Becker
Nach den Ausführungen des Abgeordneten Becker der AfD-Fraktion müssen wir, liebe Kolleginnen und Kollegen, darüber befinden, ob wir diesem Verfahrensvorschlag zustimmen oder nicht. Wer dafür ist, dass wir verfahren, wie von Herrn Becker vorgetragen, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Landtag sich mit Stimmenmehrheit dafür ausgesprochen hat, bei der ursprünglich festgesetzten Verfahrensweise zu bleiben. Dagegen gestimmt hat die AfD-Fraktion. - Vielen Dank. Gestatten Sie mir vorweg einige Worte zur Strukturierung der Sitzung. Im Erweiterten Präsidium wurde vereinbart, in der Generaldebatte die Begründung von Anträgen, die Aussprache zu Anträgen und Gesetzen sowie die Aussprache zu bestimmten Einzelplänen zusammenzufassen. Zur besseren Übersicht zähle ich Ihnen diese in der Reihenfolge auf, in der sie thematisch zueinander gehören: Der Antrag des Ausschusses für Haushalt und Finanzen betreffend Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation nach § 2 Abs. 1 Haushaltstabilisierungsgesetz für das Haushaltsjahr 2022, der Antrag der CDU-Landtagsfraktion betreffend ökologisch-ökonomischer Notlage des Saarlandes - Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation nach § 2 Abs. 1 Haushaltsstabilisierungsgesetz für das Haushaltsjahr 2022, das Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan des Saarlandes für das Rechnungsjahr 2022 sowie eine Ergänzungsvorlage zum Nachtrag zum Haushaltsplan des Saarlandes für das Rechnungsjahr 2022, der Antrag der CDU-Landtagsfraktion betreffend Zukunftsgestaltung durch Innovation und Klimaschutz, Generationengerechtigkeit für heute und morgen, Verantwortung für Land und Kommunen und das Haushaltsbegleitgesetz 2022 sowie eine Ergänzungsvorlage zum Haushaltsbegleitgesetz 2022. Das waren die Gesetze und Anträge, die sich im weitesten Sinne mit dem sogenannten Transformationsfonds beschäftigen. In der Generaldebatte werden folgende weitere den Haushalt für das Jahr 2023 betreffende Gesetze, Anträge und Einzelpläne beraten: Erstens das Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Saarlandes für das Rechnungsjahr 2023 sowie eine Ergänzungsvorlage zum Haushaltsplan des Saarlandes für das Rechnungsjahr 2023 und die Stellenplanübersicht, zweitens das Haushaltsbegleitgesetz 2023 sowie eine Ergänzungsvorlage zum Haushaltsbegleitgesetz 2023, drittens der Globalantrag der CDU-Landtagsfraktion mit dem Titel „Für ein starkes Saarland, zukunftssichere Kommunen, gute Bildung, mehr Sicherheit“ sowie der Globalantrag der AfD-Landtagsfraktion mit dem Titel „Unser Saarland zuerst - Gegenwart bewältigen, Zukunft gestalten“. Zudem wird beraten über die den Landtag, den Rechnungshof sowie die Ministerpräsidentin und die Staatskanzlei mit Ausnahme der Europaangelegenheiten betreffenden Einzelpläne und Kapitel des Haushaltes 2023. Es wird außerdem vorgeschlagen, im Anschluss an die Generaldebatte über die Anträge zur Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation für das Haushaltsjahr 2022, das Nachtragshaushaltsgesetz 2022, das Haushaltsbegleitgesetz 2022 und alle diese Gesetze betreffenden Anträge abzustimmen. Der parlamentarischen Tradition entsprechend soll ebenfalls im Anschluss an die Generaldebatte über die Globalanträge der Oppositionsfraktionen abgestimmt werden. Zur Strukturierung der Zweiten Lesung des Haushaltsgesetzes 2023 hat sich das Erweiterte Präsidium auf ein Verfahren geeinigt, das weitgehend demjenigen bei der Zweiten Lesung der Haushaltsgesetze in der Vergangenheit entspricht. Dies bedeutet, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass die Berichterstattungen des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zum Haushaltsentwurf 2023 in einen Generalbericht und Berichte zu den Einzelplänen gegliedert sind. Das Erweiterte Präsidium ist übereingekommen, dass die Berichterstattungen über die Einzelplanberatungen nicht mündlich erstattet, sondern zu Protokoll gegeben werden. Die näheren Einzelheiten über das für die Zweite Lesung des Haushaltsplanentwurfes vereinbarte Verfahren und die Reihenfolge der Abstimmungen habe ich Ihnen elektronisch übermittelt. Sie finden die Vorlage auch in Ihren Haushaltsmappen. Die Fraktionen haben sich auch auf eine Vereinbarung zum zeitlichen Ablauf der zweitägigen Haushaltsberatung verständigt, die Sie ebenfalls in Ihren Haushaltsmappen vorfinden. Für die folgende Generaldebatte ist das dreifache Grundredezeitmodul vorgesehen, also rund drei Stunden. Die Beratung der Einzelpläne erfolgt dann jeweils im Rahmen eines eineinhalbfachen Grundredezeitmoduls. Nach der Aussprache zu den Einzelplänen erfolgt auch jeweils die Abstimmung über diese Einzelpläne und die dazugehörigen Abänderungsanträge. Es empfiehlt sich, über das Haushaltsgesetz 2023, das Haushaltsbegleitgesetz 2023, die Stellenplanübersicht und die jeweiligen Ergänzungsvorlagen morgen am Ende der gesamten Beratungen des Haushalts abzustimmen. Die Haushaltsberatungen werden am heutigen Nachmittag nach der Aussprache und der Abstimmung zum Einzelplan 04 - Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft - unterbrochen und morgen früh fortgesetzt. Die Mitglieder des Erweiterten Präsidiums haben sich darauf verständigt, die Beratungen zu den Tagesordnungspunkten 8 und 10 nach Einzelplan 04 durchzuführen. Es handelt sich dabei um Gesetze, die in Zweiter Lesung beraten werden und für die keine Aussprache vorgesehen ist. Ich lasse nun über das Gesamtverfahren abstimmen. Wer ist dafür? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass bei Gegenstimme der AfD-Fraktion wie vorgeschlagen verfahren wird. Bevor wir in die Generaldebatte der Haushaltsberatungen 2023 einsteigen, erteile ich dem Vorsitzenden des Ausschusses für Haushalt und Finanzen, Herrn Abgeordneten Stefan Thielen, zur Erstattung des Grundsatzberichtes das Wort. Abg. Thielen (CDU), Berichterstatter zum Grundsatzbericht: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 12.10.2022 hat der Landtag einen Antrag bezüglich der Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation nach § 2 Abs. 1 Haushaltsstabilisierungsgesetz für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen und diesen Antrag an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen zur weiteren Beratung überwiesen. Am gleichen Tag wurden folgende Gesetze in Erster Lesung beraten: Das Gesetz über die Feststellung eines Nachtrages zum Haushaltsplan des Saarlandes für das Rechnungsjahr 2022, das Haushaltsbegleitgesetz 2022, das Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Saarlandes für das Rechnungsjahr 2023 sowie das Haushaltsbegleitgesetz 2023. Lassen Sie mich zunächst auf den Antrag bezüglich der Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation sowie auf das Nachtragshaushaltsgesetz 2022 und das Haushaltsbegleitgesetz 2022 eingehen. Der Nachtrag 2022 sieht die Einrichtung des Transformationsfonds für den Strukturwandel im Saarland vor, der 3 Milliarden Euro umfasst. Vorgesehen sind diese Mittel für die industrielle Transformation, für Infrastruktur und Innovation. Den größten Posten bildet mit 1,2 Milliarden Euro der Bereich Infrastruktur. Der Hauptteil davon, 700 Millionen Euro, ist für energetische Maßnahmen an öffentlichen Gebäuden veranschlagt. In den Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur und in die Modernisierung der Stahlindustrie sollen 500 Millionen Euro fließen. Für die Industriepolitik steht eine weitere Milliarde Euro zur Verfügung, von der ein Großteil, rund 800 Millionen Euro, für die Neuansiedlungen und Nachfolgelösungen für das Ford-Gelände in Saarlouis vorgesehen ist. Weitere 200 Millionen Euro sollen für Projekte von kleineren und mittleren Unternehmen verwendet werden. Die Landesregierung befürwortet die Einrichtung des Transformationsfonds und begründet ihn mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und der durch den Energiepreisschock ausgelösten Beschleunigung der Transformation im Saarland. Mit dem Transformationsfonds soll ein noch größerer Anteil an Investitionen durch die Privatwirtschaft stimuliert werden. Dies soll durch Mittel aus Brüssel und Berlin ergänzt werden. Um die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Aussetzung der Schuldenbremse zur Errichtung dieses Sondervermögens zu beurteilen, wurden drei Gutachten eingeholt. Nach Feststellungen des zentralen juristischen Gutachtens könne sich das Saarland für die Einrichtung des Transformationsfonds im Rahmen der Schuldenbremse auf eine außergewöhnliche Notlage gemäß Art. 109 Grundgesetz berufen. Aus Sicht der Landesregierung sei dies zwingend, weil die notwendigen Mittel aus dem Kernhaushalt nicht aufgebracht werden könnten. Am 12.10.2022 hat der Landtag diesen Antrag bezüglich der Feststellung einer Notlage beschlossen und an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen zur weiteren Beratung überwiesen. Am 16.11.2022 fand hierzu eine öffentliche Anhörung mit zwölf Sachverständigen statt. Zusammengefasst ergibt das Ergebnis dieser Anhörung ein sehr differenziertes Bild. Es reicht von verfassungsgemäß bis nicht verfassungsge- (Abg. Thielen (CDU)) mäß, aber auch verfassungsgemäß mit unter anderem weiteren Ergänzungen innerhalb der Begründung. Ebenso gab es Stellungnahmen, die eine starke Beteiligung der Legislativen und eine Kontrolle durch diese anmerken. Sie merken zudem erforderliche detailliertere Angaben beim vorgelegten Wirtschaftsplan an. Hingewiesen wurde auch auf den notwendigen Veranlassungszusammenhang, auf mögliche Gefahren unter anderem bezüglich des Erhalts von Bundeszuschüssen und auf den langen Tilgungszeitraum und die damit einhergehenden Belastungen für die kommenden Generationen. All diese Themen wurden in der Anhörung und im Ausschuss erörtert. Der Rechnungshof hat in Form einer „Beratenden Äußerung“, gerichtet an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen, gemäß § 88 Abs. 2 Landeshaushaltsordnung hierzu Stellung bezogen. Er hat am 09.11.2022 bezüglich der Einrichtung eines Sondervermögens „Transformationsfonds für den Strukturwandel im Saarland“ berichtet und seine Sicht der Dinge vorgetragen. Demnach handele es sich um ein Vorhaben von höchster Tragweite für die künftige Entwicklung des Landeshaushalts, insbesondere mit Blick auf die Generationengerechtigkeit. Der Rechnungshof bekräftigt seine Aussage, dass von Sondervermögen als Instrument der Haushaltssteuerung nur zurückhaltend Gebrauch gemacht werden darf und ihre Errichtung im Einzelfall einer besonders zu rechtfertigenden Begründung bedarf. Er weist auf die Budgetverantwortung des Parlaments hin und gibt zu bedenken, dass über das Sondervermögen zu finanzierenden Maßnahmen so detailliert wie möglich bestimmt sein müssen. Das gelte umso mehr, wenn das Finanzvolumen ganz überwiegend aus Kreditaufnahmen finanziert werden solle. Der Rechnungshof hat dabei insbesondere auf den Veranlassungszusammenhang hingewiesen. Ebenso weist er auf die Gefahr hin, dass der geplante kreditfinanzierte Transformationsfonds und die damit einhergehenden langfristigen Zins- und Tilgungsverpflichtungen den finanziellen Handlungsspielraum in der Folgezeit so stark einschränken würden, dass staatliche Aufgaben ohne weitere Kredite nicht mehr finanziert werden könnten. Der Rechnungshof beabsichtigt, auf die notwendige strenge Ausgabendisziplin in den kommenden Jahren ein genaues Augenmerk zu legen. Auch wenn alle rechtlichen Vorgaben beachtet und den Handlungsempfehlungen gefolgt wird, verbleibt ein nicht unerhebliches Risiko. Dabei verkennt der Rechnungshof nicht, dass das Land derzeit vor erheblichen Herausforderungen steht, die einen gravierenden Finanzbedarf erfordern und denen wirksam begegnet werden muss. Lassen Sie mich nun die folgenden Eckdaten zum Nachtragshaushaltsgesetz 2022 einschließlich der Ergänzungsvorlage vortragen. Die Ausgaben belaufen sich auf über 8,2 Milliarden Euro, was einen Zuwachs von 64,7 Prozent bedeutet. Die Zinsausgaben am Kreditmarkt belaufen sich auf 297,3 Millionen Euro, die Investitionsausgaben auf 3,2 Milliarden Euro und die Personalausgaben auf 1,84 Milliarden Euro. Der Kommunale Finanzausgleich beläuft sich auf 717 Millionen Euro und die formale Schuldentilgung auf 80 Millionen Euro. Lassen Sie mich dann zum Haushalt 2023 kommen und Ihnen folgende Eckdaten mitteilen: 2023 betragen die Ausgaben insgesamt 5,4 Milliarden Euro. Dabei betragen die Zinsausgaben am Kreditmarkt 247 Millionen Euro und die Personalausgaben belaufen sich auf 1,86 Milliarden Euro. Der Kommunale Finanzausgleich beläuft sich auf 796 Millionen Euro und die formale Schuldentilgung auf 80 Millionen Euro. Der Entwurf weist eine Investitionsquote von über 9 Prozent und einen geplanten Investitionsaufwuchs von 50 Millionen Euro auf. Darüber hinaus ist für den Saarlandpakt eine Zuführung zur Finanzierung des Schuldendienstes von 30 Millionen Euro veranschlagt. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ausschuss hat sich in seiner Sitzung am 25.11.2022 auch mit der mittelfristigen Finanzplanung der Jahre 2022 bis 2026 befasst. Diese beschreibt die voraussichtliche finanzwirtschaftliche Entwicklung des Landes unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen Haushaltseckdaten. Die großen Herausforderungen des Landes ergeben sich aus der Verbindung von Strukturwandel, Klimawandel, demografischer Entwicklung und der fortschreitenden Digitalisierung. Alle Ressorts sind hier in hohem Maße gefordert. Entsprechend umfassen die in der mittelfristigen Finanzplanung genannten Handlungsschwerpunkte der Landesregierung alle Bereiche und erstrecken sich über längere Zeiträume. Die finanziellen Beziehungen zwischen Land und Kommunen sind für den Haushalt natürlich ebenfalls von Bedeutung. Die Finanzlage der saarländischen Kommunen ist bekanntermaßen seit vielen Jahren äußerst angespannt. Das zeigt sich immer noch und insbesondere in der Höhe der Kassenkredite. Die kommunale Ebene soll durch die Möglichkeiten des Saarlandpaktes eine faire Beteiligung an der Entlastung des Saarlandes durch den Bund-Länder-Finanzausgleich erhalten, um bei der Überwindung ihrer Haushaltsschieflage nachhaltig unterstützt zu werden. Laut Finanzplanung steigt der Kommunale Finanzausgleich im Haushaltsjahr 2022 um 2,3 Prozent auf 717 Millionen Euro und im Haushaltsplanentwurf 2023 auf 796 Millionen Euro. Die kommunalen Spitzenverbände haben im Rahmen einer Anhörung gemäß Art. 124 der (Abg. Thielen (CDU)) Verfassung des Saarlandes zu den die kommunale Seite betreffenden Teilen der Haushaltsgesetze, Haushaltsbegleitgesetze sowie der Ergänzungsvorlagen am 25. November 2022 Stellung genommen. Der Saarländische Städte- und Gemeindetag hat bezüglich des Transformationsfonds seine Erwartung geäußert, dass die Städte und Gemeinden im Saarland bei der Umsetzung an diesen Mitteln partizipieren müssen. Der im Raum stehende Betrag in Höhe von 100 Millionen Euro reiche angesichts des großen Umfanges sowie des schlechten Zustandes der kommunalen Infrastruktur bei Weitem nicht aus. Zudem erfolgte die Anregung, im Zuge der Umsetzung des Transformationsfonds nicht benötigte beziehungsweise frei werdende Mittel den Kommunen zur Verfügung zu stellen. Nachgebessert werden müsse im vorgesehenen Beirat für den Transformationsfonds, da bisher keine Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Seite vorgesehen seien. Bezüglich der Verausgabung der Bundesflüchtlingsmittel für die Ukraine für das Jahr 2022 hatten die saarländischen Städte und Gemeinden bis Mitte November 2022 noch keine Mittel überwiesen bekommen. Der SSGT erwartet von Bundes- und Landesregierung eine möglichst weitgehende Kompensation der anfallenden Flüchtlingskosten der Städte, Gemeinden und Gebietskörperschaften sowie eine zügige Bereitstellung der Mittel. Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen hat in seiner Sitzung am 16. November 2022 auf Antrag des Ministeriums der Finanzen und für Wissenschaft einem Verfahren zur beschleunigten Bereitstellung der Mittel bereits zugestimmt. Dies war im Vorfeld mit der kommunalen Seite auch so abgestimmt gewesen. Weiterhin muss nach Auffassung des Städte-und Gemeindetages die nicht mehr erforderliche Entnahme aus dem Sondervermögen „Pandemie“, welches für die pandemiebedingte Aufstockung des Kommunalen Finanzausgleiches vorgesehen war, auch weiterhin den Kommunen zur Finanzierung eines Schutzschirmmechanismus zur Verfügung stehen. Die Landesregierung und der Landesgesetzgeber wurden aufgefordert, den Brand- und Katastrophenschutz bedarfsgerecht zu finanzieren sowie in diesem Zusammenhang die Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer möglichst umfassend den kommunalen Trägern zur Verfügung zu stellen. Aus der Sicht der Städte und Gemeinden sei auf den ersten Blick der starke Anstieg der Finanzausgleichsmasse des Kommunalen Finanzausgleichs auf rund 796 Millionen Euro bemerkenswert. Vor dem Hintergrund der Belastungen der Kommunen durch den Ukraine-Krieg, durch die dadurch ausgelöste Energiekrise sowie durch die drohende Rezession relativiere sich dieser Anstieg auf den zweiten Blick. Ein Anstieg in vier Jahren um rund 16 Prozent könne mit zurückliegenden und prognostizierten Kostensteigerungen der kommunalen Ebene bei Weitem nicht mithalten. Hinzukomme, dass der genannte Anstieg nicht auf einer grundlegenden Änderung der Systematik des KFA beruhe, mit der die strukturelle Unterfinanzierung der saarländischen Städte und Gemeinden beseitigt werden würde. Insofern werde mit dem Anstieg der Mittel des KFA aus Sicht des SSGT der langjährigen Forderung nach einer aufgabengerechten und auskömmlichen Ausgestaltung des KFA nicht Genüge getan. Darüber hinaus fordert er unter anderem Bund und Land erneut auf, die saarländischen Kommunen sowohl bei den notwendigen Investitionskosten als auch bei den laufenden Kosten für den Ausbau der Ganztagsschulbetreuung von Grundschulkindern vollständig freizustellen. Dies benötige eine deutliche Erhöhung der entsprechenden Zuwendungen. Weiterhin fordert man das Land auf, ein finanzielles Förderprogramm für den Schulbau aufzulegen, welches über die energetische Sanierung hinausgeht. Der SSGT fordert weiter eine Auflage eines generellen Infrastrukturförderprogrammes des Landes zum Erhalt und zur Ertüchtigung der notwendigen kommunalen Infrastruktur. Weitere Punkte, die vom SSGT angesprochen wurden, waren, dass bei Vollzug des Haushaltes 2023 die vollständige landesseitige Kofinanzierung bei den Bundesförderprogrammen Städtebau aus eigenen Landesmitteln sichergestellt wird, dass die Kosten für das Deutschlandticket durch Bund und Land auf Dauer vollständig übernommen werden müssen und dass eine Anhebung der Kofinanzierung des Landes bei der ELER-Förderung der Jahre 2022 bis 2027 erfolgen muss, und zwar in der vollen Fördersumme von rund 131 Millionen Euro. Der Landkreistag Saarland weist in seiner Stellungnahme eindringlich auf die prekäre finanzielle Situation der kommunalen Gebietskörperschaften hin. Da Letztere rechtlich gebunden sind, einen ausgeglichenen Haushalt zu führen, bleibe nur der Weg über die Kreisumlage. Auch der Landkreistag fordert die zeitnahe Auszahlung der Bundesmittel für Flüchtlinge. Aus kommunaler Sicht sei es darüber hinaus dringend notwendig, ein umfangreiches Schulbauprogramm auf den Weg zu bringen - und dies jenseits der Fragen zur Konnexität betreffend G9 an Gymnasien und des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für Grundschulkinder. Der Landkreistag verweist in diesem Zusammenhang auf die Herausforderungen des Klimawandels sowie den enormen Preisanstieg bei den Baukosten. Dies nehme aktuell Dimensionen an, die den Verantwortungsbereich der (Abg. Thielen (CDU)) öffentlichen Aufgabenträger auf der unteren Ebene deutlich überschreiten. Alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz für Grundschulkinder entstehen, müssten vollständig ausgeglichen werden. Wegen des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Grundschulalter werden an vielen Grundschulstandorten Investitionen notwendig. Hier sieht der Landkreistag die zur Verfügung gestellten Mittel als nicht auskömmlich an. Da es im Zusammenwirken von Bund und Ländern zur gesetzlichen Festschreibung dieses neuen Anspruches gekommen sei, bleibe es in der Verantwortung dieser beiden Ebenen, die finanziellen Mittel dafür zur Verfügung zu stellen. Der LKT hält trotz des positiven Signals der Verpflichtungsermächtigungen die Forderung aufrecht, dass die wegen des Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsplatz für Grundschulkinder sowohl hinsichtlich der Investitionen als auch der durch den Betrieb entstehenden Kosten vollständig ausgeglichen werden müssen. Der Landkreistag erwartet die planerische Bündelung aller Investitionsmaßnahmen betreffend Schulen beim fachlich zuständigen Ministerium für Bildung. Einen vollumfänglichen Kostenausgleich fordert der Landkreistag bezüglich des Deutschlandtickets. Die Spitzabrechnung bei der Finanzausgleichsmasse sei beizubehalten. Die geplante Änderung in § 2a des Entwurfes zum Haushaltsgesetz 2023, Drucksache 17/66, bezüglich der Finanzausgleichsmasse sei ersatzlos zu streichen. Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen hat sich in insgesamt neun Sitzungen mit dem Antrag zur Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation, dem Nachtragshaushalt 2022, dem Haushaltsplanentwurf 2023 sowie seiner Begleitgesetze und Ergänzungsvorlagen befasst. In der Übersicht 6 der Antragsunterlagen finden Sie die Nachweisung über die vom Finanzministerium aufgrund gesetzlicher Ermächtigung nach Erstellung des Haushaltsplanentwurfs 2023 vorgenommenen Änderungen von Stellenzahlen, die in den zur Beschlussfassung vorliegenden Haushaltsplanentwurf übernommen werden sollen. Die Änderungen ergeben sich aus der Auswertung der Schülerzahlen im Schuljahr 2021/2022. Die für die Zahl der Funktionsstellen im Schulbereich maßgebenden Schüler- und Lehrerzahlen konnten nicht mehr rechtzeitig vor Abschluss der Arbeiten am Haushaltsplanentwurf 2023 ermittelt werden. Das ist ein übliches Verfahren. Grundlage der Ausschussberatungen waren die Vorträge der Berichterstatterinnen und Berichterstatter zu den jeweiligen Einzelplänen, die auf die wesentlichen Veränderungen und Besonderheiten hingewiesen haben. Die Vertreter der Landesregierung haben zu den aufgeworfenen Fragen Rede und Antwort gestanden, in Einzelfällen auch gewünschte Informationen schriftlich nachgereicht. Sowohl die Regierungsfraktion SPD als auch die CDU-Oppositionsfraktion haben am Ende der Beratungen im Ausschuss eine Reihe von Abänderungsanträgen zu den eingebrachten Gesetzen und ihren Ergänzungsvorlagen eingebracht. Die Abänderungsanträge der Regierungsfraktion wurden angenommen. Die CDU-Landtagsfraktionen hat nach Ablehnung ihrer Anträge bei den Schlussabstimmungen im Ausschuss darauf verzichtet, ihre Anträge im Plenum erneut zur Abstimmung zu stellen, und einen Globalantrag eingebracht. Die AfD hat sowohl einen Globalantrag zum Gesamthaushalt als auch Abänderungsanträge ins Plenum eingebracht. Diese Anträge werden im Anschluss an die Aussprache zur Abstimmung gestellt werden. Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, bezüglich des Antrags der Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation wurde im Ausschuss ein Antrag seitens der SPD-Landtagsfraktion vorgelegt und mit den Stimmen der Regierungsfraktion bei Ablehnung der Oppositionsfraktionen angenommen. Dieser liegt Ihnen als Antrag des Ausschusses mit der Drucksachennummer 17/212 vor. Ebenso wurde seitens der SPD-Landtagsfraktion ein Änderungsantrag vorgelegt bezüglich Haushaltsbegleitgesetz 2022. Vonseiten der CDU-Fraktion wurde Einzelabstimmung bezüglich der parlamentarischen Kontrolle des Sondervermögens Transformationsfonds beantragt. Dem Passus hierzu, der sich im neu formulierten § 6 Abs. 2 des Gesetzes zur Einrichtung eines Sondervermögens Transformationsfonds für den Strukturwandel im Saarland widerspiegelt, wurde vom Ausschuss einstimmig zugestimmt. Im Übrigen wurde der Änderungsantrag im Ausschuss mit den Stimmen der Regierungsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen angenommen. Dieser liegt Ihnen als Abänderungsantrag des Ausschusses mit der Drucksachennummer 17/201 vor und ist ebenfalls Folge der Ergebnisse der Anhörungen und Beratungen. Abschließend hat der Haushalts- und Finanzausschuss mit den Stimmen der SPD-Mehrheitsfraktion und bei Gegenstimmen der Oppositionsfraktionen beschlossen, dem Plenum unter Berücksichtigung der vom Ausschuss angenommenen Abänderungsanträge sowohl die Annahme des Nachtrages zum Haushaltsplan für das (Abg. Thielen (CDU)) Rechnungsjahr 2022 als auch des Haushaltsbegleitgesetzes 2022 mit den von der Landesregierung eingebrachten Ergänzungsvorlagen als auch die Annahme des Haushaltsgesetzes 2023 sowie des Haushaltsbegleitgesetz 2023 mit den von der Landesregierung eingebrachten Ergänzungsvorlagen sowie die Annahme der Änderungen der Stellenzahlen in Zweiter und letzter Lesung zu empfehlen. - Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und von der SPD.)
