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Dagmar Heib

12.10.2022 Sitzungen 17/7

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache. - Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/119. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/119 in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Fraktion, dagegen gestimmt haben die Fraktionen von SPD und CDU. Wir kommen zu Punkt 10 der Tagesordnung: Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland (Abänderungsantrag: Drucksache 17/112) (Drucksache 17/34) Zur Berichterstattung erteile ich dem Vorsitzenden des Ausschusses für Inneres, Bauen und Sport, Herrn Abgeordneten Alwin Theobald, das Wort. Abg. Theobald (CDU), Berichterstatter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag hat den von der Regierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland, Drucksache 17/34, in seiner fünften Sitzung am 13. Juli 2022 in Erster Lesung angenommen und an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport überwiesen. Der Gesetzesänderung liegen folgende Erwägungen zugrunde: Zum einen bedarf es einer Konkretisierung und Erweiterung des Rechtsrahmens sowohl für die Erhöhung der Altersgrenze für den aktiven Dienst als auch für die interkommunale und verwaltungsebenenübergreifende Zusammenarbeit im Bereich des Brandund Katastrophenschutzes vor allem hinsichtlich der Beschaffung, Wartung und Unterhaltung von Einrichtungen und Einsatzmitteln. Zum anderen werden durch die Novellierung die europarechtlichen Vorgaben der sogenannten Seveso-III-Richtlinie umgesetzt, die ausschließlich in der Zuständigkeit der Länder liegt. Dies betrifft die Informationspflichten im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Bereich des Katastrophenschutzes. Der Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport hat den Gesetzentwurf gelesen und die im Rahmen einer Anhörung eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet. Sowohl die SPD als auch die CDU-Landtagsfraktion haben jeweils einen Abänderungsantrag eingebracht, der es den Löschbezirken ermöglichen soll, entgegen dem Grundsatz der Einheitskasse, wonach alle Kassengeschäfte durch die Stadt- oder Gemeindekasse zu erledigen sind, eigene Kassen zu unterhalten. Zudem soll die Stellvertreterregelung für den Landesbrandinspekteur dahingehend geändert werden, dass die ständigen Vertreter des LBI nicht mehr aus dem Kreis der Brandinspekteure kommen müssen. Der Abänderungsantrag der SPD-Landtagsfraktion, der Ihnen als Drucksache 17/112 vorliegt und der auch alle Inhalte des Abänderungsantrages der CDU-Landtagsfraktion enthält, wurde einstimmig mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen. Der Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport empfiehlt dem Plenum einstimmig die Annahme des Gesetzes unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von CDU und SPD.)

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