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Réka Klein

SPD 12.10.2022 Sitzungen 17/7

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg*innen! Liebe Besucher*innen! Liebe Saarländer*innen! Kinder und Jugendliche haben Rechte. In den Händen unserer Kinder liegt unsere Zukunft. Aus meiner langjährigen Erfahrung aus der außerschulischen Jugendarbeit kann ich nur betonen: Es gilt das Kindeswohl zu fördern und Kinder und Jugendliche vor Kindesund Jugendwohlgefährdung, -vernachlässigung und -misshandlung zu schützen. Kein Kind soll körperliche und psychische Gewalt, Verwahrlosung, Vernachlässigung oder Ausbeutung bis hin zum sexuellen Missbrauch erfahren müssen. Sie sind unsere Schutzbefohlenen. (Beifall von der SPD.) Um sie hier im Saarland bestmöglich schützen zu können, braucht es ein saarländisches Kinder- und Jugendschutzgesetz. Darin sind wir uns einig, auch wenn ich mit großer Verwunderung feststellen muss, dass das Sozialministerium ganze 23 Jahre ein von der CDU geführtes Ministerium war und Sie, liebe Kolleg*innen, erst jetzt beziehungsweise seit Sie in der Opposition sind, auf die Idee kommen, den Kindesschutz in den Fokus zu nehmen. (Beifall von der SPD. - Unruhe bei der CDU.) 23 Jahre, liebe Kolleginnen und Kollegen, doch erst jetzt, seit Sie in der Opposition sind, kommt (Abg. Klein (SPD)) es in den Fokus. Wir sind uns einig, wir brauchen ein Kinder- und Jugendschutzgesetz - ein saarländisches Kinder- und Jugendschutzgesetz. Doch, liebe Kolleg*innen, unser Anspruch darf hier doch keine Copy-and-paste-Vorlage sein. (Beifall von der SPD. - Zuruf von der CDU: Unfug. - Unmutsbekundungen bei der CDU.) Es darf keine Copy-and-paste-Vorlage eines Gesetzes eines anderen Bundeslandes sein, das ganz andere Voraussetzungen, Ressourcen und Herausforderungen hat als unser Saarland. Wir wollen das Bestmögliche. Wenn hier wirklich Wirksamkeit im Fokus steht, also keine billige Parteipolitik, die auf dem Rücken unserer Kinder ausgetragen wird, braucht es dazu fundierte Daten, die auf den Sozialraum Saarland zugeschnitten sind. (Beifall von der SPD.) Es geht darum, dass alle saarländischen Ressourcen und Herausforderungen, die wir hier haben, beinhaltet sind. Die unabhängige Kommission „Kinderschutz im Saarland“ hat die Situation in unserem Bundesland erfasst, genau angeschaut und Handlungsempfehlungen in den Bereichen Prävention, Intervention, Qualifizierung und Strukturen erstellt. Insgesamt 37 Maßnahmen werden empfohlen. Darunter fallen auch Sofortmaßnahmen - Maßnahmen, die besonders schnell umgesetzt werden sollten und den Kinderschutz stärken. Als Landtag gilt es, die Umsetzung genau dieser Maßnahmen besonders zu unterstützen. Die SPD-Landtagsfraktion begrüßt, dass das Ministerium bereits mit viel Engagement die verbindliche Implementierung qualitätsgesicherter Schutzkonzepte, die Verlängerung und den Ausbau der saarländischen E-Learning-Plattform, die Ausweitung der Täter*innenarbeit, die Stärkung der Insofa-Beratung nach § 8a SGB VIII und die Prüfung eines Childhood-Hauses an der Universitätsklinik des Saarlandes priorisiert umsetzt. (Beifall von der SPD.) Ich bin auch froh darüber, dass ich mich mit diesem Thema schon so früh in dieser Legislaturperiode und in meiner neuen Funktion als Landtagsabgeordnete befassen darf, denn wer mich kennt, weiß, dass ich aus der außerschulischen Jugendarbeit komme. Das ist eine Arbeit, die mir immer viel Freude bereitet und mich gefordert hat. Außerschulische Jugendarbeit ist ein komplexes Arbeitsfeld. Ich möchte diese Rede auch dazu nutzen, ein Forum und Aufmerksamkeit für die praktische Umsetzung der Förderung des Kindeswohls und des Schutzes von Kindern und Jugendlichen zu schaffen. Ein Teil dieses Arbeitsfeldes ist die Aktivierung der örtlichen Jugendarbeit, die Vernetzung von Haupt- und Ehrenamt sowie die Schulungen von Ehrenamtlichen. Für mich standen und stehen in dieser Tätigkeit die Bedürfnisse und Bedarfe der Kinder und Jugendlichen immer im Mittelpunkt und an erster Stelle. Hinzuschauen, anzupacken und zu verändern - das hat mir immer großen Spaß gemacht. Das bringt Erfolge, aber auch Niederlagen. Zu wissen, wo noch mehr gebraucht wird - mehr Schutz, mehr Engagement, mehr Vernetzung -, und dann die entsprechenden Schritte einzuleiten, das ist wichtig. Das ist für mich die Hauptmotivation, mich politisch zu engagieren. Ich will gute Jugendarbeit flächendeckend etablieren. Ich will etwas verändern. Ich will diese Arbeit mit Leben erfüllen und dafür sorgen, dass die Beteiligung und der Einsatz für Kinder und Jugendliche mit Leben gefüllt werden. Die Perspektive, was die Lebenswelten unserer jungen und jüngsten Mitbürger*innen - der saarländischen Kinder und Jugendlichen - angeht, muss bei der praktischen Arbeit und auch in diesem Gesetzgebungsverfahren Beachtung finden. (Beifall von der SPD.) Die aktuelle Zeit mit einer Pandemie, der Klimakrise und einem russischen Angriffskrieg und seinen sozialen wie wirtschaftlichen Folgen ist nicht einfach - auch nicht für Kinder und Jugendliche. Es gilt aber, auch in dieser Zeit die Rechte von Kindern zu stärken, den Kinderschutz im Saarland zu stärken sowie strukturell stärker zu verankern. Das machen wir mit einem eigenen saarländischen Kinder- und Jugendschutzgesetz - dazu gleich noch mehr. Der eingangs erwähnte Kinderschutzbericht nennt auch Zahlen - Zahlen, die uns Saarländer*innen nachdenklich machen und zeigen, dass wir handeln müssen. Die Häufigkeit der Gefährdungseinschätzungen nach § 8a SGB VIII sind bei uns höher als im bundesdeutschen Durchschnitt und höher als in unserem Nachbarland Rheinland-Pfalz. Ich nenne Zahlen, die das verdeutlichen. Im Jahr 2020 wurden in Deutschland 194.475 Verfahren zur Gefährdungseinschätzung durchgeführt. 2.323 Verfahren davon gab es im Saarland. Das entspricht einer Quote von 15,9 Verfahren von 1.000 Kindern und Jugendlichen im Saarland. Im Laufe der Verfahren wird die jeweilige Kindeswohlgefährdung eingeschätzt und danach entsprechend gehandelt. 21 Prozent der Verfahren wurden in die Kategorie Kindeswohlgefährdung eingeordnet. Bei 34 Prozent wurde angenommen, dass keine akute oder latente Kindeswohlgefährdung vorliegt, aber ein Hilfebedarf besteht. Das ist wichtig. Bei 45 Prozent der Verfahren kam man zu dem Schluss, dass weder eine Kindeswohlgefährdung noch weiterer Handlungsbedarf besteht. Unser heutiger Antrag befasst sich sowohl mit den empfohlenen Sofortmaßnahmen als auch mit der Einrichtung des Amtes eines oder einer saarländischen Kinderschutzbeauftragten. Diese (Abg. Klein (SPD)) Person wird unabhängig und weisungsungebunden als zentrale Anlaufstelle dienen. Sie oder er ist Anlaufstelle der Landesregierung für Betroffene, Angehörige von Betroffenen, Wissenschaftler*innen, Fachkräfte, Ehrenamtliche und Bürger*innen bei Fragen des Kinderschutzes. Die Stelle wird hauptamtlich besetzt. Die Person wird im Rahmen einer Stellenausschreibung gesucht. Es gilt das Prinzip der Bestenauslese. Passend dazu ist die Einrichtung eines Kompetenzzentrums „Kinderschutz Saarland“ geplant. Geleitet wird dieses Kompetenzzentrum von dem oder der Kinderschutzbeauftragten als zentrale multidisziplinäre Landesfachstelle. Alleiniger Themenschwerpunkt ist der Kinderschutz in all seinen Facetten. Außerdem wird eine Ombudsstelle gemäß § 9a SGB VIII errichtet. Die Ombudsstelle dient dazu, jungen Menschen sowie deren Familien eine Anlaufstelle zu bieten, an die man sich wenden kann, wenn Beratungsbedarf besteht und wenn im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe Konflikte vorhanden sind. In dieser Konstellation kann die Ombudsstelle klärend und vermittelnd zur Konfliktlösung beitragen. Die Ombudsstelle ist unabhängig und fachlich nicht weisungsgebunden. Diese Stelle erachte ich als besonders wichtig, denn sie bietet den betroffenen Familien eine Anlaufstelle und dient zugleich den Jugendämtern als Chance, eine unparteiische Einschätzung zu erhalten. Außerdem wurden und werden umfassende Vorbereitungen für ein saarländisches Kinder- und Jugendschutzgesetz getroffen. (Beifall von der SPD.) Diese angekündigte Befassung hat auch in der Fraktion und im Ministerium über die Sommerpause hinweg stattgefunden. Danke an Dr. Magnus Jung und die Mitarbeiter*innen, dass an dieser wichtigen Thematik so konsequent weitergearbeitet wurde. (Beifall von der SPD.) Zur Historie des heutigen SPD-Antrages und des Gesetzentwurfes der CDU gehört auch, dass Minister Dr. Jung bereits im Juli im Plenum angekündigt hat, dass es ein saarländisches Kinderund Jugendschutzgesetz geben wird. (Abg. Wagner-Scheid (CDU): Wo ist es denn? - Zuruf des Abgeordneten Com- merçon (SPD).) Es gab einen klaren, verständlichen Hinweis durch den Minister und die SPD-Fraktion, dass dieses Gesetz kommt. Wir haben darauf hingewiesen, dass es eine Herzensangelegenheit der SPD-Fraktion ist. Es ist eine Herzensangelegenheit von mir! (Zuruf des Abgeordneten Schäfer (CDU).) Der Minister hatte auch angekündigt, dass er sich mit seinem Ministerium an die Arbeit machen wird, und zwar in einem Verfahren, das ganz üblich ist für die Gesetzgebung. (Unmutsbekundungen bei der CDU.) Die Fachabteilungen erhalten den Auftrag, einen Entwurf zu erarbeiten. Dieser Entwurf wird mit den anderen Ministerien, die ebenfalls mit der Thematik befasst sind - wie das Bildungsministerium - beziehungsweise deren Tätigkeitskreis sich mit dem konkreten Gesetzesvorhaben überschneidet, abgestimmt. Danach wird sich mit gesellschaftlichen Akteur*innen über den Entwurf ausgetauscht. Bei Bedarf wird der Entwurf weiter verfeinert und präzisiert. Dann wird der Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht. Nun können unterschiedliche Vorgehensweisen gewählt werden. Das kennen Sie ja. Das ist ein Vorgehen, das den meisten in der CDU-Fraktion bekannt vorkommen sollte. (Zuruf des Abgeordneten Thielen (CDU).) Das ist ein Vorgehen, das Sie bezüglich des Kinder- und Jugendschutzes im Saarland, solange Sie das zuständige Ministerium innehatten, nie angekündigt oder gar gewählt haben. (Beifall von der SPD. - Unruhe bei der CDU.) Solange Sie das Ministerium innehatten, haben Sie kein saarländisches Kinder- und Jugendschutzgesetz angestrebt, 23 Jahre lang, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Dieses Thema haben Sie doch erst im Blickfeld, seit Sie sich erhoffen, damit bei den Bürger*innen punkten zu können. Das ist schäbig. (Beifall von der SPD. - Zuruf der Abgeordne- ten Schmitt-Lang (CDU). - Unmutsbekundun- gen bei der CDU.) Und es ist noch nicht einmal ein saarländisches Gesetz. (Erneuter Zuruf der Abgeordneten Schmitt- Lang (CDU). - Weitere Zurufe von der CDU.) Es ist ein nordrhein-westfälisches Gesetz, das Sie einfach ohne die notwendige Anpassung an unser Saarland kopiert haben. Kinder- und Jugendschutz ist mehr als „copy and paste“, liebe CDU-Fraktion. (Beifall von der SPD.) Nur weil es um junge Menschen geht, können Sie nicht denken, dass man sich den Aufwand einfach sparen und die Regelung eines anderen Landes übernehmen kann. Ich sage klar und deutlich, das Gesetz darf nicht mit Schnellschüssen vermurkst werden. Unsere Kinder und Jugendlichen müssen uns doch mehr wert sein, müssen Ihnen doch mehr wert sein. (Abg. Klein (SPD)) (Abg. Schmitt-Lang (CDU): Dann mach ich doch besser eine Anhörung.) Es gilt, genau hinzuschauen und unsere saarländischen Besonderheiten mit im Blick zu haben. (Abg. Schmitt-Lang (CDU): In der Anhö- rung!) Dafür gibt es doch den Föderalismus, die Aufteilung zwischen Zuständigkeiten des Bundes und der Länder. In manchen Bereichen sind die Länder einfach näher an den Mitmenschen dran und können besser abschätzen, mit welcher Lebenswirklichkeit die Menschen konfrontiert sind. (Abg. Schmitt-Lang (CDU): In der Anhö- rung!) Wenn man sich also konkret mit dem Gesetzentwurf der CDU befasst, fällt als Erstes auf, dass es sich dabei fast wortgleich, um - Frau Präsidentin, mit Ihrer Erlaubnis zitiere ich - das „Gesetz zum Schutz des Kindeswohls und zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen (Landeskinderschutzgesetz NRW)“ handelt. Sie haben es nicht nur einfach weitestgehend kopiert, nein, Sie haben auch einfach die allgemeinen Angaben zu den Kosten gestrichen und dabei gleichzeitig vergessen, entsprechend den Teil 6 § 12 des Entwurfs entweder anzupassen oder die dort erwähnten Kosten zu nennen. (Empörung bei der CDU.) So ist es Ihnen auch an anderen Stellen passiert. (Abg. Thielen (CDU): Peinlich.) Außerdem wollen Sie, werte CDU-Kolleg*innen, gleich mehrere Ombudsstellen mit dem Gesamtbudget von 80.000 Euro schaffen - Kosten, die Sie im allgemeinen Teil nicht einmal nennen und die für mehrere Ombudsstellen gar nicht genügen dürften. In § 11 wird lediglich auf die Offenen Ganztagsschulen verwiesen. Das ist eine Schulform, die im Saarland nur genau einmal vorhanden ist, nämlich in Burbach an der Weyersberg-Schule, aber die CDU-Fraktion nutzt fröhlich den Plural, weil Sie die saarländische Schullandschaft wohl gar nicht kennt oder es mal eben nicht so genau nimmt. (Beifall von der SPD. - Zuruf des Abgeordne- ten Scharf (CDU). - Unruhe und Sprechen bei der CDU.) Vielleicht meinten Sie aber auch die Freiwilligen Ganztagsschulen? - Verstehen Sie langsam, warum ein Gesetz aus einem anderen Land nicht einfach für das eigene Land übernommen werden kann? (Zuruf des Abgeordneten Wagner (CDU). - Unruhe.)

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