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Becker

12.10.2022 Sitzungen 17/7

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne die siebte Sitzung des Landtages und heiße Sie dazu alle herzlich willkommen. Bevor wir weiter in die Sitzung einsteigen, möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass wir uns im Erweiterten Präsidium im Einvernehmen darauf verständigt hatten, dass die Empfehlung ausgesprochen wird, auch heute während der Sitzung einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Dafür noch einmal vielen Dank. Zur heutigen Sitzung darf ich ganz herzlich die Präsidentin des Rechnungshofes, Frau Dr. Annette Groh, sowie den Staatssekretär der Finanzen und für Wissenschaft, Herrn Wolfgang Förster, begrüßen. Seien Sie uns herzlich willkommen! (Beifall des Hauses.) Des Weiteren darf ich ganz herzlich eine Besuchergruppe von der Fachhochschule für Verwaltung unter Leitung von Herrn Frank Eisenbeis begrüßen, die im Rahmen der Einführung von Gruppen in die Parlamentsarbeit heute bei uns zu Gast ist. Auch Ihnen ein herzliches Willkommen. (Beifall des Hauses.) Im Einvernehmen mit dem Erweiterten Präsidium habe ich den Landtag des Saarlandes zu seiner zweitägigen Sitzung für heute, 09.00 Uhr, einberufen und die Ihnen vorliegende Tagesordnung festgesetzt. Mit Schreiben vom gestrigen Tag hat die CDU-Landtagsfraktion die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes betreffend Sportstättenförderung und Aufrechterhaltung des Sports im Herbst und Winter beantragt. Gemäß § 29 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung dürfen Beratungsgegenstände, die nicht auf der Tagesordnung stehen, nur beraten werden, wenn der Antrag auf Beratung vor Eintritt in die Tagesordnung gestellt worden ist und der Landtag der Erweiterung der Tagesordnung zugestimmt hat. Zur Geschäftsordnung hat sich der Abgeordnete Raphael Schäfer zu Wort gemeldet. Ich lasse dazu eine Geschäftsordnungsdebatte zu, an deren Ende wir über diesen Tagesordnungspunkt abstimmen werden. Ich weise noch auf einige Regularien hin. Der Redebeitrag darf gemäß § 40 Abs. 2 Geschäftsordnung nicht länger als 5 Minuten betragen und darf sich nur auf eine geschäftsordnungsmäßige Behandlung der zur Beratung stehenden Gegenstände oder den Geschäftsplan des Hauses beziehen. Gemäß § 40 Abs. 1 Geschäftsordnung analog angewendet wird die Geschäftsordnungsdebatte auf höchstens einen Redner pro Fraktion beschränkt. Ich erteile nun Herrn Abgeordneten Raphael Schäfer das Wort.

Protokoll ↗