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Becker

07.12.2022 Sitzungen 17/9

Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/144 in Zweiter und letzter Lesung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/144 in Zweiter und letzter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion und die CDU-Landtagsfraktion. Dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zu Punkt 10 der Tagesordnung: Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zu dem Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf (Drucksache 17/146) Zur Berichterstattung erteile ich dem Vorsitzenden des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit Herrn Abgeordneten Hermann Josef Scharf das Wort. Abg. Scharf (CDU), Berichterstatter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Regierung des Saarlandes zum Gesetz zum Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf - Drucksache 17/146 - wurde vom Plenum in seiner achten Sitzung am 17. November 2022 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit überwiesen. Der Gesetzentwurf regelt den Beitritt des Saarlandes zum Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf mittels Staatsvertrag mit Wirkung zum 01.01.2023. Das Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen wurde im Rahmen einer Kuratoriumssitzung der zwölf Trägerländer am 07.11.2022 neu gefasst und ist als Anlage Bestandteil dieser Vorlage und Bestandteil des Gesetzentwurfs. Zur Sicherstellung eines zukunftsfähigen Öffentlichen Gesundheitswesens wird ein funktionierender Öffentlicher Gesundheitsdienst benötigt. Vor diesem Hintergrund ist es daher unerlässlich, für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Abg. Scharf (CDU)) ein adäquates Bildungsangebot zu schaffen und dafür Sorge zu tragen, dass die Bildungsinstitutionen für das Öffentliche Gesundheitswesen Strukturen aufbauen, um die erhöhten Anforderungen an die Fortbildungsbedarfe erfüllen zu können. Derzeit gibt es in Deutschland mehrere Bildungseinrichtungen - Akademien -, insbesondere in Düsseldorf und München. Die Akademie für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit führt Lehrgänge für Amtsärztinnen und Amtsärzte, Hygienekontrolleurinnen und Hygienekontrolleure und sozialmedizinische Assistentinnen und Assistenten durch. Ein umfassendes Fortund Weiterbildungsangebot gibt es jedoch nicht. Die Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen mit Sitz in Düsseldorf ist eine öffentlich-rechtliche Bildungsinstitution, die von den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen getragen und finanziert wird. Sie stellt faktisch eine Gemeinschaftseinrichtung der zwölf Bundesländer dar und deckt ein weitreichendes und umfassendes Spektrum an Ausund Weiterbildungen ab. Damit auch im Saarland ein Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebot für die Berufsgruppen des ÖGD mit der notwendigen Qualität und im notwendigen Umfang nachhaltig sichergestellt werden kann, beabsichtigt nun auch das Saarland, dem Abkommen als 13. Bundesland mittels Staatsvertrag zum 01. Januar 2023 beizutreten. Eine diesbezügliche Willensbekundung wurde bereits in einer Verwaltungsvereinbarung festgehalten. Dadurch können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ÖGD bereits jetzt die Aus-, Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen ohne Erhebung von Teilnahmeentgelten auf der Grundlage des Jahresprogrammes 2021 und 2022 der Akademie in Anspruch nehmen. Nach Angaben der Akademie liegen derzeit bereits 127 Anmeldungen für das Jahr 2022 für das Bildungsangebot der Akademie aus den saarländischen Gesundheitsämtern vor. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf gelesen und in seiner Sitzung vom 24.11.2022 beraten. Der Ausschuss kam überein, keine Anhörung durchzuführen, damit der Beitritt des Saarlandes zum 01. Januar 2023 rechtzeitig erfolgen kann. Der Gesetzentwurf zum Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie wurde mit Zustimmung aller Fraktionen einstimmig angenommen. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum die Annahme des Gesetzes in Zweiter und letzter Lesung. - Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und der SPD.)

Protokoll ↗