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Alwin Theobald

CDU 12.10.2022 Sitzungen 17/7

Ich muss es an dieser Stelle noch einmal sagen, denn das Publikum draußen hört das nicht und kann es nicht mitbekommen: Der Fraktionsvorsitzende der SPD hat das Wort „schäbig“ benutzt. Das hat er diese Woche mir gegenüber schon auf Facebook getan, als ich wiederholt habe, dass ich befürchte, dass die SPD heute dieses Gesetz ablehnen wird. Wenn wir über Kinderschutz reden und ein wirklich gutes Gesetz vorlegen, aber Sie nicht mehr als das Wort „schäbig“ übrighaben, dann ist das schäbig! (Beifall von der CDU.) Ich mache gerne weiter: Der Vorsitzende eines großen Kinderschutzverbandes in diesem Land hat mich erst vor wenigen Tagen bei einem Treffen gefragt: „Waren Sie genauso schockiert wie wir, als Sie das gelesen haben?“ Er bezog sich ‑ auf die Antwort der Landesregierung auf eine parlamentarische Anfrage von mir zum Thema Kinderschutzkonzepte an Schulen. Er hat recht. Es kann nicht sein, dass die Menschen in unserem Land, die Eltern, die Ihnen ihre Kinder anvertrauen, in diesen Tagen lesen mussten, dass eine Meldepflicht der Schulen über das Vorhandensein eines Schutzkonzeptes nicht besteht, dass eine systematische Erhebung dazu ebenfalls nicht stattfindet und dass insofern der Landesregierung keine Zahlen darüber vorliegen, wie viele Schulen im Saarland formal zum Beispiel in Form eines Ordners oder Manuals über ein Schutzkonzept verfügen. - Das muss sich ändern, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, und auch deshalb braucht es dieses Gesetz. Ein ausdrücklicher Wunsch vieler Fachkräfte ist zudem die engere Zusammenarbeit vor Ort. Die Akteure brauchen ein Netzwerk, um sich gegenseitig zu unterstützen. Die Bündelung aller Informationen ist elementar wichtig, denn Kinderschutz geht nur Hand in Hand. (Beifall von der CDU.) Es ist eine Lehre, die wir auch aus den Erkenntnissen aus dem Untersuchungsausschuss zum Umgang mit den Missbrauchsvorwürfen am UKS ziehen. Wenn jeder nur für sich kämpft, gehen Erkenntnisse verloren und das Kind steht in seiner Not alleine da. Genau das wollen wir verhindern. Wir wollen damit auch die Jugendämter stärken und ihre wichtige Arbeit erleichtern. Wir wollen sie mit der Entscheidung, wie im Falle einer akuten Gefährdung des Kindeswohls vorzugehen ist, nicht alleine lassen. Wir brauchen klare Regeln für ein starkes fachliches Netzwerk in den Jugendämtern und über die Jugendämter hinaus, sodass der Schutz überall gleichermaßen gewährleistet ist. Auch dafür schafft unser Entwurf den richtigen Rahmen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Kommen wir nun zum Amt eines oder einer Landesbeauftragten zum Schutz und für die Belange von Kindern. Diese wichtige Stelle im Sozialministerium anzusiedeln, halte ich für falsch. Kinderschutz ist eine absolute Querschnittsaufgabe, egal ob im Ressort Bildung und Kultur, im Bereich Inneres und Sport, bei der Justiz oder eben in den Politikfeldern des Sozialministeriums. Kinderschutz geht alle an und jeder muss sich angesprochen fühlen. (Beifall von der CDU.) Diese Stelle gehört an den Landtag angedockt, wo auch viele andere wichtige Beauftragte aus guten Gründen angesiedelt sind. Nur hier im Landtag wirkt das wichtige Amt des oder der Beauftragten zum Schutz und für die Belange von Kindern nach innen und außen, unabhängig und genießt gleichzeitig den höchsten Stellenwert. Genau das ist es, was der Kinderschutz im Saarland braucht: einen wirklich hohen Stellenwert! (Beifall von der CDU.) Dass der Sozialminister diesen Stellenwert für den Kinderschutz zumindest im Juli noch ebenso wenig verinnerlicht hatte wie die gesamte SPD-Landtagsfraktion, zeigte allerdings die Ablehnung unseres Antrags auf Änderung des Heilberufekammergesetzes im Hinblick auf einen interkollegialen Ärzteaustausch bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung. Wenn ich mir Ihren Antrag heute betrachte, so stelle ich fest: Sie haben in diesem Punkt nichts dazugelernt. Sie erwähnen die Notwendigkeit eines interkollegialen Austauschs mit keiner Silbe. Ja, Sie benennen einige wichtige Eckpunkte, in Wirklichkeit ist Ihr Antrag aber doch nicht mehr als eine eilig zusammengestrickte Reaktion auf unseren durchdachten und guten Entwurf eines Kinderschutzgesetzes. (Abg. Conigliaro (SPD): Aus NRW!) Wenn Ihr Antrag als Begründung dafür dienen soll, unseren Gesetzentwurf bereits in der Ersten Lesung abzuwürgen, kann ich Ihnen jetzt schon sagen: Das geht schief. Die Menschen hier im Saarland, die Kinderschutzverbände im gesamten Bundesgebiet durchschauen, dass Ihnen Parteitaktik wichtiger ist als das Wohl der Kinder in diesem Land. (Zurufe von der SPD.) Ich erinnere Sie noch einmal daran, welchen bundesweiten Aufschrei Ihre Ablehnung des Antrags auf mehr Kinderschutz und interkollegialen Austausch bei Ärzten mit sich gebracht hat. Der Ehrenvorsitzende der Deutschen Kinderhilfe, Rainer Becker, ein weit über die Grenzen Deutschlands hinaus bekannter und gefragter Experte zum Thema Kinderschutz, fand in seinem Podcast deutliche Worte, insbesondere (Abg. Theobald (CDU)) auch zum Debattenbeitrag von Sozialminister Magnus Jung. Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, stehen heute bundesweit im Fokus derer, die sich dafür engagieren, dass die Schwächsten unserer Gesellschaft so gut wie möglich geschützt werden. Sie sind im Blick. Ich erinnere Sie noch einmal daran: In den vergangenen 10 Jahren zählte die polizeiliche Kriminalstatistik 1.429 missbrauchte Kinder alleine hier im Saarland. Und das sind nur die Fälle, die zur Anzeige kamen, die aufgedeckt wurden. Das Dunkelfeld kann riesig sein, wie die jüngst aufgedeckten großen Missbrauchskomplexe in Lügde, Münster, Bergisch-Gladbach und Wermelskirchen zeigen, die in das ganze Bundesgebiet ausstrahlten. (Sprechen des Abgeordneten Commerçon (SPD).) Herr Commerçon, ich bitte Sie! - Diese Fälle wurden nur aufgedeckt, weil in Nordrhein-Westfalen der Kinderschutz einen so hohen Stellenwert hat, wie ihn das dortige Kinderschutzgesetz widerspiegelt. Ich habe eingangs die Zahl genannt: Alleine in den vergangenen beiden Jahren 2020 und 2021 wurden bei uns im Saarland mehr als 300 Kinder zu Opfern. Ich bin mir sicher, Sie können sich nicht einmal im Ansatz vorstellen, wie abgrundtief schlimm ein solcher Missbrauch ist. Ich nenne ein Beispiel: Im Missbrauchskomplex Wermelskirchen ist das jüngste Opfer dieser schändlichen Taten gerade einmal einen Monat alt. Wenn Sie also den Schutz der Kinder im Saarland wirklich ernst nehmen, lassen Sie heute unseren Entwurf den Weg ins parlamentarische Verfahren passieren. Wenn Sie es mit dem Kinderschutz wirklich ernst nehmen, verschenken Sie in einem Land, in dem innerhalb von nur zwei Jahren mehr als 300 Kinder sexuell missbraucht wurden und jeden Tag neue Opfer gezählt werden, nicht wertvolle Zeit. Wenn Sie es wirklich ernst nehmen mit dem Schutz der Kinder, überweisen Sie unseren Gesetzentwurf wie empfohlen an den zuständigen Ausschuss, wo wir Ihre Ideen aufnehmen können und wo wir vor allem Verbände wie den Kinderschutzbund, UNICEF, SOS Kinderdorf, Nele, Phönix, die Deutsche Kinderhilfe und viele andere anhören können, wo wir ihre Meinung hören und ihre Impulse aufnehmen können und wo wir die Jugendämter und die freien Träger der Jugendhilfe oder auch unabhängige Expertinnen und Experten wie beispielsweise Frau Professor Eva Möhler oder die Opferschutzbeauftragte Agata Schubert anhören können. Wir haben es hier im Saarland in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten geschafft, den Kinderschutz mit Programmen wie „Keiner fällt durchs Netz“ und „Frühe Hilfen“ immer weiter zu verbessern. Wir haben es geschafft, damit Standards zu setzen, die bundesweit übernommen wurden. Wir wollen nun den nächsten Schritt gehen. Ich habe die Bitte: Gehen Sie diesen Schritt mit. Lassen Sie die Kinder im Saarland nicht alleine. - Vielen Dank! (Beifall von der CDU.)

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