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Reinhold Jost

18.01.2023 Sitzungen 17/10

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach dem Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrags 2021 zum 01.07.2021, der dem damaligen dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag vom 01.01.2020 folgte, ist es so, dass wir einen neuen einheitlichen und gemeinsamen Rechtsrahmen der Glücksspielregulierung in Deutschland haben. Das gilt insbesondere für länderübergreifende Angebote, die hierdurch Rechtssicherheit und einheitliche Schutzstandards für die Bevölkerung in ganz Deutschland geschaffen haben. Eines der Ziele der Glücksspielregulierung ist insbesondere die Kanalisierung spielaffiner Personen in Richtung legaler Angebote zum Zwecke des Spielerschutzes. Daher gibt es insbesondere Neuerungen im Bereich des Online-Glücksspiels. Erstmals können Erlaubnisse für die Veranstaltung von Online-Casinospielen, virtuellen Automatenspielen und Online-Poker erteilt werden. Gleichzeitig geht es um die Verbesserung von Spielerschutzmaßnahmen, unter anderem durch die Weiterentwicklung des bisherigen Sperrsystems zu einem anbieter- und spielformübergreifenden Spielersperrsystem. Die Etablierung eines anbieterübergreifenden Einzahlungslimits für Glücksspiele im Internet gehört genauso dazu wie das Verbot und die Kontrolle des parallelen Spiels im Internet. In diesem Zusammenhang geht es auch um die Verbesserung der Vollzugsmöglichkeiten durch den Glücksspielstaatsvertrag 2021, zum Beispiel die Unterbindung von Zahlungsströmen, IP-Blocking, Testspiele und Testkäufe. Es geht aber auch um die Effektivierung der Aufsicht der länderübergreifend erlaubten Angebote, insbesondere im Bereich des Online-Glücksspiels durch die Schaffung einer von allen Ländern getragenen Anstalt des öffentlichen Rechts, der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder in Halle (Saale). Durch Zustimmungsgesetz vom 14.04.2021 wurde der Glücksspielstaatsvertrag 2021 in Landesrecht transformiert. Das Saarländische Gesetz zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland dient der weiteren Umsetzung und Ausgestaltung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 im Saarland. Aufgrund der weitergehenden Änderungen im Glücksspielstaatsvertrag 2021 sind Anpassungen des bisherigen saarländischen Ausführungsgesetzes erforderlich. Es betrifft nahezu ausschließlich redaktionelle Anpassungen des saarländischen Ausführungsgesetzes an den neuen Glücksspielstaatsvertrag 2021, insbesondere mit Blick auf die Anpassung der Gesetzesverweisungen in den einzelnen Normen an die geänderten Vorschriften im Glücksspielstaatsvertrag 2021. Es geht um die Vereinheitlichung der im Ausführungsgesetz verwendeten Begrifflichkeiten zum Zwecke des Verständnisses, wahrscheinlich zur Freude aller mit Blick auf die Änderung geschlechtergerechter Formulierungen des Gesetzestextes sowie um die Streichung inhaltsgleicher Vorgaben, die bereits im Glücksspielstaatsvertrag 2021 enthalten sind. Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 enthält unter anderem erstmals eigenständige Ordnungswidrigkeitentatbestände, sodass vielfach inhaltsgleiche Ordnungswidrigkeitentatbestände im saarländischen Ausführungsgesetz entfallen können. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte Sie um Zustimmung zum Gesetzentwurf. - Vielen Dank. (Beifall von der SPD.)

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