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Nadia Schindelhauer

SPD 22.06.2022 Sitzungen 17/3

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Zusammenhang mit der Wahl zum 17. Landtag des Saarlandes am 27. März 2022 sind beim Landtag bisher insgesamt vier Wahlanfechtungen eingegangen. Dem Wahlprüfungsausschuss kam die Aufgabe zu, die Entscheidung des Landtages zu diesen Wahlanfechtungen vorzubereiten. Dabei war zunächst zu prüfen, ob die Wahl in zulässiger Weise, das heißt form- und fristgerecht angefochten wurde. Die Wahl kann nach § 46 Abs. 3 des Landtagswahlgesetzes nur durch die Landeswahlleiterin in ihrer amtlichen Funktion und durch jeden Wahlberechtigten, also Deutsche ab vollendetem 18. Lebensjahr, die sich seit mindestens drei Monaten im Saarland gewöhnlich aufhalten, angefochten werden. Zeitlich muss die Anfechtung innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Ergebnisses im Amtsblatt des Saarlandes erfolgen. Das war am 21. April 2022 der Fall. Schriftform ist vorgeschrieben, insbesondere eine Anfechtung durch E-Mail ist damit nicht möglich. Der Ausschuss kam bereits nach Prüfung der ersten zwei Anfechtungen einstimmig zu dem Ergebnis, dass selbige den genannten Zulässigkeitskriterien nicht entsprechen. Die vierte Wahlanfechtung - die Nummerierung ergibt sich aus der Chronologie des Eingangs - ist zwar zulässig, allerdings unbegründet. Auch das Votum des Ausschusses bezüglich dieser Wahlanfechtung erging einstimmig. Anträge auf mündliche Verhandlung und Beweisaufnahme wurden aufgrund der drei von mir genannten Wahlanfechtungen im Antrag 17/26 daher nicht gestellt. Der Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung sowie Datenschutz und Informationsfreiheit hat in seiner Sitzung am 14. Juni 2022 deshalb einstimmig beschlossen, dem Plenum den Antrag Drucksache 17/26 zur Abstimmung vorzulegen und damit unter Zurückweisung von zunächst drei von vier Wahlanfechtungen die Gültigkeit der Landtagswahl vom 27. März 2022 festzustellen. - Vielen Dank. (Beifall.)

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