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von Weizsäcker

12.10.2022 Sitzungen 17/7

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Saarländerinnen und Saarländer! Die Weltlage ist kompliziert, die Zukunft unsicher. Das Geld ist knapp im Saarhaushalt, das kann man auch sagen. Der ganz natürliche Reflex in solch fordernden Zeiten wäre es, weitreichende Entscheidungen zu verschieben, zu zögern, statt zu investieren, sich ausgiebig darüber zu beschweren, was die anderen alles falsch machen, statt selbst zu handeln. Aber wer nicht entscheidet, hat sich auch entschieden, nämlich dafür, die Zukunft zu erleiden, statt sie zu gestalten. Das ist nicht unser Weg. Das ist nicht der Weg der saarländischen Landesregierung. (Beifall von der SPD.) Wir wollen eine gute Zukunft für unser Land mit einer starken Wirtschaft und guter Arbeit. Wir wollen jetzt investieren gegen die Krise und für die erfolgreiche Transformation. Wir beschweren uns nicht über Berlin und Brüssel, sondern werden mit ihnen partnerschaftlich und fordernd zugleich unsere Zukunft gestalten. Wir handeln entschlossen auch in schwierigen Zeiten. Unsere Entwürfe zum Nachtragshaushalt 2022 und zum Haushalt 2023 zeigen genau das. Der Transformationsfonds steht für einen kraftvollen Investitionsschub, damit die Saarwirtschaft und der Saarhaushalt gestärkt aus der Energiekrise und aus der durch sie beschleunigten Transformation hervorgehen. Der Kernhaushalt steht für eine klare Zukunftsorientierung in der Bildungspolitik, für den ökonomischen und sozialen Fortschritt, für den diese Landregierung gewählt wurde, für eine Stärkung der Investitionsquote, für kommunale Handlungsspielräume. Gleichzeitig steht er für Behutsamkeit im Bereich der konsumtiven Staatsausgaben. Diese wachsen nämlich unterproportional. Er steht für tragfähige Staatsfinanzen und für eine geplante Schuldentilgung im Haushaltsjahr 2023 von 80 Millionen Euro im Einklang mit den Vorgaben des Sanierungsgesetzes und der Sanierungshilfen, die wir vom Bund weiterhin bekommen. Das sind immerhin 400 Millionen Euro im Jahr. (Beifall von der SPD.) Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der Dreh- und Angelpunkt für den Nachtrag 2022 und unsere Finanzpolitik der kommenden Jahre ist die Einrichtung des Transformationsfonds für den Strukturwandel im Saarland. Ja, 3 Milliarden Euro für den Transformationsfonds, 3 Milliarden für die industrielle Transformation, für Infrastruktur, für Innovation sind viel Geld. Aber zur Wahrheit gehört auch, 3 Milliarden Euro sind nur ein Bruchteil dessen, was in den kommenden Jahren investiert werden muss, damit wir nach dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und dem Energiepreisschock die Transformation im Saarland auch gut hinbekommen können. Der Löwenanteil dieser Investitionen muss von der Privatwirtschaft gestemmt werden. Ein nennenswerter Teil muss aus Brüssel und Berlin zur Verfügung stellt werden. Aber ohne den geplanten milliardenschweren Eigenanteil des Landes wird es nicht gehen. Wir haben drei Gutachten eingeholt, um die ökonomische Notwendigkeit und die verfassungsrechtliche Zulässigkeit zu überprüfen. Das Ergebnis ist bekannt. Wenn sich das Saarland für die Einrichtung des Transformationsfonds im Rahmen der Schuldenbremse auf eine außergewöhnliche Notlage gemäß Art. 109 Grundgesetz beruft, ist dies gerechtfertigt und aus unserer Sicht auch zwingend, da wir die notwendigen Mittel schlicht nicht aus dem Kernhaushalt stemmen können. Ausgelöst wird diese Notlage durch den Angriff Russlands auf die Ukraine. Der daraus resultierende Energiepreisschock beschleunigt und verteuert die Transformation hin zur Klimaneutralität, die sich sonst viel gleichförmiger über die nächsten 23 Jahre bis 2045 hingezogen hätte, ganz erheblich. Dieser Beschleunigungseffekt ist der entscheidende Punkt. Von diesem exogenen Schock ist das Saarland mit seiner deutschlandweit einzigartigen Branchenkonzentration in der Automobilindustrie und dem Metallgewerbe einschließlich Stahl besonders betroffen. Wenn wir in dieser durch die Krise beschleunigten Transformation mit dem Transformationsfonds keine Investitionsoffensive ermöglichen würden, drohte uns ein Niedergang der Saarwirtschaft. Einbrechende Wirtschaftskraft, Abwanderung, sinkende Finanzkraft und sinkende Investitionskraft würden sich gegenseitig verstärken. Es drohte eine ruinöse Abwärtsspirale. Diese müssen wir unbedingt gemeinsam verhindern! (Beifall von der SPD.) Aber das ist keine Ohnmachtsdiskussion. Wir können es auch verhindern. Entsprechende Vorkehrungen der Schuldenbremse, des Sanierungshilfengesetzes und des saarländischen Haushaltsstabilisierungsgesetzes machen es möglich. Jetzt kommt es darauf an, dass der Landtag des Saarlandes förmlich eine außergewöhnliche Notsituation feststellt. Ihre Einschätzung, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ist dafür maßgeblich. Diese Entscheidung obliegt alleine diesem Hohen Haus. Darüber hinaus sind wir selbstverständlich mit dem Bundesfinanzministerium wegen der Sanierungshilfen im Gespräch. Die dortigen Prüfungen können aber formal erst eingeleitet werden, wenn eine entsprechende Entscheidung dieses Landtages vorliegt. Weiterhin ist klar - das sollte man nicht vergessen -, dass die Bewertungen des Bundesministeriums der Finanzen maßgeblich davon beeinflusst werden, wie wir in den kommenden Jahren den Transformationsfonds operativ leben werden. Denn das eine ist, ihn zu schaffen, das andere ist die Frage, wie wir im Vollzug - das wird Sie und uns alle brennend interessieren - etwas aus diesem Transformationsfonds machen. Das wird ganz entscheidend sein. Von besonderer Bedeutung im Vollzug - auch verfassungsrechtlich - ist in diesem Zusammenhang der Veranlassungszusammenhang. Das bedeutet, wir dürfen nur solche Projekte aus dem Fonds finanzieren, die dazu geeignet sind, die Notsituation zu überwinden. Die Maßnahmen, die den drei I - industrielle Transformation, Infrastruktur, Innovation - zugeordnet werden können, erfüllen diesen Veranlassungszusammenhang. Sowohl die Industriepolitik als auch die Förderung der Innovation schaffen und sichern Arbeitsplätze. Unsere Maßnahmen zur Schaffung einer zukunftsweisenden Infrastruktur sind unabdingbar, nicht zuletzt, um private Investitionen zu mobilisieren. Bei den Kosten der besonderen energetischen Ertüchtigung von öffentlichen Immobilien ist klar, dass nur die Mehrbedarfe für die verbesserte Energieeffizienz den Veranlassungszusammenhang erfüllen. Was nicht funktionieren wird, ist, die ganz normalen Sanierungs- und Baukosten, die es auch ohne Energiepreisschock und Klimawandel gegeben hätte, über den Transformationsfonds zu finanzieren. Das muss weiterhin aus dem Kernhaushalt geschehen. Um es klipp und klar zu sagen: Wir dürfen keine Investitionsverlagerung aus dem Kernhaushalt in den Transformationsfonds vornehmen. Das werden wir auch nicht. So sieht der Regierungsentwurf für 2023 eine deutliche Erhöhung der Investitionsquote im Kernhaushalt von 8,8 auf 9,2 Prozent vor. Daran sieht man, zusätzlich zum Investitionsfonds investieren wir mehr. Um es in Zahlen auszudrücken: Es sind 50 Millionen im Haushalt 2023 mehr als im Haushalt 2022, jedenfalls dann, wenn das Hohe Haus dem zustimmen wird. (Beifall von der SPD.) Das ist keine Eintagsfliege. Dass wir das Investitionsniveau hochhalten werden, können Sie selbstverständlich der mittelfristigen Finanzplanung entnehmen. Neben dem Bundesministerium der Finanzen wird auch der Stabilitätsrat den Transformationsfonds im Vollzug sehr genau beobachten. Diese Art der Beobachtung ist für die Landesregierung aber keine Last, sondern es ist für uns Ansporn, denn von der erforderlichen Qualität im Vollzug wird das Saarland selbst am allermeisten profitieren. Dafür sehen wir eine robuste Governmentstruktur vor. Wenn ich mir den Hinweis erlauben darf, der Landtag ist integraler Bestandteil dieser robusten Governmentstruktur. Die Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan muss durch Sie erfolgen. Wir als Landesregierung haben Informationspflichten gegenüber dem Haushalts- und Finanzausschuss. Es gibt ein Zustimmungserfordernis im Plenum bei größeren Abweichungen. Wir richten einen Beirat ein mit externer, hoher Expertise und unterschiedlichen Perspektiven. Lassen Sie sich überraschen. Wir bilden eine Steuerungsgruppe für die Entscheidungen über Investitionen aus dem Transformationsfonds. Ich glaube, hier sind einige versammelt: Es sind Vertreter aus der Staatskanzlei, aus dem Wirtschaftsministerium und auch aus dem Finanzministerium. Schließlich wird es eine Geschäftsstelle in meinem Haus geben, die das Ganze organisatorisch zusammenhalten wird. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir haben Ihnen den Entwurf des Wirtschaftsplans für den Transformationsfonds vorgelegt. Für das Jahr 2022 sind noch keine Ausgaben vorgesehen. Im laufenden Jahr leisten wir nur die Zuführungen aus dem Kernhaushalt. Für das Jahr 2023 erwarten wir Ausgaben in der Größenordnung von 160 Millionen Euro. Lassen Sie mich etwas zu dieser Zahl sagen. Ich glaube, es ist wichtig, dazu ein gemeinsames Verständnis zu haben. Das ist eine Schätzung. Es ist wichtig, dass wir uns darüber im Klaren sind. Wir können heute objektiv noch nicht genau wissen, welche Projekte wann in den nächsten 10 Jahren auf uns zukommen werden. Mit der beschleunigten Transformation zur Klimaneutralität betreten wir alle Neuland. Das haben wir noch nie gemacht. Das hat auch noch kein Land der Welt bisher so gemacht. Das ist Neuland. Es ist objektiv anspruchsvoll, aber es ist auch objektiv dringend notwendig. Weil wir Neuland betreten, weil die Unwägbarkeiten erheblich sind, weil wir nicht genau wissen, welches Projekt wann auf uns zukommt, haben wir uns dafür entschieden, den Transformationsfonds als Sondervermögen einzurichten. Sondervermögen sind insbesondere dann zulässig und erforderlich, wenn hohe Finanzbedarfe einzelnen Haushaltsjahren nicht verlässlich zugeordnet werden können. Das ist genau die Situation, in der wir uns befinden. Aber wir wissen gemeinsam, wohin wir wollen. Wir können abschätzen, welcher Aufwand insgesamt erforderlich sein wird. Aber wir kennen noch nicht alle Details auf dem Weg zum Ziel. Das wird sich jedoch allmählich ändern. Allmählich werden wir mehr wissen. Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2024, den wir wieder im Landtag beraten und über den wir zu entscheiden haben werden, wird mit Sicherheit mehr Details aufweisen als der aktuelle Entwurf für das Jahr 2023. Ein enger Austausch mit dem Landtag zum Transformationsfonds wird auch in den kommenden Jahren auf jeden Fall erforderlich sein. Ein Beispiel: Wenn der Rahmen 2023 im Vollzug nicht ausreichen sollte, wenn Jürgen Barke in den kommenden Monaten den einen oder anderen überraschenden, aber vielleicht erfreulichen Anruf bekommt, dann werden Sie, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, über eine Anhebung dieses Rahmens jenseits der 160 oder 170 Millionen zu entscheiden haben. Dann werden wir genau diese Unterhaltung hier im Hause zu führen haben. Die Hoheit des Haushaltsgesetzgebers bleibt gewahrt. Es ist auch wichtig, dass man sich über die Trennung zwischen Legislative und Exekutive im Klaren ist. Das ist kein Vorenthalten von Informationen, sondern das ist den praktischen Erfordernissen geschuldet. Eines werden wir in Zukunft nicht leisten können: Dem Landtag vorab vertrauliche Informationen aus einzelnen Unternehmensansiedlungsgesprächen zur Verfügung zu stellen oder gar zu veröffentlichen. Das würde das Ansiedlungsgeschäft des Landes und Ihre Arbeit, lieber Herr Barke, dramatisch erschweren. Deshalb wurde so etwas auch in der Vergangenheit aus gutem Grund nicht praktiziert. Ich hoffe, dass es mir mit diesen Ausführungen gelungen ist, die eine oder andere Nachfrage, die es zu Recht gibt, zu beantworten. Es ist wichtig, dass wir darüber diskutieren. Wir betreten nicht nur mit der Transformation Neuland. Wir betreten auch mit dem Transformationsfonds Neuland. Deshalb ist es so wichtig, dass wir uns kritisch mit diesen Fragen beschäftigen und sie hoffentlich beantworten. Das ist unsere Aufgabe in der Exekutive. Weitere Fragen wird es sicherlich geben. Diese werden wir in erster Linie im Ausschuss zu behandeln haben. Bei der Gelegenheit möchte ich mich für den guten Austausch bedanken, den sicherlich kritischen, aber auch guten Austausch, den wir zum Thema Transformationsfonds bereits in den vergangenen Wochen hatten. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Heute bitte ich Sie, in einem ersten Schritt um Ihre Zustimmung zum Nachtragshaushalt 2022 und dem zentralen Element der Einrichtung des Transformationsfonds. Es ist etwas ungewöhnlich für eine Haushaltsrede; aber lassen Sie mich zunächst einmal über den Nachtragshaushalt 2022 sprechen, um dann zum Haushaltsentwurf 2023 zu kommen. Neben dem Transformationsfonds steht auch der Kernhaushalt 2023 mit einem geplanten Volumen von etwa 5,4 Milliarden Euro für investive Zukunftsorientierung. Wie bereits erwähnt reden wir über eine Investitionsquote von über 9 Prozent; deutlich mehr als im letzten Haushalt. Es ist ein Investitionsaufwuchs von 50 Millionen Euro. Dazu passt die Bildungspolitik, liebe Frau Ministerin Streichert-Clivot. Das wird nicht im engeren Sinne als Investition verbucht; ist aber trotzdem eine wichtige Zukunftsorientierung. Das können Sie im Detail im Regierungsentwurf und in der mittelfristigen Finanzplanung sehen. Darüber wurde schon viel öffentlich diskutiert. Dazu passt auch der Aufwuchs für die Kommunen im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs von fast 100 Millionen Euro. Insgesamt entfällt jeder fünfte Euro, den das Land in den nächsten Jahren aus dem Kernhaushalt ausgibt, auf Zahlungen an die saarländischen Kommunen. Es sind insgesamt 1,13 Milliarden Euro. (Beifall von der SPD.) Das ist eine unmittelbare Folge bestimmter Steuermehreinnahmen und den Regeln des Kommunalen Finanzausgleichs. Darüber hinaus - das möchte ich in Zusammenhang mit den Kommunen erwähnen - werden auch die Kommunen erheblich vom Transformationsfonds profitieren. Der wichtigste Weg ist nicht der, dass die Kommunen unmittelbaren Zugriff hätten auf die Mittel des Transformationsfonds, sondern der wichtigste Weg ist, dass eine erfolgreiche Transformation dazu führen wird, dass die Einnahmebasis der Kommunen deutlich gestärkt wird. Das ist das gemeinsame Interesse von Kommunen und Land, von uns allen, an einer erfolgreichen Transformation. Darüber hinaus könnten auch kommunale Bedarfe zur energetischen Ertüchtigung durch den Transformationsfonds unterstützt werden. Die Details dazu müssen noch erarbeitet und verhandelt werden. Klar ist, dass solche energetischen Maßnahmen, wenn sie erfolgt sind, die Kommunen entlasten werden. Warum? Weil dann in Zukunft schlicht die Heizkostenrechnung etwas niedriger ausfallen wird. Im Zusammenhang mit den kommunalen Finanzen möchte ich kurz die offene Flanke - lieber Herr Jost, ich glaube, das kann man so nennen - der eigentlich längst überfälligen Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs ansprechen. Leider ist es in der letzten Legislaturperiode nicht gelungen, die geplante Reform zu realisieren. Das ist kein Vorwurf. Das ist eine Feststellung. Ich will auch etwas zum Hintergrund sagen. Ohne Bewegung in den Gesprächen zwischen den Kommunen wird das Thema schwierig bleiben. Die Hoffnung, dass das Land diese ungelösten Konflikte im horizontalen Ausgleich - also zwischen den Kommunen - durch mehr Mittel im vertikalen Ausgleich, das heißt, zwischen Land und Kommunen, einfach wird übertünchen können, wird angesichts der Finanzlage des Landes nicht in Erfüllung gehen können. Das ist eine unangenehme Wahrheit, aber es ist auch manchmal meine Aufgabe als Finanzminister - Sie wissen das, lieber Herr Toscani -, solche unangenehmen Wahrheiten anzusprechen. Aber genauso ist es unsere Aufgabe - das wird die gemeinsame Aufgabe mit dem Innenminister sein -, die Gespräche zu führen. Wir freuen uns auf die Gespräche mit den Kommunen mit dem Ziel, in dieser Legislaturperiode eine gangbare Lösung zu finden. (Beifall von der SPD.) Zur investiven Zukunftsorientierung des Haushaltentwurfs 2023 passt auch der neu einzurichtende Digitalisierungsfonds mit einem Volumen von 50 Millionen Euro. Durch elektronische Antragstellung, Antragsbearbeitung, Bescheidung und Optimierung der Geschäftsprozesse lässt sich eine doppelte Digitalisierungsdividende einfahren, lieber Herr Digitalminister, bei unseren Kunden, also den Bürgerinnen und Bürgern, und der Saarwirtschaft einerseits und beim Land andererseits. Diese doppelte Dividende ist angesichts von Fachkräftemangel und knappen Kassen unabdingbar. Das ist der Grund, warum wir dieses Fondsvehikel eingerichtet haben - ich finde das eine wirklich ganz hervorragende Idee -, um kurzfristig erfolgversprechende Projekte mit Blick auf diese doppelte Dividende nicht an der Finanzierung scheitern zu lassen. Das wäre am falschen Ende gespart. Deshalb der Digitalisierungsfonds. Aber mit den etwas ausführlicher genannten Punkten erschöpft sich natürlich unsere Agenda und ihr Niederschlag im Haushaltsentwurf 2023 nicht. Die Agenda der Landesregierung für den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt spiegelt sich auch in den Ausgaben für den ÖPNV, für die Polizei, für Pflege - lieber Herr Dr. Jung -, für Umwelt, für Städtebau und für den Tourismus wider. Ich könnte diese Liste noch lange fortsetzen. Ich erlaube mir aber als zuständiger Ressortminister, last but not least, die Aufzählung mit der Erwähnung der Hochschulen und der Finanzverwaltung abzuschließen. Meine Kolleginnen und Kollegen in der Landesregierung und ich werden die Einzelpläne noch im Detail vorstellen, sodass ich jetzt zu allgemeineren Bemerkungen übergehen werde. Der Haushaltsentwurf 2023 steht auch für Behutsamkeit bei den konsumtiven Staatsausgaben, die sich unterdurchschnittlich entwickeln. Er steht für tragfähige Staatsfinanzen und für eine geplante Schuldentilgung im Jahr 2023 von 80 Millionen Euro im Einklang mit den Vorgaben für die Sanierungshilfen des Bundes. Das Signal heißt nicht, wer 3 Milliarden für die Transformation bereitstellen kann, der kann auch viel mehr für konsumtive Projekte aufbringen. Das Gegenteil ist objektiv der Fall. Damit die Zukunftsgestaltung gelingt, brauchen wir eine hohe Investitionsquote im Kernhaushalt und massive zusätzliche Investitionen durch den Transformationsfonds. Aber für die Tragfähigkeit der Saarfinanzen brauchen wir gleichzeitig eine klare und fortschrittliche Prioritätensetzung und ein ausgeprägtes Kostenbewusstsein. Wirtschaftlichkeit und Kostenbewusstsein sind integrale Bestandteile unserer Haushaltspolitik. Für eine hohe Investitionsquote ist schon rein rechnerisch Zurückhaltung bei den anderen Staatsausgaben zwingend erforderlich. Um das klar zu sagen: Zurückhaltung heißt nicht Senkung. Zurückhaltung heißt, dass diese Ausgabenbestandteile weniger schnell wachsen können. Das liegt in der Natur der Sache. Nur so können wir auf Dauer Erfolg haben. Nur so können wir die für die Zukunft des Landes wichtigen Projekte aus dem Regierungsprogramm Schritt für Schritt umsetzen und die Voraussetzung für die Auszahlung der Sanierungshilfen sichern. Umsicht und Kostenbewusstsein sind auch angesichts der erheblichen Unwägbarkeiten unabdingbar. Wir sollten nicht den Kopf in den Sand stecken. Wir sollten auf keinen Fall zaudern, sondern wir müssen investieren, aber wir müssen umsichtig sein. Die makroökonomischen Risiken sind sehr erheblich. Im Moment findet die Jahrestagung von IWF und Weltbank in Washington statt. Ich selbst war früher häufig dort zu Gast. Anlässlich dieser Jahrestagung hat der IWF seine neue makroökonomische Prognose auch für Deutschland vorgestellt. Ich empfehle die Lektüre! Daraus geht nämlich hervor, dass wir es mit erheblichen auch makroökonomischen Risiken zu tun haben. Die November-Steuerschätzung wird darüber Aufschluss geben, in welchem Umfang die konjunkturelle Abschwächung bei hoher Inflation - das ist bis zu einem gewissen Grad für den Staat, ich gebe es gerne zu, ein gegenläufiger Effekt - in Summe zu geringeren Steuereinnahmen gegenüber der Mai-Schätzung führen wird. Änderungen werden wir gegebenenfalls im Zuge einer Ergänzungsvorlage im November einarbeiten. Auch die Zinsentwicklung ist unsicherer als sonst, selbst wenn - das sollte man dazusagen - die Realzinsen, das heißt, die Entwicklung der Zinsen unter Abzug der Inflation, für das Saarland in den letzten Wochen und Monaten eben nicht gestiegen sind. Darauf kommt es am Ende für den Staat an. Gleichwohl gibt es diese Zinsunsicherheit. Das ist ein weiterer Grund für eine gewisse Behutsamkeit. Schließlich bergen die Maßnahmen des Bundes aus dem Entlastungspaket 3 - darüber wird noch verhandelt, liebe Frau Ministerpräsidentin - auch die Folgen der Energiepreisentwicklung. All das birgt Unwägbarkeiten. Mit einer globalen Mehrausgabe von zusammen 40 Millionen Euro haben wir eine gewisse Vorsorge für diese Effekte getroffen. Wenn der Abschluss des Jahres 2022, wenn wir unsere Bücher schließen, lieber Wolfgang Förster, es ermöglichen sollte, planen wir eine weitere Aufstockung dieser Vorsorge. Ob das ausreichen wird, lässt sich, das möchte ich an dieser Stelle offen ansprechen, angesichts der aktuellen Risiken nicht mit Sicherheit sagen. Wir leben in Zeiten hoher Unsicherheit. Umso wichtiger ist der umsichtige Umgang mit den Landesmitteln, umso wichtiger ist die klare investive Ausrichtung, um die Krise strukturell hinter uns zu lassen. Zusammenfassend kann man feststellen: Der Transformationsfonds und die investive Ausrichtung des Haushaltsentwurfs 2023 ermöglichen die beschleunigte Transformation der Saarwirtschaft. Diese kraftvolle Antwort auf die aktuelle Krise ist für gute Arbeit, für eine gute Zukunft im Saarland unabdingbar. Aber die Landesregierung beschränkt sich nicht darauf. Der Aufbruch kann auf Bewährtem aufbauen - das will ich auch sagen, denn es ist ja nicht so, als müsste jetzt alles anders gemacht werden - und der Aufbruch findet in allen Politikbereichen, die wir für eine gute Zukunft im Saarland brauchen, Niederschlag. Zugleich ist der Aufbruch von Umsicht in unsicheren Zeiten geprägt. Die Landesregierung verbindet die notwendigen Investitionen mit dem klaren Bekenntnis zu tragfähigen Finanzen. Das sind für uns zwei Seiten derselben Medaillen. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Saarländerinnen und Saarländer! Das Saarland kann Strukturwandel. Das hat es schon mehrfach bewiesen. Wenn alle an einem Strang ziehen, dann wird das Saarland auch die aktuellen Herausforderungen meistern. Davon bin ich fest überzeugt. Lassen Sie uns gemeinsam die vor uns liegenden Aufgaben anpacken. (Beifall von der SPD.) Deshalb bitte ich Sie, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, um Zustimmung zum Haushaltsentwurf für den Nachtrag 2022 und zum Entwurf für den Haushalt 2023. Ganz herzlichen Dank. (Anhaltender Beifall von der SPD.)

Protokoll ↗