Christine Ursula Streichert-Clivot
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Ich freue mich sehr, Ihnen heute ein Gesetz aus meinem Haus vorstellen zu dürfen, welches unsere beiden künstlerischen Hochschulen betrifft. Das Gesetz über die Hochschule für Musik Saar und die Hochschule der Bildenden Künste Saar wurde zuletzt im Jahr 2010 novelliert und in den Jahren 2013, 2017 und 2021 geändert. Mittlerweile hat es wieder Änderungsbedarf gegeben. Mit dem vorliegenden Änderungsgesetz handelt es sich um eine Kurznovelle in enger Anlehnung an das Saarländische Hochschulgesetz. Es geht uns in erster Linie um die Neuorganisation der bisherigen vertraglichen Zusammenarbeit zwischen dem Hochschulinformationszentrum - dem HIZ - und den beiden künstlerischen Hochschulen. Durch die Novelle schaffen wir dafür die notwendige Rechtsgrundlage. Als gemeinsame Einrichtung der Universität des Saarlandes und der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes betreut das HIZ als IT-Dienstleister Studierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und Beschäftigte der Hochschulen. Die vorgeschlagenen Änderungen ermöglichen den künstlerischen Hochschulen, die Zusammenarbeit mit dem HIZ über die vertraglichen Regelungen hinaus zu verstetigen und das HIZ als gemeinsame Einrichtung aller staatlichen Hochschulen des Saarlandes einzurichten. Diese Neuregelungen haben zudem Auswirkungen auf das Saarländische Hochschulgesetz, sodass an dieser Stelle § 32 des Saarländischen Hochschulgesetzes mit den Regelungen in den Gesetzen der künstlerischen Hochschulen harmonisiert wird. Weitere Änderungen sollen die Hochschularbeit der beiden Hochschulen insgesamt effektiver gestalten und organisatorische Abläufe optimieren. Neben kleineren redaktionellen Änderungen ist hier in erster Linie die Verfahrensanpassung zur Vorbereitung von Berufungsvorschlägen zu nennen. Dies betrifft die Berufungskommission an HBK und HfM. Die Praxis hat gezeigt, dass sich die letzten Änderungen nicht bewährt haben, weshalb eine Neuregelung unbedingt notwendig ist. Durch die neu geregelte Zusammensetzung wurden auch Gleichstellungsziele umgesetzt. Die Neuregelung ist nun eng an die Regelung zu den Berufungsverfahren an den weiteren staatlichen Hochschulen des Saarlandes im Saarländischen Hochschulgesetz angelegt. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ergeben sich aus der Gesetzesänderung nicht. Der Entwurf ist in enger Abstimmung zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Hauses mit den beiden künstlerischen Hochschulen entstanden. Ihre Anmerkungen, Vorschläge und Hinweise haben Gehör und Eingang gefunden. Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte Sie um Zustimmung und um Überweisung in den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien. - Vielen Dank für Ihre Zustimmung und Glückauf! (Beifall von der SPD.)
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