Christine Ursula Streichert-Clivot
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Erlauben Sie mir, zunächst noch kurz Gäste zu begrüßen: Es freut mich außerordentlich, dass der neue Vorsitzende der GEW Saar, der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, als Vertreter vieler Lehrerinnen und Lehrer gemeinsam mit seinem Kollegen Andreas Sánchez Haselberger, Vorsitzender des Hauptpersonalrates der Gemeinschaftsschulen, heute bei uns ist. Herzlich willkommen! (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Erlauben Sie mir an dieser Stelle auch, darauf hinzuweisen, dass meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für die Schulsozialarbeit viel Verantwortung tragen, ebenfalls hier sind. Das freut mich ausgesprochen. Und es sind auch Vertreter der Kirchen heute bei uns, der Kirchen, die im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Schulseelsorge in diesem gesamten Umfeld sehr viele Aufgaben übernehmen - zugunsten der Kinder und Jugendlichen in diesem Land. Vielen Dank auch dafür! (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Als Bildungsministerin möchte ich zum Einstieg in meinen Vortrag sagen: Ich bin ausgesprochen glücklich, in diesem Parlament nun auch als Landtagsabgeordnete vertreten zu sein. Es freut mich, dass sich die ersten, wirklich beeindruckenden Reden, die hier insbesondere von Vertretern meiner Fraktion gehalten wurden, mit der Zukunft von Kindern und Jugendlichen beschäftigen. Die Rede von Kira Braun und nun auch die Beiträge in der Aussprache zu diesem Gesetz - es ist wirklich wunderbar, dass wir mit diesem Schwerpunkt in die neue Legislaturperiode einsteigen. Dass das so ist, das ist, so meine ich, ein ganz besonderes Signal. Darin spiegelt sich auch die Verantwortung, die diese Regierung für die Menschen hier im Lande übernimmt. Dafür vielen, vielen Dank! (Beifall von der SPD.) Ich glaube, die Aussprache hat hier sehr deutlich gez eigt ‑ ‑ (Zuruf des Abgeordneten Scharf (CDU).) Entschuldigung? (Abg. Scharf (CDU): Ich habe gesagt, die Re- den der CDU-Vertreter waren auch nicht schlecht. - Abg. Commerçon (SPD): Die Mehrheit im Land hat das anders gesehen. - Sprechen.) Ich komme ja noch zur Würdigung der Reden der CDU-Fr aktion. Ich bin noch nicht am Ende, sondern erst am Anfang, Herr Scharf. - Kommen wir nun zum Artikelgesetz. Wir reden hier heute sicherlich über mehr als nur über eine rechtliche Würdigung der Schulsozialarbeit. Wir reden vielmehr, das wurde auch in der Aussprache deutlich, über einen grundsätzlichen Wandel, in dem sich unsere Schule und unsere Gesellschaft befinden. Unsere Gesellschaft ist individueller geworden, vielfältiger, bunter - damit aber eben auch ein Stück weit herausfordernder. Wir sprechen heute über die Schule nicht mehr nur im Sinne eines Lernortes, sondern im Sinne eines Lebensortes, an dem Kinder und Jugendliche mit vielen Erwachsenen, die sie schützen, unterstützen und tragen, zusammenkommen. Für mich ist es eine Selbstverständlichkeit, dass die Schule ein Ort sein muss, an dem die kleinen und großen Herausforderungen und Probleme v on Kindern und Jugendlichen ernst genommen werden. Diese Herausforderungen und Probleme machen eben nicht einfach an der Schultür halt, sondern entfalten sich oftmals gerade erst im Klassenraum, werden an diesem Ort sichtbar. Deswegen müssen wir alles dafür tun, dass Hilfe und Unterstützung auch in die Klassenräume kommt. Dazu trägt dieses Gesetz bei. (Beifall von der SPD.) Wer sind denn nun die Unterstützerinnen und Unterstütz er? Natürlich sind es in allererster Linie die Lehrerinnen und Lehrer. Das ist die größte Gruppe an Erwachsenen, die sich an der Schule findet. Das sind diejenigen, die einen Anspruch an die eigene Arbeit haben, an die sich aber auch vor Ort sehr hohe Erwartungen richten: die Erwartung, dass sie möglichst viel Wissen in die Köpfe der Kinder bringen, möglichst viel Wissen in eine Lerngruppe bringen und vor allem dass sie die Kinder auch individuell fördern und ihnen gerecht werden. Natürlich ist das ihr Auftrag. Und dieses Gesetz stellt nichts von diesem Auftrag infrage, ganz im Gegenteil, es würdigt diesen Auftrag und sorgt für zusätzliche Unterstützung, damit Lehrerinnen und Lehrer an der Stelle auch entlastet werden können, damit sie ihrem Bildungsauftrag tatsächlich auch nachkommen können. (Beifall von der SPD.) Zum Netzwerk einer Schule gehören Eltern, Erziehungsberechtigte, die mit ihren eigenen beruflichen Herausforderungen, aber auch ihrer finanziellen Situation konfrontiert sind. Und das ist gerade in Zeiten einer Krise, wie wir sie gerade durchleben, und in Zeiten des Wandels nicht selten auch mit existenziellen Sorgen verbunden. Das sind alles Themen, die hier ja auch immer breit diskutiert werden. Natürlich beschäftigt viele Familien, bei denen ein Elternteil bei Ford arbeitet, gerade die Frage, wie es mit diesem Arbeitsplatz weitergeht. Das geht doch an Kindern nicht spurlos vorbei! Weder wenn man morgens beim Frühstück - sofern es eins gibt - zusammensitzt, noch abends beim Abendessen, wenn man als Familie zusammenkommt. Kinder nehmen das wahr und machen sich selbst Sorgen. Es ist die Unklarheit, wie es weitergeht in einer Pandemie, in der das Restaurant geschlossen ist und ich nicht weiß, ob mein Arbeitsplatz nach der Pandemie wieder da ist. Es ist die Unsicherheit, wenn Familienangehörige sterben oder von schwerer Krankheit betroffen sind. All das sind doch Themen, die Kinder mit in die Schule bringen und die im Übrigen auch das Verhältnis zwischen Schule und Elternhaus, zwischen Lehrerinnen und Lehrern und den Eltern, auch nicht sorgenfrei gestalten. Es geht heute vornehmlich um die Kinder und Jugendlichen. In deren Ranzen ist ganz viel Gepäck. Und da rede ich nicht von Büchern oder Tablets. Ich rede davon, dass Kinder sich damit auseinandersetzen müssen, wenn sich Eltern trennen, dass sie sich damit auseinandersetzen müssen, wenn es Gewalt oder sexuellen Missbrauch in der eigenen Familie gibt, wenn sie davon betroffen sind. Ich rede darüber, dass Kinder auch ihre kleinen Sorgen haben, wenn sie den Wohnort oder die Schule wechseln müssen. Ich rede im Übrigen auch über Kinder mit Behinderungen, die um Anerkennung in einer Klasse kämpfen, die wissen wollen, welche Rolle sie in der Klasse haben. All das sind Fragen, über die wir uns in diesem Landtag sehr stark auseinandersetzen. Und es ist schön, dass wir darüber auch kritisch und konstruktiv - so hoffe ich doch - miteinander diskutieren. Es ist schön zu sehen, welche Anerkennung in der Sache für dieses Arbeitsfeld besteht. Kinder und Jugendliche sind doch das Zentrum aller Anstrengungen, wenn es um Bildungspolitik geht! Wir Erwachsene sollten uns immer wieder vor Augen führen, dass wir bei all dem, was wir tun, egal in welcher Profession, in der Politik oder auch im Klassenraum, eigentlich den Auftrag haben, das Beste für Kinder und Jugendliche herauszuholen - nicht mehr, aber auch nicht weniger! (Beifall von der SPD.) Kinder kommen ja per se nicht aggressiv auf die W elt oder setzen sich als erstes Ziel in ihrem Leben, den Lehrerinnen und Lehrern oder ihren Eltern das Leben schwer zu machen. Es sind immer Umstände, die dazu führen. Wenn Kinder mit Problemen belastet in die Schule kommen, können sie weniger oder eben auch gar nicht mehr lernen. Sie alle, die Sie selbst Eltern sind, wissen das doch sehr genau. Wenn Ihr Kind schlechte Noten mit nach Hause bringt, dann kann man einmal die Frage stellen: „Hast du genug gelernt?“ Darüber kann sich jeder selbst ein Bild machen, jeder kennt die Herausforderungen. Aber Sie wissen auch, dass Kinder oft auch schlechte Noten mit nach Hause bringen, wenn sie Sorgen haben. Und die sind sehr, sehr vielfältig. Das zu ignorieren, liebe Kolleginnen und Kollegen, bedeutet, den Kernauftrag von Schule missverstanden zu haben! (Beifall von der SPD.) Ich sage es an dieser Stelle ganz klar: Wessen Herz oder Seele belastet ist - das gilt im Übrigen nicht nur für Kinder, sondern selbstverständlich auch für die vielen Menschen, die im Bildungssystem in allen Professionen Verantwortung tragen -, der kann eben nicht gut arbeiten, der kann nicht gut lernen, der kann sich auch nicht voller Freude dem Lernprozess widmen. Darum geht es in diesem Gesetz, dass wir dem Ziel, das zu ermöglichen, ein gutes Stück näher kommen, dass wir die Sorgen von den Herzen und Seelen der Kinder wegnehmen. Das ist die Anstrengung, der ich mich, ehrlich gesagt, in meinem Amt widme. (Beifall von der SPD.) Kommen wir zur Frage der rechtlichen Verankerung, sie ist ja in verschiedenen Wortbeiträgen gewürdigt worden. Es ging um die Frage, wie der Rechtsanspruch in diesem Gesetz verankert ist. Was Ihnen vorliegt, ist ein Entwurf, der vorsieht, dass das Land - und ich betone: das Land! - sich erstmals gesetzlich der Aufgabe widmet, Schulsozialarbeit zu organisieren. Das Land hat eine klare Vorstellung davon, wie diese Schulsozialarbeit in der Mitbestimmung verankert werden soll. Die Sorgen der Landkreise habe ich sehr wohl vernommen, aber ich habe da gerne zur Aufklärung beigetragen. Im SGB VIII ist in § 13a diese gesetzliche Aufgabe der Jugendhilfe bereits beschrieben! Wir hatten bisher mit den Landkreisen, die für diese Aufgabe im Saarland zuständig sind, nur vertragliche Vereinbarungen. Wir haben uns in der letzten Landesregierung leider nicht auf mehr einlassen können als auf eine vertragliche und damit eine befristete Vereinbarung. Diese sind im Übrigen immer davon abhängig, wer in einer Regierung die Verantwortung trägt. Und dass Mehrheiten sich ändern können, wissen wir alle. Wir sagen an dieser Stelle: Das ist eine Pflichtaufgabe des Landes, die uns im Übrigen - daran will ich erinnern - 2019 der Landesrechnungshof in unser Hausaufgabenbuch geschrieben hat. Insofern ist da nicht übereilt oder hastig ein Gesetz eingebracht worden, sondern wir beschäftigen uns bereits seit 2019 in der Landesregierung mit dieser Aufgabe. Da ist es der logische Schritt, dieses Gesetz jetzt vorzulegen und damit einen langen Beratungs- und Beteiligungsprozess, der nun im Landtag fortgesetzt wird, abzuschließen, indem wir sagen, was wir konkret wollen. Deswegen bin ich der SPD-Fraktion sehr dankbar, dass sie diesen Gesetzentwurf jetzt eingebracht hat. (Beifall von der SPD.) Dieser Gesetzentwurf bedeutet, dass wir Strukturen haben werden, die wir nutzen können, und das ist gut so. Das Land und die Kommunen geben hälftig derzeit rund 10 Millionen Euro für die Schulsozialarbeit aus, das sind rund 3 Millionen Euro mehr als in der Vergangenheit. Circa 60 Schulen konnten erstmalig durch unsere Veränderungen in den letzten Jahren von Schulsozialarbeit profitieren. Insgesamt arbeiten 220 Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter im Land. Ja, da geht noch mehr. Ich will nur als Vergleich sagen: Wir haben im Land über 9.000 Lehrerinnen und Lehrer. Wer da Ängste schürt, dass die Lehrerinnen und Lehrer von Schulsozialarbeitern überrumpelt würden, der hat offenbar nicht verstanden, wie die Situation in der Schule ist. Ich glaube, die Zahlen zeigen, dass man da keine Ängste hegen muss, wenn wir in der Mitbestimmung die Rechte der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter stärken. (Beifall von der SPD.) Es ist auch gut so, dass wir diese Strukturen jetzt haben. Die Bundesregierung hat sich mit dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ selbst auch zur Schulsozialarbeit bekannt. Das ist gut so! Das Geld - 1,7 Millionen Euro an Bundesmitteln - konnten wir ohne Aufbau zusätzlicher Strukturen unmittelbar in unsere Strukturen einfließen lassen. Davon profitieren die Kinder und Jugendlichen, aber davon profitieren selbstverständlich auch die Kommunen, die mit diesem Geld die Beschäftigten in der Schulsozialarbeit einstellen können. Das ist doch eine klare Entlastung für die kommunale Seite! Ich finde, auch das kann man entsprechend würdigen, wenn man sich mit diesem Gesetz auseinandersetzt. (Beifall von der SPD.) Schulsozialarbeit kommt an, sowohl an unseren allgemeinbildenden Schulen als auch an den beruflichen Schulen; darüber ist sehr viel in dem Austausch bereits gesagt worden. Gerade an den beruflichen Schulen, wo Jugendliche einen neuen Weg einschlagen müssen, ist diese Aufgabe äußerst wichtig. Sie spielt eine Schlüsselrolle, um junge Menschen auf dem Arbeitsmarkt zu integrieren und um in einer Verantwortungspartnerschaft und gleichberechtigten Zusammenarbeit ein Stück weit voranzukommen. Multiprofessionalität ist mehr, dazu gehören die Förderschullehrkräfte, die pädagogischen Fachkräfte in den Ganztagsschulen, die Sprachförderlehrkräfte; wir übernehmen im Übrigen die Sprachförderung jetzt auch als Aufgabe des Landes. Dazu gehören auch Schulpsychologen, Gesundheitsfachkräfte, Erzieherinnen und Erzieher, aber auch die Verwaltungskräfte an unseren Schulen, die Hausmeister, die anderen Beschäftigten der Schulen. All diejenigen bilden das Netz um Schule, und der Teamgedanke knüpft dieses Netz. Es ist ein Kompetenznetzwerk, das den Schulen hilft. Sie sehen also, multiprofessionelle Kooperationen sind kein Selbstzweck. Ich glaube, wir sind uns im Hause einig, mit der Ausnahme einer Fraktion, dass das so sein muss. So habe ich auch die Wortbeiträge des ehemaligen Koalitionspartners verstanden. Multiprofessionalität muss uns gelingen, sage ich ganz offen, auch um die konkreten Herausforderungen, die wir heute noch nicht kennen, meistern zu können, mit Mut zur besten Bildung für unsere Kinder und Jugendlichen. - Glück auf. (Anhaltender Beifall von der SPD.)
Alle Reden von Christine Ursula Streichert-Clivot Protokoll ↗
