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Alwin Theobald

CDU 12.10.2022 Sitzungen 17/7

Sehr geehrte Damen und Herren, zunächst will ich einmal eines klarstellen: Auch Gesetze, die aus Fraktionen kommen, die dann ins parlamentarische Verfahren gehen, werden sorgfältig behandelt. Wir gehen damit in ausführliche Anhörungen und werden das Gesetz wirklich auf Herz und Nieren prüfen, weiterentwickeln, Impulse aufnehmen, von den Trägern beispielsweise der Freien Jugendhilfe, von den Verbänden. Das alles wird geschehen. Gesetze sind nicht nur dann (Abg. Theobald (CDU)) sorgfältig, wenn eine Regierung sie vorlegt, Gesetze sind auch dann sorgfältig, wenn eine Fraktion sie vorlegt! (Beifall von der CDU. - Zuruf der Abgeordne- ten Braun (SPD).) Es ist verwunderlich und nicht zielführend, wenn Sie nun immer behaupten, wir hätten beim Kinderschutz nichts getan. Sie wissen genau, das stimmt nicht. Sie waren an vielem beteiligt. Ich will einmal deutlich machen, was wir alles getan haben. Wir haben als CDU in unserer Ressortverantwortung die „Frühen Hilfen“ auf den Weg gebracht und so die Hebammen gestärkt und den Kinderschutz verbessert. Das, was im Saarland entwickelt wurde, gilt mittlerweile bundesweit. Wir haben als CDU in unserer Ressortverantwortung das Projekt „Keiner fällt durchs Netz“ gestartet, die verpflichtenden U-Untersuchungen für Kinder, damit kein Missbrauch und keine Kindeswohlgefährdung unentdeckt bleibt. Das Programm ist mittlerweile bundesweit ausgerollt. Sie sagen, wir hätten nichts getan? Wir haben viel getan! Ich selbst habe in der Zeit, bevor ich Mitglied im Landtag wurde, als Mitarbeiter im Landesjugendamt die Handreichung zur Umsetzung des § 72a Bundeskinderschutzgesetz erarbeitet, die den Vereinen bis heute hilft, das Kinderschutzgesetz umzusetzen und dafür zu sorgen, dass niemand in der Kinderund Jugendarbeit eingesetzt wird, der irgendwann einmal auffällig geworden ist mit Verbrechen gegen die sexuelle Selbstbestimmung, wegen Kindesmissbrauchs und ähnlicher Vergehen. Sie sagen, dass wir das alles früher hätten machen können. Wir haben den Zeitpunkt bewusst gewählt, (Lachen und Unruhe bei der SPD) nachdem das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz des Bundes uns neue Möglichkeiten gibt, die es bis zum vergangenen Jahr nicht gab. Nachdem der UKS-Untersuchungsausschuss abgeschlossen wurde, nachdem der Abschlussbericht der Kinderschutzkommission erst seit wenigen Wochen vorliegt, haben wir einen Gesetzentwurf vorgelegt, der das alles berücksichtigt. Der Zeitpunkt ist der allerbeste. Wir haben übrigens im Saarland bereits ein Kinderschutzgesetz durch die „Frühen Hilfen“, das ist Ihnen auch entgangen, liebe Frau Braun. Das haben wir weiterentwickelt, wir bauen auf dem auf, was wir schon haben, und auf dem, was wir in den letzten Wochen und Monaten festgestellt haben. (Beifall von der CDU.) Sie haben die Wörter „copy and paste“ benutzt. Ja, wir haben uns in Teilen an dem Gesetz in Nordrhein-Westfalen orientiert, weil es das beste Gesetz auf diesem Gebiet ist. Es ist das neueste Gesetz, nur Nordrhein-Westfalen hat bisher ein so weitgehendes Gesetz. Dass wir darauf aufbauen, dass wir das Gute noch besser machen wollen, gemeinsam mit den Kinderschutzverbänden, das lassen wir uns von Ihnen nicht vorwerfen! (Beifall von der CDU.)

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