landtag-saar.de ↗

Sebastian Schmitt

SPD 12.10.2022 Sitzungen 17/7

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder des Hohen Hauses! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Der vorliegende Antrag nimmt Bezug auf die große Bedeutung des Großherzogtums Luxemburg als unser Nachbar und Freund im Nordwesten unseres Landes. Die grenzüberschreitenden Beziehungen sind mannigfaltig, so wie es sich im Herzen Europas gehört. Diesseits und jenseits der Grenze einkau- (Abg. Schmitt (SPD)) fen, arbeiten, wohnen oder die attraktiven Freizeitangebote nutzen, das gehört zum täglichen Leben dazu. Die Bereiche, in denen eine verstärkte Zusammenarbeit sinnvoll ist, sind allumfassend. Aus diesem Grund ist es zu begrüßen, dass die Ministerpräsidentin Anke Rehlinger in ihrer Regierungserklärung in diesem Hause auch die Entwicklung eines Luxemburg-Plans in Aussicht gestellt hat. Lieber Herr Kollege Schäfer von der CDU, Sie fordern in Ihrem Antrag die Landesregierung auf - ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin - „zur Verwirklichung einer direkten Bahnverbindung aus dem Saarland nach Luxemburg gegenüber dem Bundesverkehrsministerium die Initiative zu ergreifen, damit dieses die Erstellung einer Machbarkeitsstudie für dieses für das Saarland bedeutende Infrastrukturprojekt aus dem Bundeshaushalt finanziert.“ - Die Bedeutung der grenzüberschreitenden Beziehungen zu Luxemburg habe ich soeben kurz erwähnt, und natürlich sind deshalb auch die verkehrlichen Verflechtungen von und nach Luxemburg von besonderer Bedeutung. Der Antrag wäre grundsätzlich sinnvoll, wenn er nicht mit inhaltlichen Brüchen und verkürzten Darstellungen gespickt wäre. Ein bisschen Elysée-Vertrag, eine Prise Aachener Vertrag und eine Messerspitze aus den Haushaltsberatungen, alle Inhalte in einen großen Topf schmeißen, kräftig umrühren und „voilà“, fertig ist der CDU-Antrag, meine Damen und Herren. - Wenn wir aber dieses wichtige Thema gemeinsam diskutieren wollen, dann sollten wir das ganzheitlich tun. Diese verkürzte Darstellung, die Behandlung bloß eines kleinen Teilaspektes, das wird diesem wichtigen Thema hier und heute nicht gerecht. Lassen Sie mich deshalb in meinen Ausführungen auf einige wenige Teilbereiche des Themas eingehen, denn auch ich werde dabei nicht alle Punkte ausführlich ansprechen können. Im Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch-französische Zusammenarbeit und Integration vom 19. Januar 2019 - dem Aachener Vertrag - ist man in Art. 16 übereingekommen, die grenzüberschreitende Mobilität erleichtern und dazu unter anderem die Eisenbahn- und Straßenverbindungen besser miteinander verknüpfen zu wollen. In der Deutsch-Französischen Agenda wurden daraufhin 15 prioritäre Vorhaben als Startschuss zur Umsetzung des Aachener Vertrages festgelegt. Ziffer 8 widmet sich dabei der Verbesserung grenzüberschreitender Bahnverbindungen. Genannt werden beispielsweise die Strecken zwischen Colmar und Freiburg, zwischen Straßburg und dem Flughafen Frankfurt, zwischen Straßburg und der Pfalz sowie zwischen Saarbrücken und Paris. Das Saarland ist folglich im Bereich der POS Nord betroffen. Diese grenzüberschreitenden Bahnverbindungen wurden daraufhin in die jährlichen Arbeitsprogramme des mit Art. 14 des Aachener Vertrages gegründeten Ausschusses für Grenzüberschreitende Zusammenarbeit aufgenommen. Auch die Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung hat sich immer wieder mit dem Ausbau grenzüberschreitender Bahnstrecken befasst. Die grenzüberschreitende Mobilität sowie attraktive Angebote im grenzüberschreitenden Verkehr können ein neuer Impuls für die Freundschaft zwischen Deutschland und seinen Nachbarstaaten sein. Ziele, deren bessere schienengebundene Erreichbarkeit aus saarländischer Sicht sinnvoll wäre, gibt es viele. Berlin oder Paris, zu diesen Destinationen gibt es bereits entsprechende Angebote. In andere Städte, nach München zum Beispiel, wird es ab dem Fahrplanwechsel im Dezember neue, attraktive Verbindungen geben. Amsterdam, Brüssel, Luxemburg, Straßburg, Basel oder Mailand - im Herzen Europas gibt es viele Ziele, die es zu erreichen lohnt. Doch auch die Verbesserung grenzüberschreitender Bahnverbindungen auf Grundlage des Aachener Vertrages kostet Geld. Daher sind im Bundeshaushalt entsprechende Haushaltsmittel für Machbarkeitsstudien bereitgestellt, so beispielsweise im erwähnten Bundeshaushalt 2021 in Einzelplan 12 Kapitel 12 02 Titel 682 01. Dieser trägt die Bezeichnung „Machbarkeitsstudien für grenzüberschreitende Mobilität zur Umsetzung des Aachener Vertrages“. In den Erläuterungen hieß es im Gesetzentwurf vom September 2020 noch: Mit den Mitteln ist eine Finanzierung von Studien zur Machbarkeit und Vorplanung von im Zusammenhang mit dem Aachener Vertrag identifizierten grenzüberschreitenden Eisenbahninfrastrukturvorhaben möglich. Entsprechende Streckennennungen sind nicht erfolgt, da diese in der Deutsch-Französischen Agenda enthalten sind. In der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses wurde nun in der Beschlussempfehlung zum einen der Mittelansatz wie erwähnt um 1 Million Euro erhöht, zum anderen die Erläuterung um den Zusatz „sowie von einer Eisenbahnverbindung Brüssel - Luxemburg - Saarbrücken - Straßburg und Saarbrücken - Frankfurt Flughafen“ ergänzt. Die entsprechende Ergänzung durchbricht die Systematik, nach der hier keine Streckennennungen vorgesehen waren und wurde zudem weder mit dem Bundesnoch mit dem Landesverkehrsministerium besprochen. Sie rührt eher aus einer gelebten parlamentarischen Praxis in der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses, der „Nacht der langen Messer“. (Abg. Schmitt (SPD)) Bislang wurden auf Grundlage des Haushaltstitels Machbarkeitsstudien für die Strecken Rastatt - Haguenau und Freiburg - Colmar in Auftrag gegeben. Sie erinnern sich, Strecken, die auf den Verkehrsachsen liegen, die in der Deutsch-Französischen Agenda genannt wurden. Doch nach der „Nacht der langen Messer" und dem Beginn der Bewirtschaftung des Bundeshaushaltes 2021 kamen sozusagen die Monate des stillen Schweigens. Denn weder dem seinerzeit unionsgeführten Bundesverkehrsministerium noch dem Landesverkehrsministerium waren weitere Details zu der nächtlichen Ergänzung bekannt. Aus diesem Grund hat sich der damalige Verkehrsstaatssekretär Jürgen Barke noch im Juni 2021 an die damalige CDU-geführte Staatskanzlei gewandt, um sich zu Hintergründen und Umsetzungsszenarien zu den beiden Strecken auszutauschen. Nachdem der damalige Chef der Staatskanzlei und der damalige Europabevollmächtigte an der anberaumten Videokonferenz nicht teilnehmen konnten, wurde der damalige Fraktionsvorsitzende der CDU-Landtagsfraktion in der Schalte gebeten, innerparteilich Rücksprache zu nehmen und nochmal auf das Verkehrsressort zuzukommen. Dies erfolgte nicht, bis heute nicht. Daher begrüßen wir es sehr, lieber Herr Kollege Schäfer, dass Sie nun mit Ihrem Antrag aus der Deckung kommen und die versprochenen Rücksprachen wohl endlich abgeschlossen werden konnten. (Beifall von der SPD.) Das Land hat bereits seit Jahren zahlreiche Maßnahmen angestoßen, um die grenzüberschreitenden Bahnverbindungen zu stärken. Die Möglichkeiten einer Verbesserung der Schienenverbindung zwischen dem Saarland und Luxemburg wurden in den vergangenen Jahren mehrfach untersucht. In einer Studie aus dem Jahr 2000 wurden die Varianten über Konz, über Metz, über Niedaltdorf - Bouzonville - Thionville, über Überherrn - Bouzonville - Thionville und über Creutzwald - Bouzonville - Thionville näher untersucht. Untersucht wurden Fahrzeit, Fahrgastpotenziale, Investitionskosten in die Infrastruktur sowie das Kosten-Nutzen-Verhältnis bezüglich der Betriebs- und Investitionskosten im Verhältnis zu den Erlösen. Im Ergebnis erhielten alle Schienenvarianten eine schlechte wirtschaftliche Bewertung, wobei die Variante über Konz aufgrund der höchsten Fahrgastpotenziale und insbesondere aufgrund der nicht anfallenden Infrastrukturinvestitionen noch am besten abschnitt. Vor diesem Hintergrund empfahlen die Gutachter, eine Express-Busverbindung Saarbrücken - Luxemburg einzurichten. Diese wird seit Jahren mit wachsendem Erfolg und heute 15 Fahrtenpaaren am Tag betrieben. Im Jahr 2009 wurde mit Luxemburg, der Stadt Merzig und dem Landkreis Merzig-Wadern eine Potenzialstudie für eine Schienendirektverbindung nach Luxemburg beauftragt. Sowohl Verbindungen im Fernverkehr als auch im Regionalverkehr wurden betrachtet. Streckenführungen über bestehende Trassen wurden genauso untersucht wie Neubaustrecken. Der größte Nachteil der Neubau-Szenarien waren die hohen Investitionskosten für die 38 km lange Neubaustrecke mit einem 17 km langen Tunnel, die nach ersten Schätzungen mit mindestens 1 Milliarde Euro zu veranschlagen sind sowie die zusätzlichen Unterhalts- und Betriebskosten. Im Ergebnis kamen die Gutachten zu der Schlussfolgerung, dass die Nachfragepotenziale für Neuverkehre bei allen fünf untersuchten Varianten unter den Kennziffern liegen, die einen Zugbetrieb wirtschaftlich rechtfertigen und ihn ökologisch sinnvoll erscheinen lassen. Im Rahmen der Erstellung des VEP ÖPNV haben Vertreter des luxemburgischen Verkehrsministeriums deutlich zum Ausdruck gebracht, dass seitens des Großherzogtums keine Möglichkeiten für den Neubau einer direkten Schienenverbindung zwischen dem Saarland und Luxemburg gesehen werden und man stattdessen auf attraktive Busverbindungen setzt. Was die Szenarien einer Verbindung auf der bestehenden Schienenstrecke über Konz betrifft, so gab es hier in der Vergangenheit Widerstände in Rheinland-Pfalz, da eine solche Verbindung den Raum Trier nicht erschließen würde. Im Hinblick auf eine Fernverkehrsverbindung auf dieser Strecke ist darüber hinaus anzumerken, dass die Fahrgastpotenziale nicht ausreichen würden, um einen wirtschaftlichen Verkehr durch DB Fernverkehr zu ermöglichen. Das Saarland hat sich 2019 mit dem Abschluss einer Kooperations- und Finanzierungsvereinbarung zwischen der Region Grand Est, den Ländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz und den dortigen Zweckverbänden zum Ausbau des grenzüberschreitenden Schienenverkehrs verpflichtet. Aus der Vereinbarung ergibt sich die Verpflichtung zur Finanzierung von 30 Triebfahrzeugen für den grenzüberschreitenden Schienenverkehr und der Ausschreibung und des anschließenden Betriebs von Verkehren auf den Strecken Saarbrücken - Straßburg, Saarbrücken - Metz und Trier - Perl - Metz. Parallel zu diesem deutsch-französischen Projekt hat die Landesregierung weitere Initiativen zur Schaffung eines direkten Eisenbahnverkehrs zwischen dem Saarland und Luxemburg ergrif- (Abg. Schmitt (SPD)) fen. Zum einen wurde der Region Grand Est angeboten, sich an einer von Präsident Jean Rottner in Aussicht gestellten globalen Mobilitätsstudie aktiv und finanziell zu beteiligen. Im Rahmen dieser Studie wäre unter anderem eine direkte Verkehrsverbindung auf der Schiene nach Luxemburg zu untersuchen. Am 08. Oktober 2020 fand im Landtag eine Sitzung des Europa-Ausschusses unter Hinzuziehung der Mitglieder des IPR und des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr statt. Gegenstand der Sitzung war unter anderem eine Anhörung zur Verbesserung des grenzüberschreitenden Schienenverkehrs. Die Vertreterin des Regionalrates der Region Grand Est hat in dieser Sitzung nochmals klar die Prioritäten aus französischer Sicht dargelegt. Seitens der Region Grand Est wird kein Schwerpunkt auf eine mögliche Schienenverbindung aus dem Saarland über französisches Territorium nach Luxemburg gelegt. Darüber hinaus wurden seitens des Saarlandes 2021/2022 gemeinsam mit dem Zweckverband Schienennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord, der CFL und dem luxemburgischen Ministerium für Mobilität mögliche Betriebskonzepte für eine durchgängige Verbindung im Schienennahverkehr auf der Strecke Mannheim - Saarbrücken - Konz - Luxemburg untersucht. Im Ergebnis sind umfassende infrastrukturelle Anpassungen im Bahnhof Konz und dem Stellwerk Karthaus erforderlich. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass eine Bahnverbindung über bestehende Trassen eine Fahrtzeit von 95 bis 100 Minuten bedeutet. Die Fahrtzeit mit dem Express-Bus beträgt hingegen nur 75 Minuten. Nur durch Neubaustrecken würden sich Fahrtzeiten von 35 Minuten im Fernverkehr bis 55 Minuten im Regionalverkehr realisieren lassen. Der angeführte Haushaltstitel dient in erster Linie der Umsetzung des Aachener Vertrages und somit der Realisierung explizit genannter deutsch-französischer Projekte. Die in der Bereinigungssitzung ergänzte Strecke Brüssel - Luxemburg - Saarbrücken - Straßburg ist - anders als beispielsweise die POS Nord - weder im Aachener Vertrag noch in der Deutsch-Französischen Agenda enthalten. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die dem Antrag zugrunde liegende Strecke Saarbrücken Luxemburg nur einen Teilbereich der vor-‑ genannten Ergänzung umfasst und je nach Streckenführung das französische Staatsgebiet nur teilweise bis gar nicht tangieren würde. Es ist jedoch die gesamte Strecke in Betracht zu nehmen. Es liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Länder, Machbarkeitsstudien für Strecken des innerdeutschen Fernverkehrs oder gar des internationalen Fernverkehrs durchzuführen. Die Länder sind für den Nahverkehr zuständig. In diesem Bereich ist das Saarland aktiv unterwegs und führt zurzeit Machbarkeitsstudien zur Reaktivierung von Strecken durch. Machbarkeitsstudien beziehen sich meist zunächst auf die Infrastruktur. Damit läge die Zuständigkeit beim BMDV.

Alle Reden von Sebastian Schmitt Protokoll ↗