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Nadia Schindelhauer

SPD 14.09.2022 Sitzungen 17/6

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie viele meiner Kolleginnen und Kollegen war ich doch sehr verwundert, als ich den Gesetzentwurf der AfD gelesen habe. Ich möchte betonen, dass meine Verwunderung nicht auf den Inhalt des Gesetzentwurfes gerichtet war. Sich dem Frieden zu verpflichten, ist gerade in diesen Zeiten, in denen mitten in Europa ein Angriffskrieg herrscht, unfassbar wichtig. In der aktuellen Situation bin ich daher besonders froh, dass das Friedensgebot mehrmals und sehr deutlich in unserer Verfassung festgeschrieben ist. Dabei möchte ich nur beispielhaft die Präambel und Art. 1 Abs. 2 Grundgesetz nennen. In ersterer heißt es, dass das „Deutsche Volk“, „von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen“ hat. In Art. 1 Abs. 2 Grundgesetz steht geschrieben, dass sich das Deutsche Volk „zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt“ bekennt. Auch Art. 26 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz gibt Sicherheit und Leitlinie für unsere Haltung zu Krieg und Frieden. Angriffskriege und friedenstörende Handlungen, die geeignet sind, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, sind verboten. Dem kommt derzeit eine ganz besondere Bedeutung zu. Es hat mich jedenfalls gewundert, mit welcher mangelnden Seriosität Sie als AfD-Fraktion an dieses so wichtige Thema herangegangen sind. Denn wie bei jedem Verfassungsänderungsantrag wäre es angebracht gewesen, wenigstens im Vorfeld mit den einzelnen Fraktionen hierüber zu sprechen. (Beifall von der SPD.) Ein solches Gespräch haben Sie jedenfalls mit unserer Fraktion nicht geführt. Deswegen möchte ich an dieser Stelle Folgendes klarstellen: Liebe AfD, der Landtag ist kein Schaukasten! (Beifall von der SPD.) Zudem ist es aufgrund der besonderen Bedeutung einer Verfassungsänderung einerseits und auch aufgrund der Kosten auslösenden Faktoren einer solchen Verfassungsänderung andererseits aus meiner Sicht, aber auch aus Sicht der SPD-Fraktion nicht sinnvoll, einzelne Ände- (Abg. Schindelhauer (SPD)) rungen der Verfassung vorzunehmen. Wir werden uns in dieser Legislaturperiode mit Änderungen der saarländischen Verfassung beschäftigen, dann jedoch umfassend und unter Abwägung, welche Änderungen tatsächlich notwendig sind, und dies gemeinsam für alle Saarländerinnen und Saarländer. Deswegen werden wir den Antrag ablehnen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD.)

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