Stephan Toscani
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte für die CDU-Landtagsfraktion in dieser Aussprache eine erste Einschätzung zum geplanten Transformationsfonds abgeben. Wir stimmen mit Ihnen in der Bewertung der Ausgangssituation überein: Ja, das Saarland steht vor immensen Herausforderungen durch den Klimawandel. Unser Fokus liegt auf der Automobilindustrie: Der Wandel vom Verbrennermotor zum Elektromotor, das ist ein eigener Transformations-, ein eigener Strukturwandelprozess. Künftig soll im Saarland grüner Stahl produziert werden, auch das erfordert gigantische Investitionen. Ja, das Saarland ist von dieser Transformation auch überproportional betroffen, stärker als viele andere Regionen in Deutschland, stärker als jede andere Region in Deutschland. In dieser Bewertung der Ausgangslage sind wir uns also weitgehend einig. Welche Schlussfolgerungen ziehen wir aus dieser Bewertung? Der Schutz des Klimas, meine Damen und Herren, ist eine Vorgabe von EU und der Bundesrepublik, von EU Gesetzen und ‑ bundesdeutschen Gesetzen. Die EU hat 2021 gesetzlich beschlossen, bis 2050 klimaneutral zu werden. Sie wissen um den Green Deal. Die Bundesrepublik Deutschland geht sogar noch einen Schritt weiter: Deutschland hat mit dem Klimaschutzgesetz beschlossen, bis zum Jahr 2045, also 5 Jahre früher, CO neutral zu sein. ‑ Da aber die Transformation eine gesetzliche Vorgabe von EU und Bund ist, so ist es in erster Linie auch die Aufgabe von Europäischer Union und Bundesrepublik, für die Folgen dieser Transformation geradezustehen. Das Saarland ist überproportional betroffen. Wir brauchen deshalb nicht irgendwelche Mittel von der Europäischen Union und von der Bundesrepublik, nicht das an Mitteln, was jedem zusteht - nein, wir als Saarland brauchen überproportionale Hilfe von der Europäischen Union und vom Bund, wenn wir die Transformation bestehen wollen. Das ist unsere erste zentrale Forderung. (Beifall von der CDU.) Das muss gewährleistet sein, bevor wir uns als Land in dieser Größenordnung verschulden. Das Sondervermögen ist ja kein positives Vermögen, es handelt sich vielmehr um neue Schulden, um 3 Milliarden Euro an neuen Schulden. Das ist der größte Schuldenanstieg in der Geschichte unseres Landes. Nehmen wir das Sondervermögen „Pandemie“ hinzu, betrachten wir beide Sondervermögen zusammen, stellen wir fest, dass in den nächsten Jahren der Schuldenstand des Landes von 15 auf 19 Milliarden Euro ansteigen wird. Bevor sich unser Land in dieser gigantischen Größenordnung verschuldet, wollen wir als CDU wissen: Welcher Beitrag zur Transformation der saarländischen Industrie kommt von der EU? Welcher Beitrag kommt vom Bund? Dazu, Herr Minister, haben Sie nichts gesagt. Nichts. Keine Zahlen, gar nichts. „Besondere Zeiten verlangen besondere Herausforderungen“, haben Sie gesagt. Das war nun aber keine besondere Antwort, die wir heute von Ihnen gehört haben. Das war einfach zu wenig! (Beifall von der CDU.) (Abg. Toscani (CDU)) Die Erhaltung der Stahlindustrie in Deutschland ist eine nationale Herausforderung. Es liegt im nationalen Interesse, dass wir Stahlproduktion in Deutschland behalten. Stahl ist nun einmal Ausgangsprodukt für viele andere Industriezweige und Industriebereiche. Deshalb ist aber auch diese strategische Linie, dieser Gedanke einer strategischen Autonomie im Bereich der Stahlproduktion, eine gesamtstaatliche Aufgabe. Und es gibt Möglichkeiten der Förderung. Wenn Ihre These richtig ist, wonach das Saarland ein Lackmustest für die Transformation ist, die Transformation der saarländischen Wirtschaft quasi eine Aufgabe von nationalem Interesse ist - Stichwort Stahlindustrie , ja, dann muss ‑ doch auch eine starke nationale Unterstützung kommen. Es gibt diesbezüglich Möglichkeiten: Es gibt den Transformations- und Klimafonds des Bundes, in diesem Topf liegen 60 Milliarden Euro. Daraus erwarten wir umfängliche und mächtige Hilfen. Die Bundesrepublik hat an anderer Stelle gezeigt, dass sie bereit ist, den regionalen Strukturwandel mit wuchtigen Mitteln zu unterstützen. Denken Sie an den Ausstieg aus der Kohleverstromung: Es gibt vier Regionen in Deutschland, die bislang Braunkohle produziert haben. Jeder dieser vier Regionen, wird mit, wenn ich mich richtig erinnere, jeweils 10 Milliarden Euro geholfen. Die Bundesrepublik hat also schon gezeigt, dass sie bereit ist, besonderen regionalen Strukturwandel, mit besonderen Mitteln zu unterstützen. Genau das fordern wir auch für das Saarland ein! (Beifall von der CDU.) Dafür bedarf es des politischen Einsatzes einer Landesregierung, dafür bedarf es des besonderen Einsatzes einer Regierungschefin. Anke Rehlinger hat in ihrer Regierungserklärung im April ja diesen Anspruch an sich selbst und für sich selbst und für die Landesregierung formuliert. Ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin: „(…) die gewaltigen Herausforderungen wird das Saarland nicht allein (...) bewältigen können (…). Wir werden deshalb die Kraft der Alleinregierung nutzen“, so die Ministerpräsidentin. Und: „Ich persönlich werde mein politisches Gewicht in Berlin dafür einsetzen, dass wir jeden Euro bekommen, den wir (…) finden können.“ Naja, letzte Woche hat das ja noch nicht so ganz funktioniert, da ist noch Luft nach oben. Aber, Frau Ministerpräsidentin, bleiben Sie dran! Sie haben dabei die volle Unterstützung der CDU Saar. (Beifall von der CDU.) Es kommt auf den Einsatz der Landesregierung an, es kommt auf den Einsatz der Ministerpräsidentin an. In der Vergangenheit ist Entsprechendes gelungen: Der frühere Ministerpräsident Lafontaine hat zwei Teilentschuldungen für das Saarland herausgeholt. Die frühere Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer hat in Berlin 500 Millionen Euro zusätzlich für das Saarland herausgeholt, 500 Millionen Euro jährlich für das Saarland. Meine Damen und Herren, das ist die Messlatte! Hieran zeigt sich, ob eine Ministerpräsidentin echtes politisches Gewicht hat. (Beifall von der CDU.) Wir sind uns einig, dass wir im Saarland besondere Investitionen brauchen, insbesondere zur energetischen Sanierung öffentlicher Gebäude. Aber ist dafür ein Sondervermögen in dieser Größenordnung notwendig? Müssen wir zur energetischen Sanierung öffentlicher Gebäude gegen die Schuldenbremse verstoßen? Wenn man sich den Gebäudebestand des Landes anschaut, nur mal die Landesebene betrachtet, sieht man, dass wir mehrere Hundert Millionen Euro in einem anderen Sondervermögen, dem Sondervermögen „Zukunftsinitiative“, bislang nicht verausgabt haben. Der Rechnungshof hat darauf bereits mehrfach hingewiesen. Ich erinnere daran, dass wir in den vergangenen Jahren hohe Investitionsmittel in den Landeshaushalt eingestellt haben, die Mittel aber gar nicht ausreichend abgeflossen sind. Hinsichtlich der Kommunen ist, so glaube ich, unstreitig, dass wir einen enormen Sanierungsstau haben. Schulen sind marode, bei Dorfgemeinschaftshäusern und Kindergärten besteht ein großer energetischer Sanierungsbedarf. Es besteht ein allgemeiner Sanierungsbedarf, aber auch energetische Sanierung ist notwendig. Wir als CDU haben das in unserem Wahlprogramm deutlich angesprochen: Wir haben ein Sonderprogramm für die öffentliche Infrastruktur gefordert. Wir haben Überlegungen angestellt, wie man massive öffentliche Investitionen auslösen und dabei trotzdem die Schuldenbremse einhalten kann, also dem Prinzip der doppelten Nachhaltigkeit genügen kann. Deshalb lautet die zweite Prämisse aus Sicht der CDU Fraktion: ‑ Wir sollten zunächst einmal alle Wege ausschöpfen, mit denen sich Investitionen für die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude mobilisieren lassen, ohne gegen die Schuldenbremse zu verstoßen. Ich komme zu einem dritten Punkt, dabei geht es um eine rechtliche Frage. Es stellt sich die Frage, ob die von Ihnen vorgetragene Ausnahme von der Schuldenbremse rechtlich trägt. Das Grundgesetz sieht Ausnahmen von der Schuldenbremse vor - das wurde zitiert - im Falle von Naturkatastrophen oder anderen außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen. Die entscheidende Frage wird sein: Ist der Transformationsprozess in Verbindung mit der aktuellen Energiekrise Rechtfertigung genug für die Feststellung einer solchen Ausnahmesituation? Das Bundesfinanzministeri- (Abg. Toscani (CDU)) um ist bislang skeptisch. Der Bundesfinanzminister hat geäußert, die Energiekrise stelle für ihn keine außergewöhnliche Notsituation dar. Letztlich müssen wir als Landtag diese Frage beantworten. Der Landtag entscheidet mit den Stimmen der Mehrheit, ob er eine Notlage feststellt. Ich sage für die CDU-Fraktion: Man muss sich genau anschauen, ob eine die Ausnahme von der Schuldenbremse begründende Notsituation gegeben ist. Das ist eine komplizierte verfassungsrechtliche Frage, und das wollen wir uns dann auch in aller Ruhe anschauen. Meine Damen und Herren, die Landesregierung muss aber nicht nur den Landtag überzeugen, die Landesregierung muss auch das Bundesfinanzministerium überzeugen. Warum? - Wir bekommen als Saarland jährlich 400 Millionen Euro Sanierungshilfen zusätzlich zum normalen Finanzausgleich. Wir bekommen die 400 Millionen Euro pro Jahr on top, aber nicht einfach so, sondern wir haben uns in einer Sanierungshilfevereinbarung verpflichtet, die Schuldenbremse einzuhalten. Und das überwacht das Bundesfinanzministerium. Wenn wir diese Vorgabe nicht einhalten, gefährden wir möglicherweise diese 400 Millionen Euro pro Jahr an zusätzlichen Sanierungshilfen. Die, meine Damen und Herren, dürfen wir natürlich auf keinen Fall aufs Spiel setzen, das wäre ein Riesen-Eigentor. Der Verlust der Sanierungshilfen darf uns auf gar keinen Fall passieren! (Beifall von der CDU.) Ich komme zur vierten Frage. Das ist die Generationengerechtigkeit; wie weit, wie stark dürfen wir auf Kosten künftiger Generationen handeln? Am Ende ist es eine ethische Frage. Selbst wenn man unterstellt, dass das Ganze juristisch Bestand hat: Die Schulden, die Kredite sind zurückzuzahlen. Wer zahlt sie zurück? Es sind unsere Kinder und unsere Enkelkinder. Die Rückführung beginnt nach Ihren Planungen im Jahr 2035, und der Zeitraum der Rückzahlung soll 40 Jahre betragen. Wir reden also von einem Zeitraum bis ins Jahr 2075, also über mehr als 50 Jahre von heute aus gesehen. Wie weit dürfen wir Lasten in die Zukunft verschieben? Wie weit und wie stark dürfen wir unseren Kindern und Enkelkindern Lasten aufbürden? Niemand von denen, die das heute beschließen, wird dann noch im Amt sein, kaum jemand von uns - die Jüngeren, ja, die Älteren, ich eingeschlossen, nein - wird dann noch leben. Meine Damen und Herren, ist das Generationengerechtigkeit? Meine Damen und Herren, ist das generationengerecht? Ist das nachhaltige Politik? (Abg. Commerçon (SPD): Ja.) Noch eine Überlegung dazu: Wir hatten in den vergangenen 14 Jahren drei schwere Krisen: 2007 die Finanzkrise, 2015 die Flüchtlingskrise und jetzt aktuell die Pandemie. Glauben Sie im Ernst, wir bleiben von weiteren Krisen verschont? Glauben Sie im Ernst, wir sehen in den nächsten Jahren keine weiteren Krisen? Wenn eine kommt, was dann? Noch ein Sondervermögen? Nein, denn dann gibt es definitiv keinen Spielraum mehr. Hinzu kommt die Belastung künftiger Generationen. Es ist ja nicht das einzige Sondervermögen, das jetzt in der Diskussion ist. Wir haben bereits ein Sondervermögen wegen der Pandemie beschlossen. Und die Tilgung kostet auch schon Geld, bürdet dem Landeshaushalt auch schon zusätzliche Kosten auf, ab 2025 rund 50 Millionen Euro pro Jahr. Wenn wir die Tilgung des geplanten Sondervermögens „Transformation“ und des schon beschlossenen Sondervermögens „Pandemie“ zusammennehmen, dann kommt man überschlägig - das muss man verifizieren - auf einen Betrag von möglicherweise 150 Millionen Euro pro Jahr - zusätzlich! Kann das der saarländische Landeshaushalt ab 2035/2040 schultern? Und dann müssen wir bedenken: Die Zinsen steigen zurzeit. Wenn die Zinsen weiter steigen, werden diese Belastungen ungleich größer. Insgesamt kann das dann im Jahr 2035/2040 zur Handlungsunfähigkeit unseres Landeshaushalts, zur Handlungsunfähigkeit unseres Landes führen. Wenn das schiefgeht, dann ist das Saarland weg! Mit einem Sondervermögen in dieser Größenordnung riskieren wir die Eigenständigkeit unseres Landes! Ich komme zu einem letzten Punkt. Gerade wenn es um so hohe Risiken geht, kommt es besonders auf die extrem gute fachliche Umsetzung an. Was wir da bisher hören, reicht uns an konzeptionellen Grundlagen nicht aus. Das ist noch zu dünn, da muss entschieden noch konkretisiert und nachgeliefert werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich fasse für die CDU-Landtagsfraktion zusammen: Wir lehnen diesen Transformationsfonds nicht einfach deshalb ab, weil wir Opposition sind, aber wir haben schwerwiegende politische, rechtliche und ethische Vorbehalte gegen Ihren Vorschlag. Wir werden die nächsten Wochen nutzen, um einen eigenen Vorschlag zu entwickeln. Und damit treten wir dann in den politischen Wettbewerb um den besten Weg für unser Land. (Beifall von der CDU.)
