Réka Klein
Vielen Dank. - Verstehen Sie nun, warum wir ein eigenes saarländisches Kinder- und Jugendschutzgesetz fordern und auf den Weg bringen wollen? (Sprechen.) Es ist ein Vorschlag der SPD-Landtagsfraktion. Es macht Sinn, sich Zeit für ein eigenständiges saarländisches Kinder- und Jugendschutzgesetz zu nehmen und unsere landesspezifische Situation ernst zu nehmen. Wir haben das bereits nach vier Monaten im Amt angepackt, während es bei der CDU - trotz Regierungsverantwortung - keine solchen Bestrebungen gab. (Beifall von der SPD. - Abg. Schäfer (CDU): Oje. - Abg. Schmitt-Lang (CDU): Wir haben einen Untersuchungsausschuss gemacht.) Hierbei möchte ich erwähnen, dass der Kinderschutzbericht sogar noch in der Legislaturperiode der CDU-Ministerin a.D. Monika Bachmann erschien. Naja. (Empörung bei der CDU.) Vieles weist darauf hin, dass in dem Gesetzentwurf gleich mehrfach unreflektiert Regelungen für NRW einfach so für das Saarland übernommen wurden. Eine konkrete Befassung mit der Thematik im Saarland wäre fach- und sachgerecht gewesen. Alles andere ist einfach Murks, liebe Kolleg*innen. Es hätte auch Respekt ausgedrückt - Respekt vor den Kindern und Jugendlichen, Respekt vor denen, die in diesem Bereich tätig sind, Respekt der gerade bei diesem Punkt besonders wichtig ist. (Beifall von der SPD.) Lassen Sie mich auch noch auf Ihren Änderungswunsch zum Saarländischen Heilberufekammergesetz eingehen. Der interkollegiale Ärzteaustausch ist bereits unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Patienten möglich, und zwar nicht erst seit gestern. Ärzte können sich in Fällen von Kindeswohlgefährdung oder bei Verdacht mit anderen Ärzten austauschen. Das war noch nie anders gewesen. (Abg. Theobald (CDU): Können sie nicht.) Doch, in der Wahrung der Persönlichkeitsrechte. Das ist das ganz normale Verfahren, Herr Theobald. Bei einem konkreten Verdacht auf Kindeswohlgefährdung besteht schon jetzt für (Abg. Klein (SPD)) Lehrer*innen, Erzieher*innen, Hebammen, Ärzte und Ärztinnen sowie Fachkräfte der Kinderund Jugendhilfe die Pflicht, dies zu melden. Stellen sich Personen, die beruflich Kontakt mit Kindern und Jugendlichen haben, die Frage, ob es sich um eine Kindeswohlgefährdung handeln könnte, so haben sie die Möglichkeit, sich an die sogenannte Insofa-Stelle gemäß § 8b SGB VIII zu wenden. Hier erhalten sie Unterstützung bei der Einschätzung der Kindeswohlgefährdung im Einzelfall. Das ist eine gängige Praxis, die jedem bekannt sein soll. Im Übrigen ist bei diesem Verfahren die Objektivität ausschlaggebend, Namen dürfen hier gar nicht genannt werden. Ich weise darauf hin, dass dieser interkollegiale Austausch auf Bundesebene - gemäß § 4 Abs. 6 KKG - unter den Vorbehalt gestellt wird, dass er nur - Frau Präsidentin, mit Ihrer Erlaubnis zitiere ich - „zur praktischen Erprobung datenschutzrechtskonformer Umsetzungsformen und zur Evaluierung der Auswirkungen auf den Kinderschutz“ erfolgen darf. Auch im Rahmen des heutigen Entwurfs gehen Sie, werte Kolleg*innen der CDU-Fraktion, mit keinem Wort darauf ein. Ich werde jetzt nicht wieder alle Argumente aus meiner letzten Rede zu diesem Thema in der Sitzung vom 13. Juli wiederholen. Aber es ist mir wichtig, dass sich ernsthaft mit diesem Thema auseinandergesetzt wird. Deshalb gilt es, die Schweigepflicht ernsthaft und mit allen ihren Facetten zu betrachten. Die Saarländische Ärztekammer hatte Bedenken gegen eine Änderung der Schweigepflicht. Wir nehmen diese Einwände weiterhin ernst. Die ärztliche Schweigepflicht ist ein besonders geschütztes und zu schützendes Berufs- und Amtsgeheimnis. Es finden sich verschiedene Regelungen im Strafgesetzbuch, in den Datenschutzgesetzen und in den Berufsordnungen. Zivilrechtlich betrachtet ist es eine Nebenvertragspflicht. Es muss also genau hingeschaut werden, was erlaubt ist und was nicht. Ihr Entwurf befasst sich nicht einmal im Ansatz damit, wann genau eine Offenlegung erfolgen darf, welche Dokumentationspflichten mit einer Offenlegung einhergehen, wann die Daten zu löschen sind und was in Fällen passiert, in denen zu Unrecht Daten weitergegeben wurden. Meine inständige Bitte an Sie: Hören Sie auf, den Kinder- und Jugendschutz als politisches Instrument zu sehen! (Beifall von der SPD.) Nehmen Sie ihn ernst und lassen Sie ihn uns passgenau für unser Saarland gestalten. Das sollten uns unsere Kinder wert sein, (Zurufe von der CDU) das sollten sie auch Ihnen wert sein! - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall von der SPD.)
