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Becker

14.09.2022 Sitzungen 17/6

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Nach der wohlverdienten Mittagspause setzen wir unserer Sitzung fort. Wir kommen zu Punkt 9 der Tagesordnung: Erste und Zweite Lesung des von der SPD-Landtagsfraktion, der CDU-Landtagsfraktion und der AfD-Landtagsfraktion eingebrachten 31. Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages des Saarlandes (Abgeordnetengesetz) Die Fraktionen haben mich ermächtigt, das Gesetz zu begründen: Sehr geehrte Damen und Herren! Einem guten Brauch entsprechend folge ich gerne der Bitte der Fraktionen und bringe ihren gemeinsamen Gesetzentwurf in den Landtag ein. Inhaltlich geht es um die Erhöhung der Entschädigung für die Abgeordneten. Der saarländische Landtag hat sich einen Maßstab für die Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung gegeben. In einem einstimmigen Beschluss am 24. November 1993 wurde festgelegt, Erhöhungen der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten inhalts- und zeitgleich auf die Diäten zu übertragen. Mit dem Gesetz zur Gewährung einer einmaligen Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie sowie zur Anpassung von Besoldungs- und Versorgungsbezügen im Jahr 2022 vom 16. Februar 2022 hat die Landesregierung das Ergebnis der Verhandlungen des 24 Monate geltenden Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst auf die Beamtenschaft übertragen. Die Besoldungen der Beamtinnen und Beamten im Land und in den Kommunen sowie die Versorgung der Pensionärinnen und Pensionäre werden ebenso wie die Tariflöhne linear ab dem 01. Dezember 2022 um 2,8 Prozent angehoben. Um es klarzustellen: Dies wird die erste Erhöhung seit dem 01. April 2021 sein und die letzte bis mindestens 30. September 2023. Faktisch ist das eine Anpassung in 30 Monaten, also in zweieinhalb Jahren. Das ist also unser Maßstab. In gleicher Weise wird durch den vorliegenden Gesetzentwurf die Entschädigung der Abgeordneten erhöht. Gestatten Sie mir eine letzte Klarstellung: Die im März an alle aktiven Beamtinnen und Beamten sowie alle Tarifbeschäftigten als einmalig gewährte Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro wird den Abgeordneten nicht gewährt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/82 neu . Wer für die Annahme der Druck-‑ ‑ sache 17/82 neu ist, den bitte ich, eine Hand ‑ ‑ zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/82 neu in Erster Lesung ‑ ‑ einstimmig angenommen ist. In der heutigen Sitzung soll auch die Zweite Lesung des Gesetzentwurfs Drucksache 17/82 - neu - durchgeführt werden. Nach § 33 Abs. 3 der Geschäftsordnung dürfen die zur Verabschiedung einer Gesetzesvorlage erforderlichen Lesungen nicht in einer Sitzung und nicht am selben Tage stattfinden. Abweichungen von dieser Vorschrift kann der Landtag gemäß § 57 Abs. 1 Landtagsgesetz mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Abgeordneten im Einzelfall beschließen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dafür ist, dass in der heutigen Sitzung die Zweite Lesung des Gesetzentwurfes durchgeführt wird, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass die erforderliche Zweidrittelmehrheit erreicht ist und der Gesetzentwurf in der heutigen Sitzung in Zweiter Lesung beraten wird. (Ministerpräsidentin Rehlinger niest. - Zurufe von der SPD: Gesundheit!) Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/82 - neu - in Zweiter und letzter Lesung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/82 - neu - in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen ist. Wir kommen nun zu Punkt 10 der Tagesordnung: Erste Lesung des von der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (Drucksache 17/79) Zur Begründung des Gesetzentwurfes erteile ich Frau Abgeordneter Anja Wagner-Scheid das Wort.

Protokoll ↗