 Schüler pro Woche. Wie er dann noch auf alle Schüler eingehen soll, wie er individuell mit ihnen arbeiten kann, wie er ihnen gerecht werden soll, auch das bleibt ein ministerielles Rätsel. Ich hätte hier auch Kunst, Religion oder Biologie als Beispiel wählen können, auch diese Fächer sind für mindestens zwei Jahre einstündig vorgese- (Abg. Schmitt-Lang (CDU)) hen. Gerade bei Kunst und Musik ist die gerupfte Stundentafel allerdings für ein Ministerium, das ja auch die Kultur im Namen trägt, doch noch ein Stück erstaunlicher. (Beifall von der CDU.) Pädagogisch sinnvoll wäre es auch, in einzelnen Schulen mehr Stunden vorzusehen, um ihr jeweiliges Profil zu stärken und die Möglichkeit zu schaffen, eigene Schwerpunkte zu setzen. Das Von-der-Leyen-Gymnasium im beschaulichen Blieskastel hat andere Ansprüche als das Saarbrücker Rotenbühl-Gymnasium mit seinem Bili- und seinem Sportzweig. Zusätzliche Stunden für Förderangebote und gezielte Schwerpunktsetzung, je nach Ausrichtung und Problemstellung der Schule, wären ein zukunftsweisendes Signal. „Profilstark“ haben Sie es eben genannt, das muss aber in den Ressourcen auch hinterlegt werden. Deshalb werden wir auch in den nächsten Wochen für mehr Stunden im System kämpfen. Wer beste Bildung als sein Herzensanliegen verkauft, der muss auch insoweit liefern. (Beifall von der CDU. - Vizepräsidentin Baltes übernimmt die Sitzungsleitung.) Zweite verpasste Chance: einen klaren Rahmen für die Schulwahl vorzugeben und Fehlwahlen beziehungsweise einem Chaos bei den Neuanmeldungen entgegenzuwirken. - Das Gesetz will keine verbindliche Zugangsvoraussetzung für die Gymnasien. Zugleich wird die Versetzung zwischen den Klassenstufen 5 und 6 abgeschafft und ein Schulversuch wird gestartet zum Wegfall der Versetzung zwischen den Klassenstufen 6 und 7. Diese Gemengelage kritisieren Eltern- und Lehrerverbände zu Recht. Es wird hier der Eindruck erweckt, das Gymnasium sei ein Experimentierfeld für jeden. Der Unterschied in Ausrichtung, Anspruch und Lerntempo zwischen Gymnasium und Gemeinschaftsschule ist vielen Familien gerade in dieser Phase des Umbruchs nicht bewusst. Wenn Sie die Gemeinschaftsschulen nicht abhängen wollen, wenn Sie die Gymnasien nicht flächendeckend in ungerechte Losverfahren schicken wollen, muss bei diesem Punkt eine Vollbremsung eingelegt werden. Sie können doch nicht ernsthaft billigend in Kauf nehmen, dass Max, der nur Einser auf dem Zeugnis hat und das Gymnasium vor seiner Haustür besuchen will, am Ende mit Fritz, der sich weitgehend mit Vierern und Dreiern über Wasser hält und auch gegen den Rat der Grundschule aufs Gymnasium gehen möchte, in einem Lostopf landet. (Beifall von der CDU.) Hat Max dann die falsche Losfee, schaut er in die Röhre. Nebenbei: Fritz wird dann vermutlich auch in die Röhre schauen, wenn er mit der gymnasialen Struktur konfrontiert ist, und er verliert dadurch wertvolle Zeit, in der er sich an der Gemeinschaftsschule in seinem Tempo hätte entwickeln können. Es braucht hier unbedingt einen klaren Rahmen des Ministeriums, das fordern zu Recht die Schulleitungen, aber auch die Eltern- und Lehrerverbände. Es bedarf eines klaren Bekenntnisses des Ministeriums, dass Sie die verschiedenen Säulen in ihren Profilen stärken wollen und dass dieses Gesetz nicht das Einfallstor für eine Entwicklung hin zur Einheitsschule werden soll. (Beifall von der CDU. - Sprechen bei der SPD.) Dritte verpasste Chance: die bauliche Situation anzugehen, ohne den Eindruck zu erwecken, dass man hierbei nur das Sparschweinchen im Blick hat. - Die von der Ministerpräsidentin im Wahlkampf angekündigten „großen Investitionen in Räume“ fanden sich schon nicht im Haushalt, und in diesem Gesetz liest sich das eher wie ein Zurückrudern. Es finden sich darin Formulierungen, wonach beispielsweise einem „bestehenden räumlichen Mehrbedarf an einem Standort (…) dabei vorrangig insbesondere dadurch Rech- nung getragen werden“ soll, „dass nach Möglichkeit räumliche Kooperationen mit benachbarten Schulen (…) gesucht werden.“ Der Passus wimmelt auch darüber hinaus von kleinredenden Ausdrücken: „sofern“ ein Mehrbedarf entsteht, „nach Möglichkeit“, „sofern im Einzelfall (…) ein Mehrbedarf an Funktionsräumen entstehen sollte“, die Zügigkeit soll „am einzelnen Standort, sofern möglich, konstant belassen werden“, „könnte“, „würde“, „sofern möglich“. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das liest sich wie ein Abwehrsystem gegen die Anerkennung des räumlichen Mehrbedarfs, nicht aber wie ein Gesetz, das bestmögliche Voraussetzungen für unsere Kinder schaffen will und sich zu großen Investitionen auch in Räume bekennt. Damit werden Sie nicht durchkommen! (Beifall von der CDU.) Vierte verpasste Chance: die Rückmeldungen und Bedarfe der Betroffenen wirklich ernst zu nehmen und im Gesetzentwurf entsprechend aufzugreifen. - Sie haben das große Interesse und die vielen Vorschläge angesprochen, berücksichtigt wurden sie aber nicht. Ich nehme als Beispiel die Landeselternvertretung Gymnasien: Mit viel Herzblut haben Vertreter der LEV für das neunjährige Gymnasium gekämpft, über Jahre hinweg, haben Unterschriften gesammelt, Positionspapiere erarbeitet und sich ehrenamtlich engagiert. Dass von dort nun der Hinweis kommt, Achtung, der Gesetzentwurf geht in die völlig falsche Richtung, wir wollen kein „Gymnasium light“, das zeigt doch, dass in diesem Prozess Akzeptanz für Ihr Vorhaben verlorengegangen ist - nicht hinsichtlich der Grundsatzfrage, sondern hinsichtlich der Umsetzung. Das muss Sie doch aufhorchen lassen! Der Umgang des Ministeriums mit den Elternvertretungen ist ja (Abg. Schmitt-Lang (CDU)) in dieser Woche medial insgesamt etwas in die Kritik geraten. Aber bei Entscheidungen dieser Tragweite kann doch nicht an den Familien vorbei beschlossen werden, es reicht dafür auch keine Alibi-Veranstaltung wie das sogenannte Beteiligungsforum. Letzteres wurde ja von anderen Beteiligten auch schon heftig kritisiert, weil mittags schon in der Presse stand, woran sie abends eigentlich beteiligt werden sollten. „Mitbestimmung“ steht direkt neben der „besten Bildung“ auf Ihren Plakaten, seien Sie nun also auch glaubwürdig und nehmen Sie die Mitbestimmung ernst! Sie haben es in der Hand, im Rahmen der externen Anhörung zu beweisen, dass es Ihnen in Sachen Mitbestimmung und Beteiligung ernst ist, der Beteiligung derjenigen, die diese Reform mit Leben füllen müssen. Das neunjährige Gymnasium ist ein Projekt, das im Grundsatz eine breite Akzeptanz und Zustimmung in der Politik, in der Bevölkerung, bei Schülern, Eltern und Lehrern findet. Aber Erwartungshaltung ist auch, dass diese Reform die gymnasiale Bildung stärker, moderner und zukunftsfest macht. Die Ministerpräsidentin hat im Haushaltsplenum vor Weihnachten eines sehr klar gemacht: „Diese Reform wird nicht von oben nach unten durchgedrückt.“ Dies Saarländerinnen und Saarländer nehmen Sie nun beim Wort, Frau Ministerpräsidentin! (Beifall von der CDU.) Wir halten diesen Gesetzentwurf für handwerklich schlecht gemacht, wir halten ihn für mutund kraftlos. Wir werden uns heute aber enthalten, um den Weg freizumachen für die externe Anhörung. Ihr weiterer Umgang mit den sehr deutlichen Rückmeldungen und mit den von Betroffenen, Schulgemeinschaften, von den Vertretern der Gymnasien, aber auch von den Vertretern der Hochschulen vorgetragenen Kritikpunkten, die bisher vollkommen ignoriert wurden, wird letztlich entscheidend sein. Er wird entscheidend dafür sein, ob es eine breite politische Zustimmung zu dieser Reform gibt, entscheidend dafür, ob es eine breite Zustimmung in der Bevölkerung, in den Schulen für diese Reform geben kann, entscheidend dafür, ob ein gut gemeintes Projekt nun auch noch ein Erfolg werden kann oder aber zum Rohrkrepierer wird. Verpassen Sie also nicht diese Chance! (Beifall von der CDU.)
