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Dr. Magnus Jung

22.06.2022 Sitzungen 17/3

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal herzlichen Dank an die SPD-Fraktion, die heute diesen Gesetzentwurf eingebracht hat, Danke an Réka Klein für ihre Worte und allen Kolleginnen für das, was sie hier gesagt haben. Das war sehr wohltuend und es war auch eine Debatte, die dem Thema und insbesondere der schwierigen Situation angemessen ist, in der sich sehr viele Frauen auch heute noch befinden, wenn sie schwanger sind, wenn sie eine wichtige Entscheidung für sich, möglicherweise auch für ihr Kind, für ihre Familie, treffen müssen. Ich kann mich all dem anschließen, was von diesen drei Frauen heute gesagt worden ist. Der vorliegende Gesetzentwurf ist, wie auch schon ausgeführt wurde, schon von der letzten Landesregierung vorbereitet worden, konnte aber mit Blick auf das Ende der Legislaturperiode nicht mehr eingebracht werden. Er soll aber jetzt relativ zügig beraten werden. Er soll auch rückwirkend zum ersten Januar in Kraft gesetzt werden. Es geht dabei nicht nur um redaktionelle Änderungen, wie hier fälschlicherweise behauptet worden ist, sondern um eine Veränderung der Förderpraxis. Wir gehen von 80 auf 90 Prozent hoch. Wir verzichten zukünftig darauf, dass für die sexualpädagogischen Präventionsmaßnahmen zusätzliche Anträge gestellt werden, weil das nämlich eine Pflichtaufgabe ist, die wir als Land zu fördern haben. Wir machen es den Trägern damit einfacher, die Mittel zu bekommen, die ihnen zustehen. (Beifall von der SPD.) Damit bekommen sie zunächst einmal das Gleiche, was sie bislang hatten, aber dabei wollen wir es als Landesregierung nicht bewenden lassen, denn gleichzeitig zu dieser Gesetzesänderung haben wir uns mit den Trägern dazu entschieden, auch das Verfahren zur Berechnung der Förderhöhe, also der Frage der anerkannten Personal- und Sachkosten, zu verändern. Deshalb werden die Träger ab diesem Jahr unter dem Strich knapp 400.000 Euro zusätzlich an Landesförderung zur Finanzierung ihrer Arbeit erhalten. Ich bedanke mich ganz herzlich beim Finanzminister, dass er mitmacht. Wir haben das gemeinsam abgestimmt. Ich denke, das ist eine gute Botschaft für die Träger dieser wichtigen Angebote, dass das Land ab jetzt zusätzliche Mittel in die Hand nimmt, um die Träger in ihrer wichtigen Arbeit zu unterstützen. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, wie es andere schon getan haben, um mich bei den Trägern ganz herzlich zu bedanken, nicht nur bei den Trägern, sondern auch bei den rund 19 Beratungskräften, die die unterschiedlichen Träger im Saarland beschäftigen, denn sie leisten eine außerordentlich wichtige und schwierige Beratungsarbeit. Ich kann mir vorstellen, dass es nicht nur die Frauen sind, die mit schwerem Herzen in die Beratungsstellen kommen, sondern dass es auch für die Beschäftigten oft so ist, dass sie Dinge in Beratungsgesprächen hören, Sorgen und Nöte, dass sie existenzielle Krisen von Menschen mit verfolgen, sie in diesen Situationen begleiten, was bei ihnen als Beschäftigte in diesem Bereich nicht einfach in den Kleidern stecken bleibt. Das nimmt man mit nach Hause und das fordert die ganze Frau und den ganzen Mann in der Beratungssituation. Deshalb herzlichen Dank an alle Beschäftigten, aber auch herzlichen Dank an die Träger, die nach wie vor bereit sind, zur Finanzierung dieser Angebote eigenes Geld zur Verfügung zu stellen. Auch wenn wir zukünftig als Land insgesamt rund 2 Millionen Euro für diesen Bereich ausgeben werden, so bleiben an den Trägern doch rund 200.000 Euro an Eigenanteil hängen. Ich bedanke mich dafür, dass sie diesen Anteil übernehmen. Ich möchte die Bürgerinnen und Bürger aber dazu aufrufen, die Träger zu unterstützen und ihnen unter die Arme zu greifen, damit sie diesen Eigenanteil auch aufbringen können. Die Träger sind an vielen Stellen auf Spenden angewiesen. Deshalb möchte ich herzlich darum bitten, dass in der saarländischen Bevölkerung diese Arbeit der Träger durch Spenden und Weiteres unterstützt wird, damit die Finanzierung insgesamt gelingen kann. Die heutige Beratung ist sicherlich auch noch einmal ein Anlass, auf die Bedeutung der Schwangerschaftskonfliktberatung hinzuweisen. Dies haben die Kolleginnen und Kollegen schon getan. Sie ist eine unverzichtbare Hilfe für Frauen und Paare, die sich gezwungen sehen, in einer sehr schwierigen Situation eine Entscheidung zu treffen. Aber mit dieser Entscheidung an sich ist es noch nicht beendet. Denn egal, wie man sich entscheidet, man nimmt die Entscheidung für den Rest des Lebens mit. Deshalb ist die Beratung in dieser Situation so wichtig. Deshalb ist es auch so wichtig, dass es nicht nur eine Beratung gibt, sondern dass auch Hilfen organisiert werden und informiert wird, wie man eine Entscheidung treffen kann und wie man beispielsweise das Leben zukünftig mit einem Kind gut führen kann. Am Ende ist für uns alle wichtig, sagen zu können, dass wir vor jeder Entscheidung den gleichen Respekt haben, egal wie sich eine Frau entscheidet. Das ist ein wichtiges Signal dieser Sitzung. Denn das ist der Konsens, den wir in Deutschland haben und den es zu verteidigen gilt. (Beifall von der SPD.) Es geht uns weiterhin darum - deshalb ist die Debatte so sinnvoll -, ungewollte Schwangerschaften auch in Zukunft zu vermeiden. Dafür gibt es viele Ansätze. Das ist aber auch keine Selbstverständlichkeit, dass es funktioniert. Es ist schon einiges erreicht worden. Ich erinnere mich, dass wir bereits vor Jahren über die damals sehr hohe Zahl von gerade jungen Frauen gesprochen haben, die ungewollt schwanger geworden sind. Ihre Zahl ist wohl ein gutes Stück zurückgegangen, aber nach wie vor ist es ein Problem, an dem wir weiterarbeiten müssen. Wir müssen uns insgesamt darum bemühen, dass wir die Bedingungen für das Aufwachsen von Kindern verbessern. Das ist ein wichtiger Punkt für die Frauen und Familien. (Beifall von der SPD.) Damit man von den Zahlen her einordnen kann, um was es geht, möchte ich Sie informieren, wie sich die Zahlen im Saarland darstellen: Wir hatten im Jahr 2020, dem letzten Jahr, aus dem sichere Zahlen vorliegen, knapp 6.000 Klientinnen und Klienten in den Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen im Saarland, darunter 4.800 Erstkontakte und ein erheblicher Teil von Frauen mit Migrationshintergrund. Es gehört ja zur Debatte, dass man die entsprechenden Rahmenbedingungen betrachtet. Blicken wir auf die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche im Saarland. Wir hatten im Saarland 1.915 im Jahr 2020, im letzten Jahr gab es einen deutlichen Rückgang auf nur noch 1.339. Wir können mit Blick auf die bundesweite Entwicklung insgesamt durchaus feststellen, dass in letzten 10 Jahren eine deutliche Reduzierung gelungen ist. Wir sehen aber auch, dass die Zahlen am Ende sehr hoch sind und jeder einzelne Fall immer ein schwieriger Fall ist. Deshalb brauchen wir diese Beratungsangebote auch in Zukunft dringend und müssen sie weiter unterstützen. Deshalb ist die Entscheidung, die wir heute mit der Ersten Lesung dieses Gesetzentwurfs einleiten, eine gute. Ich bitte das Haus im Namen der saarländischen Landesregierung um Unterstützung des Gesetzentwurfes. - Vielen Dank. (Beifall von der SPD.)

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