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Becker

18.05.2022 Sitzungen 17/2

Auch Ihnen, Frau Vizepräsidentin, spreche ich im Namen des Hauses die herzlichsten Glückwünsche aus und freue mich auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit mit Ihnen. Wir kommen zu Punkt 3 der Tagesordnung: Wahl der Schriftführerinnen und Schriftführer gemäß Art. 70 Abs. 2 der Verfassung des Saarlandes und § 6 des Gesetzes über den Landtag des Saarlandes Die Fraktionen haben sich einvernehmlich auf V orschlagsrecht für die drei Schriftführer das verständigt. Wir kommen zur Wahl. Nach § 41 des Gesetzes über den Landtag kann die Wahl durch Handaufheben erfolgen, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Erhebt sich gegen die Wahl durch Handaufheben Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Wer für die Wahl des Herrn Abgeordneten Raphael Schäfer zum Ersten Schriftführer, der Frau Abgeordneten Martina Holzner zur Zweiten Schriftführerin und des Herrn Abgeordneten Carsten Becker zum Dritten Schriftführer ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Ich stelle fest, dass Herr Abgeordneter Raphael Schäfer zum Ersten Schriftführer, Frau Abgeordnete Martina Holzner zur Zweiten Schriftführerin und Herr Abgeordneter Carsten Becker zum Dritten Schriftführer gewählt wurden, und zwar einstimmig mit den Stimmen aller Fraktionen. Ich spreche Ihnen im Namen des Hauses die herzlichsten Glückwünsche zu Ihrer Wahl aus. (Beifall des Hauses.) Bevor wir in Tagesordnungspunkt 4 einsteigen, erlaube ich mir, Ehrengäste zu begrüßen. Ich begrüße die Familie von Herrn Staatssekretär David Lindemann, insbesondere seinen Vater, den früheren Landrat des Saarpfalz-Kreises Clemens Lindemann, recht herzlich. Nicht minder herzlich begrüße ich die Eltern von Herrn Staatssekretär Thorsten Bischoff. Ich darf seinem Vater, Ihnen, Herr Kurt Bischoff, im Namen des Hauses zum heutigen Geburtstag recht herzlich gratulieren. (Beifall des Hauses.) Wir kommen zu Punkt 4 der Tagesordnung: Zustimmung des Landtages zur Ernennung weiterer Mitglieder der Landesregierung gemäß Art. 87 Abs. 1 der Verfassung des Saarlandes Mit Schreiben vom 17. Mai 2022 hat Frau Ministerpräsidentin Anke Rehlinger mitgeteilt, dass sie beabsichtige, die Herren Staatssekretäre Thorsten Bischoff und David Lindemann zu weiteren Mitgliedern der Landesregierung zu ernennen. Art. 87 Abs. 1 der Verfassung des Saarlandes bestimmt, dass die Ministerpräsidentin die Minister und die weiteren Mitglieder der Landesregierung mit Zustimmung des Landtages entlässt und ernennt. Wer für die von Frau Ministerpräsidentin Anke Rehlinger v orgesehenen Ernennungen ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Ich stelle fest, dass der Landtag den von der Frau Ministerpräsidentin vorgesehenen Ernennungen von weiteren Mitgliedern der Landesregierung einstimmig zugestimmt hat. Zugestimmt haben die Mitglieder der SPD-Fraktion und der AfD-Fraktion. Enthalten haben sich die Abgeordneten der CDU-Fraktion. (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Wir kommen nun zu Punkt 5 der Tagesordnung: Vereidigung der weiteren Mitglieder der Landesregierung gemäß Art. 89 der Verfassung des Saarlandes Die neuen Mitglieder der Landesregierung bitte ich, nacheinander zu mir heraufzukommen, damit ich sie vereidigen kann. Nach Art. 89 der Verfassung leisten die Mitglieder der Landesregierung beim Amtsantritt den Amtseid. Ich bitte die Mitglieder des Hauses und die Zuhörer, sich zur Vereidigung von ihren Plätzen zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich.) Ich spreche Ihnen einmal die Eidesformel vor: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, Verfassung und Recht wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“ - Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden. Ich darf Sie nun bitten, zu mir heraufzutreten und nacheinander die linke Hand auf die Verfassung des Saarlandes zu legen, die Eidesformel zu wiederholen und zu schwören.

Protokoll ↗