Dr. Magnus Jung
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Abgeordneter Theobald, Sie haben sich jetzt noch einmal zu Wort gemeldet und dabei leider eine Chance verpasst, nämlich dafür zu sorgen, dass wir dieses Thema in einer besseren Atmosphäre miteinander diskutieren können, als das heute Morgen möglich war. Es tut mir als Minister, der zuständig ist für Kinder- und Jugendschutz, wirklich in der Seele weh, in welcher Art und Weise zu diesem wichtigen Thema eine vergiftete Debatte geführt wird. Sie sprechen der Regierung und der Mehrheitsfraktion die Absicht und den Willen ab, wirklich alles zu tun, was für den Kinder- und Jugendschutz möglich ist. Man kann unterschiedlicher Meinung sein, aber man sollte dem Gegenüber gerade bei diesem Thema nicht die besten Absichten absprechen. Das führt zu keiner guten Debatte! (Beifall von der SPD. - Zurufe von der CDU.) Wir beraten heute also den Gesetzentwurf der CDU-Fraktion zu einem Kinderschutzgesetz und den korrespondierenden Antrag der SPD-Fraktion. Ich möchte zunächst einiges zum Gesetzentwurf und zum Vortrag der CDU festhalten. Sie beklagen, dass es im Land unzureichende Regelungen gibt, was den Kinderschutz betrifft, und Sie sehen dringenden Handlungsbedarf. Sie haben heute und in den letzten Wochen, auch im Zusammenhang mit der Debatte am 13. Juli, den schweren Vorwurf gegen die Landesregierung und auch gegen mich persönlich erhoben, dass wir den Kinderschutz vernachlässigen und in diesem Bereich nichts machen würden. Das hat mich persönlich getroffen. Das hätte ich nach der Zusammenarbeit in den letzten Jahren nicht erwartet. Deshalb muss ich Ihnen sagen: Sie haben in den letzten 23 Jahren die Verantwortung für den Kinderschutz in diesem Land in besonderer Weise getragen. Sie haben in all diesen 23 Jahren kein Kinderschutzgesetz eingebracht. Sie haben auch in den letzten 23 Jahren keinen Kinderschutzbeauftragten für das Saarland vorgeschlagen, weil Sie in der letzten Legislaturperiode dafür waren, dieses Amt ehrenamtlich zu besetzen. Sie haben die jetzt gültigen und von Ihnen kritisierten Regelungen zur Schweigepflicht von Ärzten oder anderen Beschäftigten in diesen Bereichen im März dieses Jahres - Herr Kollege Theobald, auch mit Ihrer Stimme - hier im saarländischen Landtag mitgetragen. Deshalb muss ich sagen: Sie sollten heute den Mund nicht zu voll nehmen. (Beifall von der SPD.) Sie sind deshalb mit Ihrer Kritik und vor allem mit der Art und Weise, wie sie heute vorgetragen wird, nicht sonderlich glaubwürdig. Die Glaubwürdigkeit ist auch mit Blick auf den Gesetzentwurf, den Sie heute vorlegen, infrage zu stellen, denn auch dort bleiben Sie hinter den Erwartungen zurück. Sie haben in diesem Gesetzentwurf fast nur abgeschrieben - das ist mehrmals gesagt worden -, leider auch fehlerhaft. Sie haben den Dialog mit den Verbänden im Saarland im Vorfeld nicht in ausreichendem Maße geführt. Es genügen zwei oder drei Telefonate, um zu fragen, inwieweit das besprochen worden ist. Mein Eindruck ist, dass Sie den Kinderschutz am Ende mehr benutzt haben, als Sie ihm nützen wollen. Das ist aus meiner Sicht sehr bedauerlich. (Beifall von der SPD.) Stattdessen kann man die Frage stellen, was die neue Landesregierung, die seit Ende April im Amt ist, bei diesem Thema getan hat. Ich habe noch im Mai den Prüfauftrag in mein Haus gegeben, ein Kinderschutzgesetz vorzubereiten. Ich habe im Juni den Auftrag gegeben, ein Gesetz zur Einrichtung von Ombudsstellen zu erarbeiten, das in vielen Ländern schon längst umgesetzt ist, wofür wir aber bis jetzt noch keine gesetzliche Regelung haben. Ich habe in der Landtagssitzung am 13. Juli angekündigt, dass wir als Landesregierung ein Kinderschutzgesetz im Saarland erstellen und in den Landtag einbringen werden. Im September dieses Jahres hat mir mein Haus die Eckpunkte für ein Kinderschutzgesetz vorgelegt. Zur gleichen Zeit haben wir die Entscheidung getroffen, ein Kinderschutzkompetenzzentrum einzurichten, in dem wir die Bereiche Kinderschutzbeauftragter und Ombudsstellen zusammenfassen. Im Oktober dieses Jahres werden wir die Stelle des Kinderschutzbeauftragten ausschreiben. Ich will noch mal begründen, warum wir diese Stelle im Ministerium schaffen wollen. Dafür gibt es mehrere Gründe. Zum einen gewährleisten wir damit, dass die Stelle hauptamtlich besetzt ist, was in der Vergangenheit strittig war. Wir hatten in der letzten Legislaturperiode sogar noch eine Anhörung im entsprechenden Ausschuss. Das ist zweitens deshalb wichtig, weil dieser Weg schnell umsetzbar ist. Die Wahl eines Kinderschutzbeauftragten könnte erst nach Beschlussfassung eines Kinderschutzgesetzes im Sommer nächsten Jahres vollzogen werden, könnte also erst nach der Sommerpause 2023 angegangen werden - sie alle kennen die Verfahren. Das heißt, es würde noch ein Jahr dauern, bis ein solcher Kinderschutzbeauftragter im Amt wäre. Wir werden das eine Jahr schneller gewährleisten. (Beifall von der SPD.) Nur mit der Kombination mit den Ombudspersonen ist im Übrigen die Einrichtung eines Kinderschutzkompetenzzentrums möglich. Wir werden sowohl durch Beschluss der Landesregierung als auch durch die Ausführungen in den beiden Gesetzen, die hier zu beschließen sind, dafür sorgen, dass die Unabhängigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesem Kompetenzzentrum gewährleistet ist. Darauf können Sie sich verlassen. (Beifall von der SPD.) Wir werden also als Landesregierung bis zum Jahresende 2022 über die Bestellung eines oder einer Kinderschutzbeauftragten im Saarland beschließen. Wir werden einen fertigen Gesetzentwurf haben, mit dem wir in die Anhörung gehen können. Gleichzeitig werden wir das Gesetz zu den Ombudsstellen bis zum Jahresende im Landtag haben. Wir werden die Implementierung dieses Kinderschutzkompetenzzentrums im Januar 2023 beziehungsweise ab Januar 2023 - legen Sie mich nicht auf 3 Wochen fest - umsetzen. Bis dahin arbeiten wir kontinuierlich parallel an der Abarbeitung der zahlreichen Vorschläge der Kinderschutzkommission, die seit einigen Monaten vorliegen, was ich Ihnen in der letzten Sitzung mitteilen konnte. Bis dahin hatten Sie das noch nicht gemerkt. Einer dieser Punkte wird sein, an der Realisierung eines Childhood-Hauses zu arbeiten. Dazu fanden im Übrigen in der letzten Woche Gespräche bei mir im Haus statt. Wir werden - das kann ich ganz klar sagen - mit den Regelungen des neuen Kinderschutzgesetzes deutlich über das hinausgehen, was aus NRW vorliegt, denn dort hat man sich im Wesentlichen auf die Kinder- und Jugendhilfe beschränkt. Wir werden selbstverständlich auch andere Bereiche wie den Bildungssektor einbeziehen und das Ehrenamt stärker in den Blick nehmen. Sport und Fragen aus dem Bereich der Justiz sind sicherlich zumindest zu diskutieren. All das kann man nicht mit einem Schnellschuss tun, sondern es ist notwendig, das intensiv zu tun. Dazu sind wir innerhalb der Landesregierung jetzt schon im Gespräch. Wir werden das Gespräch mit den Verbänden dann suchen, wenn wir eine entsprechende Vorlage haben. (Beifall von der SPD.) Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, kann ich eindeutig feststellen: Die saarländische Landesregierung ist die Stelle im Land, die beim Kinderschutz Druck und Tempo macht. Ich möchte mich herzlich bei der SPD-Fraktion bedanken, die diesen Prozess in den letzten Monaten mit guten Ideen konstruktiv unterstützt und begleitet hat. Trotz der schwierigen Debatte am heutigen Tag will ich erneut die Einladung an die CDU-Fraktion aussprechen, mit uns gemeinsam zu einer konstruktiven und sachlichen Debatte zum Kinderschutz zurückzukehren. Ich wünsche mir, dass wir am Ende beim Kinderschutzgesetz einen einstimmigen Beschluss im saarländischen Landtag hinbekommen. Nach dieser Debatte müssen wir die Voraussetzungen dafür schaffen, dass wir über dieses Thema gemeinsam vernünftig reden können. Die Sache, die Interessen und der Schutz der Kinder und Jugendlichen im Land hätten das in jedem Fall verdient. Auch wenn ich mich wirklich tierisch über die eine oder andere Äußerung geärgert habe: An mir soll es nicht liegen, dass wir diesen Dialog in den nächsten Wochen nicht konstruktiv führen. Diese Einladung möchte ich heute erneuern. Die Einladung geht im Übrigen auch an die Verbände und Organisationen in der Fachöffentlichkeit und an die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land. Ich glaube, der Kinderschutz hat das verdient. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD.)
