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Theis

CDU 14.09.2022 Sitzungen 17/6

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Dörr, das Saarland ist dem Frieden verpflichtet. Das ist Ihre Formulierung, die Sie heute in einem der berühmten einsätzigen Anträge der AfD-Fraktion vorschlagen. Wessen Herz schlüge da nicht höher, welcher Pazifist würde nicht jubeln, wenn er so etwas liest. Es ist ja nicht der einzige Antrag, in dem die AfD heute den neu gefundenen Pazifismus zelebriert. (Vizepräsidentin Heib übernimmt den Vor- sitz.) Sie fordern außerdem in einem späteren Tagesordnungspunkt den Stopp von Waffenlieferungen in Krisengebiete. Man könnte meinen, die AfD mausert sich gerade zum parlamentarischen Arm der Friedensbewegung in unserem Land. Aber Achtung, Herr Dörr, ich will Ihnen zurufen, wenn Sie beim nächsten Mal mit Blumen im Haar hierherkommen, könnte man Ihnen das als kulturelle Aneignung anrechnen. (Heiterkeit.) Das würde mit Sicherheit kritisiert werden. (Zuruf des Abgeordneten Dörr (AfD).) Sehr geehrter Herr Dörr, ich komme gleich dazu. - Das wäre sogar fast lustig, wenn es nicht so traurig wäre, wenn die Taktik, die hinter diesem Antrag - im Übrigen genau wie in einer der vorangegangenen Debatten - stehen würde, mit dem Verweis auf Frieden eigentlich eines zu meinen, nämlich Duckmäusertum gegenüber Diktaturen. Das steht hinter dem, was Sie heute hier in einer Verfassungsänderung kaschiert haben. Und dafür reichen wir nicht die Hand, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall von der CDU und von der SPD.) Wir tun es auch deshalb nicht, weil eine Verfassung - das gilt für alle Gesetze, aber ich finde, ganz besonders für die Verfassung - zu schade ist für halbherzige Symbolanträge. Ich will Ihnen allerdings die Ablehnung Ihres Vorschlags auch in der Sache begründen, warum wir dies ablehnen, warum wir es gerade nicht für eine Verbesserung unserer Verfassung halten. Ich will das gar nicht mal mit Auszügen aus der Bundesverfassung begründen. Denn in der Tat, man könnte ja sagen: Stimmt, im Grundgesetz stehen kluge Dinge, aber bei unserer Landesverfassung, auf unserer Zuständigkeitsebene gibt es Notwendigkeit zur Verbesserung. Ich will Ihnen zwei Argumente nennen, warum wir heute und im weiteren Verlauf diesem Vorschlag nicht zustimmen werden, nämlich erstens, weil dieser Antrag nicht zu einer materi- (Abg. Theis (CDU)) ellen Veränderung des Wesensgehalts unserer saarländischen Verfassung führt. In der Tat, die Verfassung des Saarlandes enthält seit der Rückgliederung zur Bundesrepublik Deutschland keine explizite Friedensnennung. Aber unsere Verfassung ist - Sie haben Art. 60 Abs. 2 selbst zitiert - eine Verfassung, die sich dem friedlichen Miteinander der Völker Europas verschreibt. Unsere Verfassung ist eine, die die europäische Einigung betont, die die Förderung der europäischen Integration gar zum Staatsziel erklärt. Unsere Verfassung - die Stichworte haben Sie sogar korrekt genannt -, ist eine, die in den Mittelpunkt ihres Daseins die Menschenwürde und das Recht auf Leben stellt. Was, wenn nicht diese drei Punkte, ist Ausdruck der Verpflichtung dieser Verfassung, dem Frieden zu dienen? Es ändert sich nichts durch Ihren Antrag und auch deshalb ist er nicht zustimmungswürdig und auch deshalb werden wir dem heute nicht zustimmen können, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall bei der CDU und bei der SPD.) Unsere Verfassung dient dem Frieden seit 75 Jahren, und zwar mit einigem Erfolg, und zwar nicht aus Taktik und Berechnung, sondern aus Vernunft und Überzeugung. Das führt mich zum zweiten Argument, warum wir Ihrem Antrag nicht zustimmen können: Weil wir nämlich stolz sind auf diese Landesverfassung, weil sie ihren Beitrag geleistet hat und weil wir sie deshalb nicht versteinern wollen, im Gegenteil: Ein Landesgesetzgeber hat immer auch den Auftrag, eine Verfassung zu aktualisieren, neue Entwicklungen aufzugreifen. Veränderungen ist sie nicht nur zugänglich, nein, Veränderungen in einer Verfassung sind sogar notwendig. Verfassungsrecht ist viel mehr als noch jedes weitere Recht geronnene Politik, wie man so schön sagt. Deshalb ist es richtig, dass wir uns an eine Änderung der saarländischen Verfassung auch im materiellen Teil machen. Stephan Toscani und auch ich haben bereits in der vergangenen Legislaturperiode die Notwendigkeit betont, dass wir das in einer grundlegenden Verfassungsreform tun und dabei eben auch materielles Verfassungsrecht und einen Ort angreifen, bei dem man dann mit Sicherheit etwas zur Friedensbotschaft, zur Friedensverpflichtung des Saarlandes aussagen kann: nämlich die Präambel der Verfassung. Ich bin etwas erstaunt, dass das in dieser Debatte bislang noch keine Rolle gespielt hat. Die Verfassung des Saarlandes enthielt sogar schon einmal die explizite Nennung einer Friedenspflicht des Saarlandes, nämlich von 1947 bis zur Rückgliederung. In dieser Präambel, die bei der Rückgliederung gestrichen wurde und die auf Franz Schlehofer zurückgeht, wird das Saarland als ein Land bezeichnet, ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, „dessen Sendung es ist, Brücken zur Verständigung der Völker zu bilden und in Ehrfurcht vor Gott dem Frieden der Welt zu dienen“. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie sehen, man kann es auch schön sagen, und deshalb braucht man Zeit für Verfassungsänderungen, deshalb muss man das richtig machen. Für diese Verantwortung einer Änderung der saarländischen Verfassung stehen wir bereit. Wofür wir nicht bereitstehen, sind taktische Spielchen wie der heutige Antrag. Deshalb lehnen wir ihn ab. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall von der CDU.)

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