Dagmar Heib
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir hatten bereits eine Erste Lesung. In dieser Ersten Lesung habe ich damit geendet, dass es in diesem Zusammenhang um gewichtige Entscheidungen geht und um die Frage der Abwägung, ob es um ein Selbstbestimmungsrecht der Frau geht. Auf der anderen Seite geht es nämlich um das Recht eines Kindes auf Leben. Von daher war es für uns von Anfang an klar, dass wir zu diesem Gesetz eine Anhörung durchführen. Das ist seitens der SPD-Fraktion von Anfang an gar nicht gewollt gewesen. Wir sollten eigentlich schon in Erster und Zweiter Lesung darüber entscheiden. Natürlich gab es einen Entwurf von der früheren Ministerin Monika Bachmann. Dieser kam aber nicht ins Plenum, liebe Christina Baltes und liebe Damen und Herren, weil es bereits damals in diesem Zusammenhang Äußerungen gab, dass das Gesetz, wie es vorgesehen ist, nicht ausreichend ist. Wir schreiben fest - das stimmt -, dass die Regelförderung 90 Prozent beträgt. Es gab bereits zuvor bei fast allen diese 90 Prozent. Jetzt werden sie festgeschrieben. Es ist nicht der Fall, dass jetzt eine Verbesserung beziehungsweise das große Mehr kommt. Hinzu kommt - was gut ist -, dass höhere Tariflöhne möglich werden. Lassen Sie uns weiter- (Abg. Heib (CDU)) denken. Die höheren Tariflöhne bringen für die Träger - insbesondere die Vereine - in der Summe natürlich auch 10 Prozent höhere Personalkosten. Das bedeutet eine höhere Summe, die man nachher mit Spenden einwerben muss. Das muss bewerkstelligt werden. Diese Frage gab es in diesem Zusammenhang von Anfang an. Es gibt noch etwas, über das immer diskutiert wird. Sie haben das Bundesgesetz angesprochen. Darin ist festgelegt, dass es pro 40.000 Einwohner eine Beratungsstelle gibt. Seitens der Träger wird immer gesagt, dass das viel zu wenig ist. Wir müssten eigentlich viel mehr Menschen in die Beratung bekommen - es geht um Fachpersonal -, um dem Aufkommen gerecht zu werden. Auch das ist in den schriftlichen Stellungnahmen, die wir erhalten haben, nachzulesen. Es war uns wichtig, diese Anhörung durchzuführen. Sie haben sie mitgemacht. Aber sorry, Sie haben nach der Anhörung festgestellt, dass Sie keinen Beratungsbedarf haben und das Gesetz so verabschieden können, wie es ist. Die Anzuhörenden haben deutlich gemacht, dass sie nicht auskömmlich gefördert werden. Das Gesetz wird die Träger rückwirkend zum 01.01.2022 in den Genuss der höheren Förderung bringen. Ich habe nachgefragt, sie haben gesagt, wenn es möglich ist, im Oktober eine höhere Förderung zu erhalten, dann warten sie. Sie haben darum gebeten, dass der Ausschuss berät, die Anhörung auswertet und versucht, für sie etwas Gutes auf den Weg zu bringen. Wir haben aber gar nicht die Möglichkeit bekommen, miteinander darüber zu beraten, ob es vielleicht einen Weg gibt, über eine Verwaltungsvereinfachung oder über die Verordnung eine bessere Förderung zu erreichen. Darüber haben wir gar nicht reden können! Jetzt sagen Sie das in einem Halbsatz. Sie sind lange genug dabei, viele sind lange genug dabei. Wir wissen doch, wie parlamentarische Beratung funktioniert. Ein Gesetz wird eingebracht, es gibt eine Anhörung und der Ausschuss wertet die Anhörung aus. In der Regel warten wir sogar, bis das Protokoll da ist, weil die schriftlichen Stellungnahmen nun mal schriftliche Stellungnahmen sind, in einer Anhörung aber ganz viel gesprochen wird. Das ist uns allen nicht mehr möglich gewesen! Deshalb, meine Damen und Herren, haben wir unseren Abänderungsantrag eingebracht. Wir haben in diesem Zusammenhang die Quote von 95 Prozent gewählt. Die meisten Bundesländer sind bei 90 Prozent. Es gibt aber auch Thüringen mit 100 Prozent in Bezug auf das Personal. Wir haben jetzt aber eine ganz andere Zeit, als wir sie Ende 2021 oder zu Beginn des Jahres 2022 hatten. Die Träger stehen vor der finanziellen Herausforderung, hinsichtlich der erhöhten Personalkosten und der erhöhten Personalförderung, die kommen wird, eine größere Summe stemmen zu müssen. Sie haben aber auch verwaltungstechnisch eine Latte vor sich. Die Beraterinnen sollen für die Beratungen da sein und nicht durch verwaltungstechnische Arbeit gelähmt werden. Dass man Projektmittel nicht beantragen muss, verringert den Verwaltungsaufwand in den Beratungsstellen etwas. Es kommt aber nicht das große Budget, das nötig wäre, um eine Geschäftsführung zu haben, die die Beraterinnen von verwaltungstechnischen Aufgaben strukturell entlastet, um die Kompetenz in die dringend notwendigen Beratungszeiten hereinzubringen. Es ist Ihrerseits gesagt worden, dass darunter Personal- und Sachmittel fallen. Insbesondere - wir haben es heute schon diskutiert - die Herausforderungen im Hinblick auf die Energiekrise machen vor den Trägern nicht Halt. Die Luft ist schon dünn und wird dann nur noch dünner. Für uns sind diese 95 Prozent nicht einfach an den Haaren herbeigezogen. Für uns Christdemokraten ist der Schutz des Lebens von Anfang bis zum Ende gleichermaßen wichtig und wertvoll. In der Hospizförderung ist mittlerweile bundesgesetzlich ein Satz von 95 Prozent festgelegt. Deshalb auch hier unser Vorschlag von 95 Prozent im Sinne der Menschen, die Rat und Hilfe suchen, und im Sinne des Schutzes des Lebens, das für uns sehr wichtig ist. (Beifall von der CDU.) Ich habe versucht, inhaltlich zu begründen, warum wir diesen Abänderungsantrag vorgelegt haben. Wir werden uns bei dem Gesetz - sollte unser Abänderungsantrag nicht durchgehen - enthalten, weil wir nicht gegen ein Gesetz stimmen wollen, das mit Festschreibung der 90 Prozent letztendlich eine leichte Erleichterung bringt. Ich sage Ihnen aber auch ganz ehrlich: Ich denke, wenn wir Menschen zu uns in den saarländischen Landtag in eine Anhörung einladen, dann sollten wir die Anhörung entsprechend wertschätzen. Wir sollten uns dann auch mit den Ergebnissen der Anhörung auseinandersetzen und miteinander diskutieren. Das hat mit Respekt zu tun, genau das ist das Wort, liebe Kollegen. Ich hoffe nicht, dass ein solches Verfahren bei uns im Landtag Einzug halten wird. - Danke. (Anhaltender Beifall von der CDU.)
