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Julia Harenz

SPD 18.05.2022 Sitzungen 17/2

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Gesetzentwurf wollen wir den Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern ein Mitspracherecht in unseren Schulen geben - ein Schritt, der für uns hohe Priorität hat und der die Fortsetzung unseres Weges hin zu bester Bildung für unsere Kinder ist. Schulsozialarbeit soll also künftig als Pflichtaufgabe von Schule definiert werden. Damit wird sie dem allgemeinen Erziehungs- und Bildungsauftrag gerecht. Alle Schülerinnen und Schüler werden in ihrer persönlichen, sozialen und schulischen Entwicklung ganzheitlich gefördert. Damit werden auch ihre Bildungschancen erhöht. Als das Schulmitbestimmungsgesetz in der vergangenen Legislatur novelliert werden sollte, war das Echo aus der Schullandschaft sehr positiv, denn um Demokratie erlebbar zu machen, braucht es Mitbestimmung, auch und vor allem in unseren Schulen. Was Mitbestimmung für uns als SPD-Fraktion bedeutet, hat der Kollege Haas eben schon erläutert. Die Novellierung ist ein großer und bedeutsamer Schritt in Richtung einer nachhaltigen und demokratischen Schulund Unterrichtskultur. (Beifall von der SPD.) Ein wesentlicher Bestandteil hat in der letzten Legislatur aber gefehlt, nämlich das Stimmrecht für Schulsozialarbeiter und Schulsozialarbeiterinnen. (Beifall von der SPD.) Dass wir hier trotz vieler Gespräche und Diskussionen mit Verbänden, Landkreisen sowie Lehrerinnen und Lehrern keine Einigung mit dem damaligen Koalitionspartner erzielen konnten, war sehr schade und enttäuschend, aber die Enttäuschung war vor allem bei den Schulsozialarbeitern und Schulsozialarbeiterinnen groß. Das kann ich sehr gut nachvollziehen. Welchen Eindruck soll man gewinnen, wenn man beratend zu Gremien hinzugezogen werden kann, aber nicht zum entsprechenden Thema abstimmen darf? - Gerade so, als ob Schulsozialarbeiter und Schulsozialarbeiterinnen ihren Eindruck äußern dürfen, aber die fachlich qualifizierten Entscheidungen den Lehrkräften überlassen bleiben. Wertschätzung sieht anders aus, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall bei der SPD.) Es soll hier um die Wertschätzung all derjenigen gehen, die keine Lehrkräfte sind. Das sind nicht nur Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter, aber das ist nun mal der erste Schritt. Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter sind nicht dazu da, um den Lehrkräften den Rücken freizuhalten und die Probleme der Kinder möglichst weit von ihnen wegzuhalten. Sie sollen vielmehr ein integrativer Bestandteil sein und somit auch die ganzheitliche Erziehung der Kinder fördern. Ihre Expertise sollen sie einbringen und damit letztendlich auch die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen und der gesamten Schulgemeinschaft stärken. Dazu zählt ganz fundamental die Zusammenarbeit auf Augenhöhe und die Mitbestimmung bei wesentlichen Entscheidungen. Die Notenvergabe bleibt hier ausgenommen. Schulsozialarbeit ist eben nicht nur dafür da, die Kohlen aus dem Feuer zu holen. Das hat auch etwas mit Respekt zu tun, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD.) Es ist also längst überfällig, dass Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter mitbestimmen dürfen, damit die ganzheitliche Entwicklung (Abg. Harenz (SPD)) der Kinder im Vordergrund steht. Das heißt, dass Schule so ausgestattet werden muss, dass alle Schülerinnen und Schüler die besten Bildungschancen haben. Schulen sind eben nicht nur Orte der Wissensvermittlung, sondern vor allem auch soziale Lebens- und Lernorte. (Beifall bei der SPD.) Als solche müssen sie den vielfältigen und individuellen Bedürfnissen unserer Kinder gerecht werden. An einigen Standorten werden Schulsozialarbeiter und Schulsozialarbeiterinnen bereits bestmöglich einbezogen. Deshalb hat unsere Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot - ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin - gesagt: „Was in der Schule Realität ist, sollte durch Gesetze gewürdigt werden.“ Für viele Schulen gießen wir lediglich etwas in ein Gesetz, das bereits jetzt gelebte Praxis ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, genau deshalb ist diese Gesetzesänderung auch so wichtig und richtig. Die Bildung unserer Kinder darf nicht von persönlichen Stimmungen oder dem Schulstandort abhängig sein. Auch das gehört zu dem sozialdemokratischen Versprechen, mit dem wir uns vor 10 Jahren auf den Weg gemacht haben. Und deshalb auch in diesem Fall: allen Kindern alle Chancen jederzeit! (Beifall bei der SPD.) Wenn wir jetzt im Zusammenhang mit Schulmitbestimmung anfangen, über die Befindlichkeiten von Einzelnen zu diskutieren, haben wir doch das Wesentliche aus den Augen verloren, nämlich unsere Kinder. Bestmögliche individuelle Förderung der einzelnen Schülerinnen und Schüler ist nur dann zu erreichen, wenn alle Beteiligten der multiprofessionellen Teams gleichberechtigt und auf Augenhöhe zusammenarbeiten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Gesellschaft wird immer bunter, vielfältiger und individueller, weil sich die Welt um uns verändert, weil sich Arbeits- und Lebensbedingungen verändern. Es ist unsere Aufgabe als Abgeordnete, diese Prozesse zu begleiten und Gesetze und Regelungen im Wandel entsprechend anzupassen. Das ist eine Daueraufgabe. Schule ist hiervon nicht ausgenommen - ganz im Gegenteil. Schule bildet die Grundlage der ganzheitlichen Bildung unserer Kinder, um sie bestmöglich auf die Herausforderungen des Lebens vorzubereiten. Da scheinen wir auch die Meinung der CDU-Fraktion zu teilen. Es geht um bestmögliche Förderung, um das Vorbereiten für die Zukunft. Das bedeutet also auch, dass wir immer wieder reflektieren müssen, wie sich die Gesellschaft verändert und wie sich Schule verändern muss, um dem gerecht zu werden. (Beifall bei der SPD.) Ich kann Ihnen also versichern, dass es nicht das letzte Mal ist, dass wir über Anpassung des Schulwesens reden müssen. Deshalb werden wir - wie der Kollege Haas bereits gesagt hat - erneut eine breite Anhörung zum Gesetzentwurf durchführen, um diesen gegebenenfalls noch ein Stückchen besser zu machen. - Vielen Dank. (Beifall bei der SPD.)

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