Dr. Magnus Jung
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Wir beraten heute in Zweiter Lesung über ein Gesetz, das ein gutes Gesetz ist. Die Stellungnahmen der Träger, die wir in der Anhörung hatten, beginnen alle damit, dass sie das Gesetz grundsätzlich begrüßen und die Richtung stimmt. Das dürfte die allermeisten in diesem Haus auch nicht überraschen, denn dieses Gesetz ist, so wie es heute auf dem Tisch liegt, in der letzten Legislaturperiode vorbereitet worden. Es sollte als Entwurf beider Fraktionen - so wie es ist - in den letzten Landtag eingebracht werden. Allerdings ging das so kurzfristig nicht, sodass sich die beiden Fraktionen und die damalige Hausspitze geeinigt hatten, dieses Gesetz, das mit den Trägern schon einvernehmlich beraten war, in die neue Legislaturperiode zu überführen und dann möglichst schnell durch das parlamentarische Verfahren zu bringen. Das, was die Mehrheitsfraktion und die Landesregierung an dieser Stelle tun, ist genau das, was wir uns damals gemeinsam vorgenommen haben. Auf diesem Weg hat sich nun offensichtlich die Auffassung der CDU-Fraktion zu diesem Gesetzesentwurf verändert. Das ist nicht überraschend, denn wie in vielen anderen Lagen des Lebens gilt wohl auch hier: Das Sein bestimmt das Bewusstsein. - Da sich Ihr Sein verändert, hat sich auch Ihr Bewusstsein in der Frage verändert. (Abg. Scharf (CDU): Fragen Sie doch mal Ih- re Abteilungsleiterin.) Ich habe wirklich Verständnis dafür. Im Grunde haben wir, Herr Kollege Scharf, alle Verständnis dafür, weil wir die Reden, wie sie die Kollegin Heib eben gehalten hat, aus der Vergangenheit kennen. Damals hat die Kollegin Spaniol solche Reden gehalten, denn mehr geht immer. (Heiterkeit. - Beifall bei der SPD.) Es wurde auch mit der gleichen Leidenschaft vorgetragen wie bei der Kollegin Spaniol. Ich kann gut verstehen, dass man das macht, aber unterm Strich zählen die Fakten, um die es in diesem Gesetzesentwurf geht. Hier darf ich vielleicht noch mal zwei wesentliche Punkte nennen. Um was geht es? - Es ist einmal der Umstieg in der Berechnung. Neben den 80 auf 90 Prozent - das ist schon mehrmals gesagt worden - ist es der Umstieg auf die Berechnungsgrundlage der Ländermodelle bei jährlicher Anpassung der Tarifsteigerung. Durch die Umstellung der Personalkostenförderung von Personalkostentabelle des Landes auf TV-L-Tabelle kommt den Trägern eine deutlich erhöhte Personalkostenförderung mit jährlich nachzuvollziehender Tarifsteigerung, die eine tarifgerechte Bezahlung der Fachkräfte ermöglicht, und die Berechnung der 15 Prozent Sachkosten der gesamten Personalkosten zugute. Da wurden in der Vergangenheit nur die Fachkräfte und nicht die Verwaltungskräfte als Grundlage mitgenommen. Sie werden jetzt mit in die Berechnung einbezogen, sodass auch hier die Bemessungsgrundlage breiter ist. In der Summe kommt dann für die Träger eine Besserstellung von rund 280.000 Euro heraus. Bei Gesamtkosten von 1,4 Millionen Euro ist das ein ganz erheblicher zusätzlicher Beitrag des Landes zur Finanzierung der Kosten der Träger. Das, was Sie mit uns gemeinsam in der letzten Legislaturperiode noch als eine deutliche Verbesserung für die Träger im Bereich der Schwangerschaftskonfliktberatung betrachtet haben, betrachten wir auch heute noch als eine deutliche Verbesserung. Weil sowohl diese Fakten als auch die Argumente, die in der Anhörung vorgetragen worden sind, auch schon in schriftlichen Stellungnahmen vor der Anhörung vorgetragen worden sind und aus den Gesprächen mit den Trägern im Vorfeld bekannt waren, sah sich die Mehrheitsfraktion in der Lage - das Thema ist wichtig, aber nicht komplex -, das kurzfristig zu entscheiden, so wie es über Monate schon vorbesprochen und verhandelt war. Insofern halte ich es für klug, dass wir dieses Gesetz, so wie es jetzt vorliegt, heute beschließen, damit klar ist, dass die Träger rückwirkend zum Jahresanfang eine deutlich bessere finanzielle Förderung erfahren, als das bislang möglich war. Insofern ist es eine deutliche Verbesserung. Ich sage aber auch - das gilt nicht nur für die Schwangerschaftskonfliktberatung, sondern für den gesamten Bereich der sozialen Arbeit und der Wohlfahrtsverbände -, dass wir natürlich offen sind, mit den Trägern darüber zu sprechen, wie wir mit gestiegenen Personal-, Energie- und sonstige Sachkosten umgehen, denn die Inflation betrifft alle. Da werden wir überall Lösungen finden müssen, die für uns auch als Land finanzierbar und zeitlich entsprechend auf die Krisenphase abgestimmt sind. Wir können nicht im Vorfeld eine gesetzliche Regelung verändern, wenn es darum geht, mit den Trägern über Hilfen in der Krise zu reden. Dass wir das am Ende leisten können, kann ich nicht versprechen, aber wir werden mit den Trägern der Schwangerschaftskonfliktberatung über die Krise reden, genau wie mit den Krankenhäusern, den Wohlfahrtsverbänden, der Behindertenhilfe und vielen anderen auch, die mir in den letzten Tagen und Wochen Briefe geschrieben haben. Die Probleme sehen wir sehr wohl, aber sie sind mit der Änderung, die Sie heute vorschlagen, eben nicht sinnvoll zu lösen. Dafür braucht man andere Gespräche und andere Grundlagen und auch darum werden wir uns selbstverständlich kümmern. - Ich bitte den Landtag ganz herzlich, dem Gesetz in der vorliegenden Form zuzustimmen. Vielen Dank. (Beifall von der SPD.)
