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Réka Klein

SPD 22.06.2022 Sitzungen 17/3

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg*innen! Wir beraten heute die Änderung des Gesetzes zur Schwangerschaftskonfliktberatung. Hinter den Änderungen steht ein großes Ziel: Wir möchten unsere Strukturen zur Schwangerschaftskonfliktberatung im Land stärken. Wir dürfen nicht das Risiko eingehen, dass aufgrund immer weiter steigender Kosten Träger aus der Beratungstätigkeit aussteigen müssen. Deshalb möchten wir den Förderumfang von 80 auf 90 Prozent erhöhen. Das bedeutet mehr Geld für Personal und Sachkosten. Hier noch ein Hinweis: Es war für die Träger auch bisher möglich, eine Erhöhung von 10 Prozent zu erhalten, davon wurde auch rege Gebrauch gemacht. Wurde dem Sozialministerium ein entsprechender Antrag vorgelegt, zusätzlich zum eigentlichen Angebot auch Präventionsmaßnahmen im Bereich der Sexualpädagogik durchzuführen, dann wurde der Zuschlag gewährt. Diese Sonderregelung soll entfallen, alle sollen 90 Prozent öffentliche Förderung erhalten. Wir schaffen damit bessere Förderkonditionen und Planungssicherheit und reduzieren Verwaltungsaufwand auf allen Seiten. (Beifall von der SPD.) Jede Frau, jede Familie, die sich in einer solchen Konfliktsituation befindet, die nicht weiß, ob sie der Aufgabe, Mutter zu sein, gewachsen ist, die Opfer sexueller Gewalt wurde, deren Schwangerschaft vielleicht lebensbedrohlich sein könnte - diese Liste könnte ich jetzt noch lange weiterführen -, muss eine angemessene Beratung bekommen. (Beifall von der SPD.) Wie Sie wissen, geht die Hilfe der Beratungsstellen weit über ein Gespräch hinaus. Häufig sind es Einzelfallhilfen mit ganz praktischen Fragestellungen: Welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten stehen mir zu? Wie finde ich schnell eine Hebamme? Wie ist die rechtliche Situation von unverheirateten Vätern? Wie bekomme ich zum Beispiel meine Ausbildung und mein Kind unter einen Hut? - Wissen Sie, ich bin dankbar, dass ich damals während und nach meiner Schwangerschaft Unterstützung bei einer Beratungsstelle gefunden habe, und ich weiß, das geht vielen Frauen so. Und genau diese Beratung sicherzustellen, liegt in unserer Verantwortung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, als Land sind wir dazu verpflichtet, ein ausreichendes Angebot an Beratungsstellen zur Verfügung zu stellen. Das bedeutet konkret, für je 40.000 Einwohner*innen mindestens eine Vollzeit-Beratungskraft vorzuhalten. Wir müssen sicherstellen, dass die Beratungsstellen nah genug am Wohnort der betroffenen Personen sind. Das tun wir auch in all unseren Landkreisen. Und wir müssen ein vielfältiges Angebot sicherstellen. Mit unseren Beratungsstellen bei unterschiedlichsten Trägern mit verschiedenen Weltanschauungen kommen wir dem ausgezeichnet nach. Ich bin alleinerziehende Mutter, ich liebe mein Kind über alles und ich denke, dieses Gefühl können viele Eltern nachvollziehen. Dennoch bin ich der festen Überzeugung, dass jede Frau die (Abg. Klein (SPD)) Entscheidung, ob sie eine Mutter sein möchte, selbst treffen muss. (Beifall von der SPD.) Für uns als SPD und für mich als Feministin ist klar, die sexuellen und reproduktiven Rechte von Frauen sind unantastbar. (Beifall von der SPD.) Die Schwangerschaftskonfliktberatung befähigt zu einer solchen Entscheidung zur Wahrung der eigenen reproduktiven Rechte. Und darüber hinaus befindet sich in dieser Gesetzesvorlage Art. 2; da es sich jeweils um Ausführungsgesetze zu einem Bundesgesetz handelt, bot sich diese Kombination an. Er zielt auf eine interne Zuständigkeitsveränderung ab. Bislang wurde die Politik im Bereich der frühkindlichen Bildung von zwei Ministerien geleitet. Wir sind der Meinung, richtig gut und richtig effizient wird es dann, wenn es aus einer Hand kommt. Deshalb wird künftig unser Bildungsministerium auch die Verantwortung für unsere Kitas tragen. Ich bitte daher die Mitglieder des Landtages diesem Gesetz in Erster Lesung zuzustimmen und es an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit zur weiteren Beratung zu überweisen. - Vielen Dank. (Beifall von der SPD.)

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